Beiträge von cjun1005

    Stand der Dinge


    Hi,


    dir ist schon bewusst, dass du auf einen ziemlich alten Thread antwortest? Das Urteil hinsichtlich der Erstattung der Abmahn-Abwehrkosten ist rechtskräftig, es wurden keine Rechtsmittel eingelegt. Die Rechtslage sollte jedoch stets erneut geprüft werden, da sich Rechtsprechungen ändern können.


    Grüße
    C. Jun

    Handy-Games verurteilt


    Ich erlaube mir an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Firma http://www.Handy-Games.com GmbH letzte Woche verurteilt wurde, die Kosten die für die Abwehr der unberechtigten Abmahnung entstanden sind, an den Abgemahnten zu zahlen. Handy-Games ist ein Gattungsbegriff, dessen Nutzung nicht gegen Markenrecht verstößt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.


    RA Jun