Beiträge von nasbaer

    dagegen ist ja nichts zu sagen- wenn mit offen karten gepielt werden würde - damit aber fett werbung machen und das ganze dann quasi über die AGB auf null zu kastrieren würde ich fast schon als unlauter bezeichnen.
    Ich glaube wenn du das einem Konkurrenten vorlegst, wird der sich nur begrenzt freuen- denn ich frage mich wie oft wird es passieren, dass leute wie ich da bestellen aus der angeblichen sicherheit heraus- sich dann verarscht vorkommen und am ende es doch nicht ändern können dass der konkurrent das geschäft nicht gemacht hat

    Die Best-Preis-Garantie sind meiner Meinung nach die Bytes nicht wert auf dem sie geschrieben sind.
    Das ganze wird wohl über einen Versicherer abgewickelt.
    Hier die Antwort auf eine Anfrage weil ich die Best-Preis-„Garantie“ in Anspruch nehmen wollte.



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    Sehr geehrter Herr <xxxxx>,


    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.06.2010.


    Wir haben Ihren Schaden registriert und bitten Sie vorerst um folgende ergänzende
    Unterlagen/Informationen gem. § 9 (Pkt. 9.2) der anl. Bedingungen:


    - Nachweis, dass der Kauf mit der Kreditkarte der Hanseatic Bank erfolgte
    - Originalbeleg vom Händler auf Geschäftspapier oder mit Stempel versehen, mit dem Nachweis des
    Preisunterschieds.


    Wir erlauben uns den Hinweis, dass die Ware gem. § 2 (Pkt. 12) in einer für die breite
    Öffenlichkeit zugänglichen Verkaufsstelle (Ladengeschäft) erworben sein muss.



    Mit freundlichen Grüßen
    <Namen des mitarbeiters>
    Willis GmbH & Co. KG
    Herrlichkeit 1
    D-28199 Bremen


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    Da kann sich dann jeder selbst ein Bild draus machen.
    Ich werd die Karte wieder zurückgeben und nie mehr was bei Notebooksbilliger bestellen.. Da fühlt man sich schön verarscht.