Beiträge von stefan3

    Und nein, eine netzgebundene Notruffunktion gab es da nicht. Die 112 war eine ganz normale Rufnummer, die nur der erreichen konnte, der eine freigeschaltete Karte im Gerät hatte.


    An so eine Bastelei mit einem C-Netz-Simulator, zumindest um das Gerät mal klingeln zu lassen, hatte ich auch schon gedacht und mir die Spezifikationen mal angesehen.
    Machbar ist das, allerdings ist das nicht das einzige Projekt in meiner Pipeline, da wird dann doch die Zeit knapp.


    Zum Aufwärmen könntest du ja mal einen Eurosignal-Simulator bauen. Das ist noch einfacher und man könnte seine alten "Pieper" aus der Sammlung mal wieder aufwecken.


    Aber halt auch ein Projekt bei mir, das jetzt nicht unbedingt Priorität hat.

    Zitat

    Original geschrieben von GigaTom
    Das ist überflüssig, weil Netzclub mittlerweile nicht nur mehr von der Werbung "lebt", sondern hauptsächlich von weniger Leistung, bzw. den in diesem Zusammenhang buchbaren Optionen. Die Werbung ist lediglich noch ein Zubrot.


    Ausserdem ist das nicht mehr die teure Premium-Werbung (mit persönlichen Nutzer-Profil für den Werbekunden pro individuell zuzuordnender Lesequittung), die ein paar eur pro qualifizierter Adresse gebracht hat, sondern lediglich SMS-Spam, der höchstens einen cent kostet.


    Dieses Modell scheint von der Werbewirtschaft eher nachgefragt zu werden, anscheinend bestand kein Bedarf an dieser Premium-Leistung durch die damals beteiligte Werbeangentur.


    Also gehts Netzclub gut und man muss sich wohl keine Sorgen mehr machen.

    Im Zweifelsfall, als bequemste Lösung: Geld zurücklegen, aber erstmal gar nicht zahlen (und Gesamtwiderspruch einlegen).


    Soll er doch klagen (in der Regel macht er aber vorher ein Vergleichsangebot).


    Wenn es dann vor dem Landgericht zum Verfahren kommt, wird der Richter die Forderung auseinandernehmen (das sollte der dann hinzuzuziehende Anwalt natürlich schon in der Klageerwiederung machen), so dass man die Verfahrenskosten locker wieder raus hat.


    Oder man fährt die harte Schiene über Anzeige, Schwarzarbeit usw. also noch vor dem Zivilprozess das volle strafrechtliche Programm.


    Welche Strategie ich fahren würde, täte von meiner persönlichen Einschätzung des Gegners abhängen, da ist es unmöglich, ganz abstrakt eine kochbuchmäßige Anleitung zu geben.

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Paypal erbringt überwiegend Zahlungs- Dienstleistungen. Die Rechtsgrundlage für Zahlungsdienstleister ist wie geschrieben das ZAG: http://www.gesetze-im-internet.de/zag/__1.html .


    Die Rechtsgrundlage ist eine andere, wenn jemand im Zusammenhang mit seinem Hauptgeschäft Zahlungsdienstleistungen erbringt. Das trifft auf Paypal nicht zu.


    Das erinnert mich an diese lustigen Diskussionen über Haupt- und Nebenleistung im Zusammenhang mit einem beliebten Mobilfunkanbieter :)


    Ich glaube nicht, dass man den Treuhandservice lediglich als Nebenleistung ansehen kann. So, wie PP hier in Deutschland wirbt, ist das deren Hauptleistung.
    Was natürlich auch verständlich ist, denn bei dem funktionierenden Online-Banking-Verfahren in Deutschland hätte hier niemand einen Bedarf für einen reinen Zahlungsdienstleister (zumindest bei innerdeutschen Geschäften nicht).


    Falls in diesem Zusammenhang mal einer klagt, darf sich dann, mangels einer gebundenen Entscheidung für solche Fälle (es zählt ja nicht, was drauf steht, oder wie einer seinen Dienst benennt, sondern was es letztlich nach der Verkehrsanschauung ist), der Richter frei in seiner Bewertung der Situation verwirklichen.

    Man darf auch nicht vergessen, dass PP inzwischen primär ein Treuhandservice ist.


    Bei ebay.com ist das besonders deutlich, da behalten sie alle Zahlungen ein, bis der Käufer grünes Licht gibt (oder eine Frist abläuft).
    In Deutschland (zweitgrößter Markt für ebay nach den USA) sind sie damit ja nicht so gut angekommen, dafür gibts PP hier nur noch mit Schufa, um das Ausfallrisiko etwas zu reduzieren.


    Grundsätzlich ist es auch so, dass bei PP der VK immer haftet, bei einer Käuferbeschwerde räumt PP dem Käufer auch immer ein, das Ding gegen Übernahme der Versandkosten zurückzuschicken. Der VK bekommt bis dahin gar nichts.


