Man darf auch nicht vergessen, dass PP inzwischen primär ein Treuhandservice ist.
Bei ebay.com ist das besonders deutlich, da behalten sie alle Zahlungen ein, bis der Käufer grünes Licht gibt (oder eine Frist abläuft).
In Deutschland (zweitgrößter Markt für ebay nach den USA) sind sie damit ja nicht so gut angekommen, dafür gibts PP hier nur noch mit Schufa, um das Ausfallrisiko etwas zu reduzieren.
Grundsätzlich ist es auch so, dass bei PP der VK immer haftet, bei einer Käuferbeschwerde räumt PP dem Käufer auch immer ein, das Ding gegen Übernahme der Versandkosten zurückzuschicken. Der VK bekommt bis dahin gar nichts.
Mich würde jetzt mal interessieren, wie die Rechtsgrundlage für diese Treuhand(escrow)-Dienste geregelt ist.
Ob PP eine Bank oder ein Zahlungsdienstleister ist, kann durchaus diskutiert werden, so eindeutig ist das gar nicht, wenn man noch die nationalen Rechtssprechungen betrachtet.
Aber dass PP (zumindest im Zusammenhang mit Warentransaktionen) ein Treuhandservice ist, ist eigentlich unbestritten. Welche Voraussetzungen muss ein Treuhandservice in DL erfüllen? Ist das so wie bei einem Leih(Pfand)-Haus, das ja auch bestimmte Sicherheiten für die während des Vorgangs verwalteten Waren gewährleisten muss?
Ebay behält ja auch mein Geld ein, bis ich mich mit dem Käufer geeinigt habe.
Zudem bekomme ich von PP auch noch einen Kredit (deswegen Schufa), weil mein deutsches PP-Konto während einer Käuferbeschwerde ins Minus geht und ich das Geld (meist) schon vorher abgehoben habe, ohne zu wissen, ob es ein paar Tage später zur Käuferbeschwerde kommt.