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Stand der Dinge
Hi,
dir ist schon bewusst, dass du auf einen ziemlich alten Thread antwortest? Das Urteil hinsichtlich der Erstattung der Abmahn-Abwehrkosten ist rechtskräftig, es wurden keine Rechtsmittel eingelegt. Die Rechtslage sollte jedoch stets erneut geprüft werden, da sich Rechtsprechungen ändern können.
Grüße
C. Jun
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Handy-Games verurteilt
Ich erlaube mir an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Firma http://www.Handy-Games.com GmbH letzte Woche verurteilt wurde, die Kosten die für die Abwehr der unberechtigten Abmahnung entstanden sind, an den Abgemahnten zu zahlen. Handy-Games ist ein Gattungsbegriff, dessen Nutzung nicht gegen Markenrecht verstößt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
RA Jun