    Mich würde jetzt mal interessieren, wie die Rechtsgrundlage für diese Treuhand(escrow)-Dienste geregelt ist.
    Ob PP eine Bank oder ein Zahlungsdienstleister ist, kann durchaus diskutiert werden, so eindeutig ist das gar nicht, wenn man noch die nationalen Rechtssprechungen betrachtet.


    Aber dass PP (zumindest im Zusammenhang mit Warentransaktionen) ein Treuhandservice ist, ist eigentlich unbestritten. Welche Voraussetzungen muss ein Treuhandservice in DL erfüllen? Ist das so wie bei einem Leih(Pfand)-Haus, das ja auch bestimmte Sicherheiten für die während des Vorgangs verwalteten Waren gewährleisten muss?
    Ebay behält ja auch mein Geld ein, bis ich mich mit dem Käufer geeinigt habe.


    Zudem bekomme ich von PP auch noch einen Kredit (deswegen Schufa), weil mein deutsches PP-Konto während einer Käuferbeschwerde ins Minus geht und ich das Geld (meist) schon vorher abgehoben habe, ohne zu wissen, ob es ein paar Tage später zur Käuferbeschwerde kommt.

    Ja, das ist schon richtig, für den ganzen Ärger...


    Allerdings buche ich persönlich inzwischen sowas als allgemeines Lebensrisiko ab. Früher hab ich mich da auch noch aufgeregt, inzwischen ist mir die Zeit dafür zu schade (falls ich nicht gerade absolut am Hungertuch nage).


    Ich mache es bei ebay auch so (wenn ich selbst was verkaufe), dass, wenn einer nicht zahlt, er von mir nach einer Woche ein freundliches Angebot zur einvernehmlichen Auktionsrückabwicklung bekommt, obwohl ich dazu auch nicht verpflichtet bin (wirklich private Auktionen, kein "pseudo-privat").
    Aber was soll ich meine Zeit mit dem ebay-Mahnverfahren oder mit Mahnbescheiden verschwenden.
    Wenn er nicht zahlen will, zahlt er eh nicht, da stelle ich es lieber kurzfristig neu ein.


    Als Anekdote: Bisher haben alle nach diesem Angebot eiligst bezahlt. Wahrscheinlich, weil sie nun erst recht dachten, sie machen das super-Schnäppchen und ich würde viel lieber anderswo verkaufen *ggggg*


    Wie man sieht, kann man sich das Leben auch stressfrei gestalten und trotzdem zum Ziel kommen.

    Wieso ist der Käufer jetzt "der Dumme" ?


    Real ist ihm ja kein Schaden entstanden. Es ist ja nicht so, dass er irgendwo anders sein Gerät für die paar eur bekommen hätte und jetzt im Vertrauen auf den VK dieses andere Angebot nicht angenommen hat (formaljuristisch mag das anders sein).


    Es ist wirklich wie bei einem Abmahnanwalt, der für irgendein paar Songs auf irgendeiner Schüler-Webseite einen Verlust durch nicht verkaufte Songs von Gigabit-Ethernet/8MB * 24h* Tage ansetzt.
    Formal hat er recht, es wäre ja durchaus möglich, dass die Leute 24h auf dieser Webseite nach dem Song anstehen und sich den Ladenbesuch sparen.
    Seriös ist das aber nicht!



    Vielleicht sollte der Käufer einfach froh sein, dass er das Ding nicht nehmen muss. Wenn sonst keiner geboten hat, dann hat er vielleicht irgendeinen versteckten Hinweis auf einen Mangel übersehen, der die Mitbieter abgehalten hat.


    Zumindest bei mir war das bis jetzt immer so, wenn ich irgendetwas für ein paar eur bekommen hatte, das normalerweise für 50eur weg geht. (da hat man dann z.B. im zufällig vorhandenen Garderobenspiegel auf dem Bild von hinten irgendeinen Gehäuseschaden gesehen, den ich natürlich mit krummen Augen nicht gesehen habe).

    Naja, aber hier ist ja wohl ein Unterschied von 1000eur aufgetreten, das Ding hat aus irgendeinem Grunde anscheinend überhaupt keine Gebote bekommen.


    Das Jüngelchen am anderen Ende dreht jetzt etwas am Rad, das stimmt schon, aber umso mehr würde ich das als Abzocke durch den rechtskundigen Käufer empfinden.


    Ebay ist halt Zockerei und man kann nicht immer gewinnen (als VK), aber das geht hier dann doch etwas zu weit gegenüber einem privaten VK.


    Wobei ich persönlich der Meinung bin, dass ebay gerade eben nichts "für alle" ist, sondern nur noch was für gewerbliche Anbieter. So sieht es ebay selbst ja auch und solche Geschichten wie diese hier unterstützen diese Meinung.
    "Einfach mal was reinstellen", ganz unbedarft, wie früher, das sollte man sich auf dieser Plattform tunlichst überlegen!