Beiträge von stefan3

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    Original geschrieben von peterdoo
    Das ist Unsinn. Es hat in der Vergangenheit schon öfters mehrere Wochen gedauert bis die Überweisungen durch waren.

    E-Plus will die Kunden sicherlich nicht verlieren. Es ist zu erwarten, dass die Beträge gutgeschrieben oder zurück überwiesen werden.


    Stimmt, ist in der ferneren Vergangenheit mal passiert.


    Allerdings glaube ich diesmal nicht so recht dran. Eplus gibt es nicht mehr, das ist nur noch eine Tarifbezeichnung.
    Und O2 ändert ja noch andere Dinge, die vorher bei Eplus stillschweigend funktioniert haben.


    Was soll ich jetzt machen: Für teures Geld bei der Hotline anfragen, ob eine von den tausenden Überweisungen täglich von mir ist? Schriftverkehr starten? Ich weiss nichtmal mehr genau, auf wen diese alte Prepaid Karte registriert ist.
    So wichtig sind mir 15eur dann doch nicht, zumal ich das, seit die Tagesflat nicht mehr wie früher funktioniert, eh nicht mehr brauche.

    Ich habe vor zwei Wochen auch 15eur per Überweisung versenkt, die man wohl ohne entsprechenden Klage-Aufwand nicht mehr wiederbekommen wird. Das lohnt dann doch nicht.


    Telefonica räumt wirklich heftig auf mit den bei Eplus entgegen ihren AGB bisher geduldeten Bequemlichkeiten, die Tagesflat wird nun ja auch wirksam gedrosselt.


    Eigentlich war es zu erwarten, dass die Übernahme dazu führt, dass es nur noch "O2" gibt - im Tarif und im Geschäftsverhalten. Wäre sonst zu schön gewesen...

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    Original geschrieben von Benz-Driver
    Interessant, das wußte ich nicht. Bei uns ist es nämlich auch so, daß man "Blaulichtsteuer" zahlt (glaub 500,-), wenn man die Polizei ruft und es nur Sachschaden ohne Personenschaden gibt.


    In Deutschland gibts generell keine Bagatellgrenzen im Gesetz, nicht nur beim Thema der Fahrerflucht. Alles ist gleich.


    Ein Schaden für 10eur kann juristisch genauso verfolgt werden, wie einer für 10000.


    In der Praxis werden manche Sachen natürlich eingestellt, aber grundsätzlich erstmal kann alles verfolgt werden.


    Ist bei Drogen genauso. Auch wenn nur ein paar Mikrogramm Koks in deiner Unterbux nachgewiesen werden, wird ein Verfahren eingeleitet.
    Dass sich die Innenminister mit den Staatsanwälten darauf geeinigt haben, bis zu gewissen Grenzen das Verfahren gleich einzustellen, ist was anderes. Im Gesetz steht das nicht und es gibt formal auch keinen Rechtsanspruch darauf.


    Ja, wir Deutschen machen das richtig, könnt ja jeder kommen und Gesetz ist Gesetz! .... *ggg*

    Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Fahrerflucht ohne Personenschaden? Bei Euch in D dürfte die Rechtslage doch grundsätzlich anders sein. Bei uns in A sollte man wg. eines reinen Blechschadens nicht die Polizei rufen.


    Doch, ist sie. Auch die Mentalität.


    Gerade die Woche hatte ich eine Diskussion mit einer Freundin aus Österreich. Die hat sich gewundert, als ich erzählt habe, dass es hier ein Volkshobby ist, Prozesse zu führen , "Anzeige zu erstatten" und zu klagen. RSV als die verbreitetste Versicherung überhaupt (nach der Haftpflicht), die eigentlich auch jeder hat.


    Es ging dabei zwar um meine Bemerkung, dass hier jeder Feuerwehrmann, Rettungssanitäter mit einem Bein im Knast steht, weil bei jeder größeren Einsatzage -zig Leute mit den Handycams herumstehen und irgendetwas klagefähiges rausfischen wollen.


    Ich kann die Feuerwehrleute schon verstehen, die sagen, dass sie, bevor die Polizei nicht das Kameravolk weiträumig entfernt hat, keinen Handgriff machen.


    OK, war OT, aber die haben in Österreich echt eine andere Mentalität. In DL würde ich mir bei diesem Schaden auch einen Anwalt nehmen, ist ja kein Bagatellschaden, der Geschädigte hat wohl auch eine RSV. Soll die sich das dann später vom Schädiger zurückholen.

    Trotzdem, wenns ein neuer war? Nach 20000km der Verteilerfinger schon so stark abgebrannt, dass der Motor ruckelt?


    Vielleicht ist doch der Verteiler falsch eingestellt oder der Entstörkondensator kaputt. Dann kann durch Abbrand schon nach ein paar tausend Kilometern was zu merken sein, soweit ich mich da erinnere (ist auch schon ein paar Jahre her)


    Ein sachkundiger Blick auf den Zustand der Verteilerkontakte sagt einem das meist, gibts vielleicht ein Foto?

    Ich denke, das ist nur ein weiteres "Blafasel"-Wort, mit dem sich der Autor der Baubeschreibung in jeder Hinsicht und jederzeit seine Freiheit für beliebige Änderungen sichern möchte. Sozusagen die salvatorische Klausel für sämtliche Fehler in der Beschreibung.


    Eine Definition gemäß Duden oder ähnlichem gibt es dafür nicht.


