Hallo,
gibt es eine Vertragsvariante mit einem IP 6 Plus 64GB? Wie hoch wäre dann die Zuzahlung?
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Hallo,
gibt es eine Vertragsvariante mit einem IP 6 Plus 64GB? Wie hoch wäre dann die Zuzahlung?
Hallo,
ich bitte um ein Angebot für Juni im 1&1 All-Net-Flat Plus Tarif (D-Netz) + Rufnummermitnahme + Iphone 6+ 64 GB.
Danke.
Hallo,
ich bitte ebenfalls um ein Angebot:
- Wechsel aus einem bestehenden Alice-Vertrag
- VDSL 50.000 kBit/s-Paket ohne sonstige Zusatzwünsche, insb. keine SIM.
Verfügbarkeit ist lt. Check vorhanden.
Ist die Zusatzoption Digital-TV bereits verfügbar für Neukunden?
Gruss
gibt es auch ein entsprechendes Angebot in Verbindung mit einer VVL?
Gruss
hallo, ist das angebot auch mit einer vertragsverlängerung kombinierbar? mein vertrag ist bereits abgelaufen.
hallo,
für mich bitte auch eine PN mit angebot für iphone 4 16GB
danke
mit dem beschriebenen schreiben dürfte aber auch nichts mehr von der gegenseite kommen, da der insolvenzverwalter auch eine vermögensfürsorgepflicht gegenüber den anderen gläubigern hat und es somit auch zu keiner gerichtlichen auseinandersetzung kommen wird. die erfolgsaussichten bestehen bei gleich null.
noch ein hinweis wegen dem kommentar von klaushei: beim gerichtlichen mahnbescheid kann man nicht so einfach irgendwas abstreiten. dieser wird förmlich durch zustellungsurkunde vom mahngericht zugestellt. da ist nichts mit einfachem einwurfschreiben...
@ klaushei: die nachträgliche kenntnis ist unerheblich. er muss die kenntnis bei der "geldübergabe" gehabt haben!
der mahnbescheid ist vom kostenaufwand nicht sonderlich hoch und wird auch gerne genutzt, weil doch einige die bestandskraftwirkung nicht kennen, wenn man nicht widerspricht.
schweigen ist zwar, von einigen ausnahmen abgesehen, im verkehrsgeschäft unschädlich, allerdings sollte man doch zur klarstellung und mit hinweis auf das Nichtwissen schriftlich erwidern. es reicht ja ein formloses schreiben aus, dass man die gegnerische forderung nicht anerkennt, weil man keine Kenntnis gehabt habe. der "gute glaube" wird grds. vermutet, so dass die gegenseite die "bösgläubigkeit" beweisen muss. bei verbrauchergeschäften düfte dieser nachweis nicht gelingen, da von solchen keine einsicht in ein handelsregister oder etc. gefordert werden wird.