Genauso ist es. Und ich hoffe mal, dass das viele machen. Was daraus wird wird man sehen, aber o2 wird so ein Aktion sicherlich nicht noch einmal machen, wenn sie feststellen, dass sie für die Beantwortung und Bearbeitung der Widersprüche, Kundenanfragen, etc. mehr Kosten aufbringen müssen als sie kurz- und mittelfristig durch den Verkauf des eMail Packs erwirtschaften können.
Beiträge von Hamburger
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Original geschrieben von loco.joe
Na ja, bei o2 waren sie mit sowas noch nie die schnellsten.Gruß, Loco!
Na dann wird es ja mal Zeit, dass mir o2 das auch endlich mal offiziell mitteilt.
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Ich denke auch, dass man sich so langsam im Kreis dreht.
Ich habe eben mal im web bei o2 nachgesehen, was o2 so dazu sagt......
Ich habe nichts gefunden.
Im Gegenteil. Als Neukunde, der einen Vetrag online abschließen möchte, muss man eigentlich davon ausgehen, dass es einen kostenlosen Email Account mit einer kostenlosen SMS Benachrichtigung gibt. Alle Prospekte oder Stichwortverzeichnisse weisen darauf hin. Nichts aus dem man entnehmen könnte, dass dieses zukünftig nicht mehr der Fall ist.
o2 hat zwar recht, denn jetzt ist es noch so. Aber schon ein wenig merkwürdig.
Ich möchte jetzt keine Diskussion über "Treu und Glauben" .....aber bitte o2, etwas seriöser!
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Original geschrieben von Lüni
Allein die Tatsache, daß der Emaildienst eigene AGB hat macht dies doch schon offensichtlich, ansonsten wäre es Bestandteil der AGB des Mobilfunkvertrages.Das ist doch ein Widerspruch in sich.
Bestandteil der AGB des Mobilfunkvertrages ist doch auch die Produktbroschüre.
Und hier wird dem Kunden eine Leistung versprochen!
Das ist doch unabhängig davon, dass es eine eigene AGB für den Email Account gibt. Diese schließt doch nicht einzelne Punkte der Mobilfunk AGB aus.
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Original geschrieben von Lüni
Hier gilt aber eher was der Anbieter als Haupt- bzw. Nebenleistung definiert und nicht was der Kunde sich als Hauptleistung wünscht.Na ja, um es salopp zu sagen: Es kommt auch nicht darauf an, was sich der eine oder andere Vertragspartner wünscht.
Was vertraglich verabredet wurde ist wichtig und da gibt es nun mal unterschiedliche Meinungen.
Und alles nur um einen Dienst zu pushen, den bisher keiner haben wollte.
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Original geschrieben von loco.joe
Nö, auch dann nicht, denn auch das darf o2. o2 dürfte ihn sogar ganz einstellen.Gruß, Loco!
Das wollte ich damit auch zum Ausdruck bringen. Email Account kostenpflichtig und SMS Benachrichtigungen weiterhin kostenlos.
Aber wir wollen doch keine schlafende Hunde wecken......
Habe gerade gesehen, dass o2 mit einem kostenlosen Email Account wirbt, also bleibt dann nur eins, ganz abstellen.....(Nur Spass)
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Original geschrieben von mavolta
Falsch. Bei der Onlineanmeldung hast Du auch die zusätzlichen AGB akzeptiert.Habe ich, ja. Aber was hat das mit der zu erbringenden Leistung gem. aktueller Produktbroschüre zu tun?
Der Kardinalfehler seitens o2 liegt doch darin, dass o2 eine Leistung zu erbringen hat, die Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrages ist.
Ich denke einfach mal man hat übersehen, dass diese Leistung, ob sie nun entgeldlich ist oder nicht, in den Produktbroschüren auftaucht.
Was anderes wäre es gewesen, wenn o2 den Email Account kostenpflichtig gemacht hätte.