    Das Ganze ist so allgemein gehalten, dass sich im Streitfall eh ein Richter damit beschäftigen wird. Dem sind dann diese Worthülsen ziemlich egal und er wägt ab, ob die Änderungswünsche, die eine Seite an ihn heran trägt, angemessen sind.


    Die Klausel ist aber nichts ungewöhnliches, bei solchen nachträglichen Änderungen wird sowieso ein Gericht bemüht, wenn die Änderungen dem Gegner nicht gefallen.

    Nunja, der VK hat vielleicht nicht direkt betrogen, aber die Sache schon geschickt derart dargestellt, dass risikofreudige Käufer verführt werden.


    Im Allgemeinen bedeutet "defekt" aber nicht, dass alles möglich ist. Wenn ich als "defektes Gerät" einen Haufen Einzelteile bekomme, die nur noch lose zusammenhängen, muss das in der Beschreibung stehen.


    Vermutlich würde der VK als "pseudo-privat" einen Abwatscher vom Richter bekommen, wenn man deswegen klagt. Solche Leute, die das aus der Firma aus der Schrottonne ziehen, haben meist ausreichend viele identische Auktionen am Laufen.


    Sein Spruch "Auch schlehcte Bewertungen wie z.b. "Ware ist ja defekt!" werde sofort von ebay gelöscht." ist ja mal sowas von lächerlich *ggg* Macht ebay nie, keine Sorge.


    Also, mein Rat als erfahrener ebay-von-privat-Käufer:


    Gib ihm eine schlechte BW und mache einen PP-Fall auf (entspricht nicht der Beschreibung, keine weitere Begründung). PP prüft natürlich nicht selbst, verlangt auch kein "amtliches Gutachten", sondern bittet dich, alles an den VK zurück zu schicken. Wenn du das mit Trackingnummer machst, bekommst du dein gezahltes Geld (nicht das Rücksendeporto) gutgeschrieben.


    Eine Klage, oder weitergehender Schriftverkehr, ist bei so einem Bagatellbetrag völlig sinnfrei.
    Vielleicht bietet der VK dir auch eine Teilerstattung an, wenn du im Gegenzug die neg. BW zurück nimmst und den Fall schliesst (er hat nämlich sofort mit der Eröffnung des Falls ein Minus auf seinem PP-Treuhandkonto).


    Wenn er jetzt nur rumpöbelt und mit Teufel und tausend Anwälten droht (nach seinem sonstigen Auftreten schätze ich ihn genau so ein), dann lehn dich zurück und schreibe das Geld ab. Schwund gibts halt immer und fürs nächste mal weisst du, dass man bei so einer Pappnase mit dieser Beschreibung/dem Profil nicht kauft.
    Vor seinen "Anwälten" brauchst du natürlich auch keine Angst zu haben.

    Auch wenn die ganzen Hobbyjuristen hier den Fall gern von gründlicher Seite unter Beachtung jedweger gesetzlicher Fragestellungen behandeln möchten:


    Mach einen Fall bei Paypal auf (nicht erhaltener Artikel) und in ein paar Tagen ist das Geld wieder auf deinem PP-Konto, von wo du es dann zurücküberweisen oder wieder ausgeben kannst.


    Mache ich immer so, ist die pragmatischste Lösung. Was soll man sich ewig mit dem Mist beschäftigen?

    Er erstattet, weil die Papypal-Regularien vorsehen, dass der VK die Zustellung beim Kunden nachweisen muss.


    Im übrigen sagt das deutsche Verbraucherrecht dasselbe.


    Nicht zuletzt zählt das auch bei den chinesischen Verkäufern zum meist vorbildlichen Kundendienst (der VK hat es ja selbst von sich aus angeboten).


    Das Entscheidende ist aber, dass nach den PP-AGB der VK für die gesamte Versandkette bis zum Kunden haftet.
    Das gilt auch für (doofe) deutsche Warensendungs-Versender (die PP im Zusammenhang mit unregistriertem Versand anbieten, was sie nach PP-AGB nicht dürfen), egal ob echt- oder pseudo-privat.


    Der wirklich echte deutsche Privat-VK (und nur dieser!) könnte sich sein Geld hinterher höchstens einklagen (weil er ja nach deutschem Verbraucherrecht nicht haftet), PP wird jedenfalls ohne einen akzeptierten Empfangsnachweis (dazu zählt nicht die Beschlagnahmungsurkunde irgendeiner Zollbehörde) immer das Geld vom Verkäufer- auf das Käufer-Konto zurückbuchen.

    Deswegen sag ich doch: Geld zurückholen, neu bestellen.


    Klagen würde ich wegen der paar eur natürlich auch nicht. Im Klageverfahren könnte man höchstens anbringen, dass der Beamte die von einem schon gebrachten Argumente nicht richtig gewürdigt hat. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist das gelegentlich ja auch nicht so eindeutig wie in den Fällen, in denen man direkt unter dem Verbotsschild steht.


    Aber wie gesagt: Lohnt nicht, Zeit zu schade, zumal in diesem Fall dem Anmelder keine Kosten entstehen. Was soll man sich da lange irgendwelche Argumentationen ausdenken? Eine gewissen Schwundquote hat man nunmal bei seinen Postsendungen, egal, ob da jetzt einer was aus dem Briefkasten klaut, oder der Zoll sich das Ding an die Wand nagelt.
    Das Handy ist nun auch kein seltenes Sammlerstück, wie es das bei mir öfter ist und ich mich dann über die (statistisch unvermeidlichen) Verluste wirklich ärgere.