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Original geschrieben von ratte
[...]
Also, rauf auf die Autobahn und bei Tempo 130 testen. Wer dann noch begeistert ist - Glückwunsch!
mfg ratte
Bin ich - Ford Focus Diesel, 160 km/h, T610, keine Verständigungsschwierigkeiten, außer bei schlechtem Empfang. Sogar die Sprachwahl und Radiostummschaltung über das Schlüsselwort funktionieren da noch einwandfrei.
Gruß
Wolf
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Original geschrieben von Acronicta
Jau, exakt !
KANN MIR IRGENDEINER EINE OFFIZIELLE WEBPAGE EINES NETZBETREIBERS NENNEN, WO STEHT, DASS ENTBRANDEN ILLEGAL IST ???
Dadurch, dass jeder meint, es sei illegal zu entbranden, wird das noch lange nicht wahr!
Nicht wahr ?
Ich denke nicht, daß Rechte des Netzbetreibers verletzt werden. Allerdings dürfte eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Die Firmware ist als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt, das Aufspielen ist eine Vervielfältigung, die nur mit Zustimmung des Rechteinhabers (also Sony Ericsson) erlaubt ist. Und die können sich selbstverständlich frei aussuchen, wem sie die Zustimmung erteilen (z.B. Servicepartner?) und wem nicht.
Im übrigen halte ich es nach wie vor für fraglich, ob das Branding wirklich in allen Fällen Vertragsbestandteil wird. Gerade bei Bestellungen über das Internet heißt das Produkt "Sony Ericsson T610" und nicht "Netzbetreiber-gebrandetes T610". Der Vertragsgegenstand ist demnach ein ungebrandetes Handy - je nach Intensität des Brandings wird man wohl Nacherfüllung verlangen können.
Gruß
Wolf
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Seit gestern verhält sich mein T610 (R3C002, Vodafone-Netz) eigenartig: Wenn es handwarm wird (beispielsweise in der Hosentasche), kann es sich plötzlich nicht mehr ins Netz einbuchen. Im Display steht "Kein Netz", auch Notrufe ohne SIM sind nicht möglich. Nach ein paar Minuten im Kühlschrank funktioniert wieder alles einwandfrei.
Ideen?
Gruß
Wolf
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Original geschrieben von BigBlue007
Wenn Du Satz 2 genau liest, wirst Du feststellen, daß dort von einer Beschaffenheit der Sache die Rede ist, die "sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann".
Und dazu gehört mit Sicherheit, daß kein roter Balken das Handy verziert, der sich nicht entfernen läßt. Und auch die freie Belegung einer Taste halte ich durchaus für eine wichtige Eigenschaft, die der Käufer erwarten kann, wenn er ein T610 kauft. Im Einzelfall mag man sich über das Vorliegen eines Sachmangels streiten können, die von Vodafone vorgenommenen Veränderungen sind aber schon sehr weitgehend - oder anders gefragt: was muß noch alles passieren?
Gerade bei den Kamera-/Spielehandys ist doch auch das äußere Erscheinungsbild und die Handhabung ein bedeutender wertbildender Faktor. Und da hat Vodafone massivere Eingriffe vorgenommen, als sie von einem Durchschnittskäufer erwartet werden. Und auf eben diesen Durchschnittskäufer ist abzustellen.
Gruß
Wolf
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Original geschrieben von BigBlue007
Ja, und hier ist dann Dein Denkfehler. Denn wie definierst Du, was ein "normales" T610 ist? Um es vorwegzunehmen: Egal, wie Du es definierst - es ist rechtlich gesehen irrelevant...
[...] Der Hersteller kann viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Angaben auf Herstellerwebseiten werden nicht zum Vertragsgegenstand zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
Oh doch, schau mal in § 434 BGB (neue Fassung).
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Und Du glaubst nicht, dass die bei Vodafone dies nicht haben durch ihre gut bezahlten Anwälte prüfen lassen?
Wer weiß. Vielleicht wirklich nicht. Und selbst wenn - ich sage ja nicht, daß sie nicht wissen, daß ein Sachmangel vorliegt. Könnte mir vorstellen, daß die das ganz bewußt machen, das Risiko, ist ja überschaubar. Wenn jemand klagt wird halt eingelenkt. Ist doch in vielen Bereichen eine übliche Masche, die sitzen halt am längeren Hebel.
Wolf
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Re: Parrot CK 3000 Software ???
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Original geschrieben von RaupeHH
Hallo zusammen,
wollte mal Fragen welches inzwichen die aktuelle Software für die Parrot CK 3000 ist
[...]
wohl 3.11, vgl. http://www.parrot.fr
Dort gibt es auch ein ganz anständiges Forum, evtl. können Dir dort auch Updatemöglichkeiten in Deutschland genannt werden.
Gruß
Wolf
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Original geschrieben von BigBlue007
Seadart:
Was in einer Bedienungsanleitung drinsteht, ist nur dann eine zugesicherte Eigenschaft, wenn Du die Anleitung vor dem Kauf gelesen und deren Inhalt explizit zum Vertragsgegenstand gemacht hast. Was i.d.R. nicht der Fall sein dürfte...
Das Gerät wird aber als Sony-Ericsson T610 verkauft. Und genau das erhält man nicht. Aus der bloßen Bezeichnung des Geräts als "Vodafone-Live"-Handy kann man ja die Veränderungen, die gegenüber dem Original bestehen, nicht erkennen. Demnach ist Vertragsgegenstand ein ganz normales T610, und das wurde nicht geliefert. M.E. sehr wohl ein Sachmangel, denn zu der vereinbarten Beschaffenheit gehören auch die Eigenschaften, die der Käufer nach öffentlichen Äußerungen des Herstellers erwarten kann. Und damit die Eigenschaften, die von Sony-Ericsson in der Werbung oder auch in einer im Internet zugänglichen Bedienungsanleitung beschrieben werden. Solange die Provider beim Kauf nicht explizit auf die einzelnen Änderungen der Firmware hinweisen, kann also Nacherfüllung verlangt werden, d.h. Umtausch oder Aufspielen der Originalsoftware.
Gruß
Wolf