Aber egal, o2 hat sich mit dieser Aktion sicherlich keinen Gefallen getan und was ich von der Sache halte habe ich denen auch per Email mitgeteilt. (siehe Email an o2).
Also, nehmt es sportlich und nicht so ernst.
Einen schönen Sonntag noch......
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Original geschrieben von loco.joe
Erstmal muß man wohl wissen, daß der E-Mail Account bzw. die diesem zu Grunde liegende Vertragsbeziehung (und somit wahrscheinlich auch die Nutzung der SMS-Benachrichtigungen) englischem Recht unterliegen. Steht so in den Zusatz-AGB's (Punkt 5.3) für die Nutzung des E-Mail Dienstes bei o2, die man ja auch akzeptiert hat. Wirklich etwas sagen zu diesem Thema könnte also nur jemand, der auch etwas mehr Ahnung vom englischen Recht, welches sich in der Systematik doch um einiges vom deutschen Recht unterscheidet, hat.Ich könnte deiner Argumentation ja durchaus folgen, aber ich denke es ist durchaus fraglich, ob diese AGB`s überhaupt Bestandteil eines Vertrages geworden sind.
Es wäre alles nachvollziehbar und richtig, wenn o2 nicht diese Leistung in den Tarifbroschüren veröffentlicht hätte. Und nur diese und natürlich meine Vertrags AGB`s sind mir bei Vertragsabschluss bekannt gemacht worden.
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Original geschrieben von handytim
Das Problem mit den Anhängen liegt am Endgerät, es wird immerhin ein Link zum Anhang mitgeschickt (im WAP). Kann Dein Endgerät also mit den Dateien umgehen, sollte der Anhang doch kein Problem ergeben.Ciao
TimEs liegt eben nicht am Gerät....über das EMail Wap Protal von o2 lassen sich generell keine Anlagen darstellen.
Was anderes wäre es, wenn ich den Email Client in meinem Handy nutzen würde. Dann würden aber zusätzliche GPRS Internet Kosten berechnet.
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Original geschrieben von Lüni
Nein, eben nicht. Denn die Mailbox ist ja Vertragsbestandteil und hat keine eigenen AGB wie der Emaildienst, die o2 ein Kündigungsrecht einräumen.Bei der Juristerei ist eben alles Auslegungssache. Ich wollte nur den Umkehrschluß ziehen, daß die Kunden eben auch auf diesem Wege Ihre SMS-Benachrichtigung verlieren können, bei dem es definitiv kein Recht zur Kündigung gibt.
Wenn der Kunde es auf dem einen Wege nicht akzeptiert, dann eben so...
Ob es für den Email-Dienst eine eigene AGB gibt ist doch unerheblich. o2 sichert den Kunden bis zu 5 kostenlose Email-Benachrichtigungen zu. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass mir o2 auch einen Email-Account zur Verfügung stellt.
Im übrigen, nur weil eine AGB vorliegt bedeutet das doch nicht, dass diese rechtswirksam ist. Es gilt immer noch das AGB-Gesetz (nachzulesen im BGB).
In der "Juristerei" ist eben nichts Auslegungssache. Es ist in diesem Fall klar definiert und geregelt.
Und wenn ich hier lese, dass die o2 Rechtsabteilung sagt, es gibt kein Kündigungsrecht, hoffe ich nur, dass diese Information von dem Büroboten kommt. Sonst spricht das nicht für die Rechtsabteilung.
Um es klarzustellen, mir geht es nur um die rechtliche Bewertung. Ich werde deswegen nicht kündigen, sondern nur Widerspruch einlegen und warten was passieren wird.
Die Email-Benachrichtigungen halte ich sowieso für sinnlos(Stichwort Spam) und das Email Pack ist nicht das, was es verspricht. Man kann eben nicht, so wie o2 es bewirbt, seinen Email Verkehr darüber abwickeln solange es nicht möglich ist seinen "Alias" zu ändern und Anhänge darzustellen.