Beiträge von bula_i

    @ Rudi78:


    Wieso sollte ich kostenpflichtig per Einschreiben antworten? Das ist keine Kündigung, die ich belegen muss.


    Trotzdem habe ich mobilcom mehrfach belegbar (Name, Uhrzeit, schriftliche Notiz) per Telefon und per E-Mail (mobilcom wiederholt den Text als Eingangsbestätigung) dargestellt, dass es um Fälschungen geht. Wenn mobilcom dies immer wieder ignoriert - ihr Problem, nicht mehr meins. Die Polizei wird sich drum kümmern. Von daher ist die Belegbarkeit vielleicht doch von Relevanz - ich kann aber nachweisen, dass trotz diverser (>10) Kontaktaufnahmen der Sachverhalt völlig ignoriert wurde. Wenn es um die Anzeige nach §263 StGB geht, könnte das von Relevanz sein - mobilcom hat es dann immer schwerer, sich auf Irrtum o.ä. rauszureden.

    @ StebuEx


    Das ganze läuft nicht über ein Inkassounternehmen, sondern Mobilcom selbst ist es, die die Zahlungsaufforderungen versenden - ohne jegliche Prüfung an jemand, der damit nichts zu tun hat. Und wenn man in deren eigener Inkassoabteilung - so haben sie sich jedenfalls am Telefon gemeldet - reklamiert - ich hab es oft genug gesagt. Für mich besteht der Verdacht auf verschiedene Straftaten durch das Unternehmen - und das lasse ich durch die Kripo prüfen.

    @ polli:


    Da die Debitkartenabbildung auf der Kopie definitiv gefälscht ist, mobilcom mir an zwei verschiedenen Tagen von meinem angeblichen Mobilfunkauftrag zwei Kopien mit unterschiedlichen Unterschriften (!) zugesandt hat und eine Person mit diesem Namen an der im Personalausweis genannten Adresse nie gemeldet war, geht die Polizei beim Personalausweis von einer Fälschung aus. Einen endgültigen Beweis habe ich aber nicht. Es könnte aber auch sein, dass es eine solche Personalausweisfälschung nicht gibt, sondern hier nur am Computer die Kopie editiert wurde (Meinung des Polizisten aufgrund der schlechten Qualität der mir zur Verfügung gestellten Kopie).

    @ polli


    Ich bin nicht auf Krawall aus, sondern suche einen Weg, möglichst schnell Ruhe zu bekommen.


    Wenn das heißt, verschiedene Stellen einschalten zu müssen, die mir helfen, dann mache ich das.


    Wenn mobilcom mir zumindest einmal in den 10 -12 Kontaktaufnahmen zugehört hätte, wäre es auch nicht so weit gekommen. Wenn ich aber von einer Firma, mit der ich nichts zu tun habe, wieder und wieder gesagt bekomme, es interessiert uns nicht, dass sie es nicht waren, Hauptsache wir bekommen das Geld und im übrigen glauben wir ihnen sowieso nicht, dann hat diese Firma jeden Kredit bei mir verspielt.


    Und ja, ich glaube es ist ein effizienter Weg, gegen mobilcom Strafanzeigen zu richten. Das kostet mich nicht viel Zeit und das Material, was mobilcom mir übersandt hat, gibt Anlass zur Vermutung, dass es eben kein externer Betrüger war.


    Und zu Deinen Fragen:


    1. Es gibt meinen Recherchen zufolge keinen zweiten mit meinem Vornamen und meinem Geburtsdatum, und derjenige hat auch niemals an der im Ausweis genannten Adresse gewohnt.


    2. Ja, mobilcom hat meiner Vermutung nach in alten debitel-Daten rumgestöbert und ist dabei auf meine alte Adresse gestoßen. Wenn dann aber noch zwei Mitarbeiter am Telefon behaupten, die Verbindung zwischen dem gefakten Ausweis und mir wäre durch die Meldebehörde ermittelt worden, wo ich an einer Adresse niemals und an der zweiten vor über vier Jahren wohnhaft war, lasse ich von der Polizei prüfen, ob dies Betrug ist. Grob fährlässig ist es in jedem Fall und den Datenschutz sollten wir mal getrennt betrachten...
    Und die mir von mobilcom vorgelegte Debitkartenkopie ist auf jeden Fall auch ein Fake... das hätte mobilcom übrigens an den Lastschriftrückgaben sehen können, denn so etwas geht mit Kontonummer/Name nicht identisch zurück (ich arbeite in einer Bank). Auch hier: Meiner Meinung nach eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht.

    Das Neueste vom Tage:


    Ein Redakteur hat sich gemeldet, der sich um die Sache kümmern will und ich habe heute zusätzlich Strafanzeige wegen des Verdachts auf eine Straftat nach §267 gestellt.


    Meine neuen Freunde haben sich natürlich nicht geregt...


    ..ach ja und bei der Sparkasse war ich auch noch: Das im Vertrag angegebene Konto gehört offenbar einer völlig unbeteiligten dritten Person, die auch keine Namensähnlichkeit mit mir hat...

    Neue Entdeckung - unglaublich!


    Gerade hab ich den absoluten Hammer in den Vertragskopien, die Mobilcom mir gesandt hat, entdeckt!


    Das ist für mich ein Indiz, dass dieser Betrugsfall mutmaßlich von den mobilcom Mitarbeitern begangen wurde. Ich habe an zwei unterschiedlichen Tagen die Kopie des Mobilfunkauftrags erhalten. Sehen auf den ersten Blick auch gleich aus, aber nicht auf den zweiten Blick: Die Unterschriften auf den beiden Vertragskopien sind unterschiedlich!!! Offenbar von der gleichen Person ausgeführt, aber unterschiedlich. Damit müssen hier ja offenbar die Unterschriften nachgeholt worden sein, nachdem ich die Vertragskopien angefordert hatte...


    Morgen bin ich nochmal bei der Polizei, sollen die sich drum kümmern...

    @ archie83:


    Mit Gesprächsaufzeichnung meine ich natürlich ein entsprechendes schriftliches Protokoll.


    Rein interessehalber: Ist laut § 201 Absatz 1 Nr. 1 StGB die Nicht-Öffentlichkeit auch gewahrt, wenn mobilcom selber eine Gesprächsaufzeichnung vornimmt (ist hier der Fall, da ich nicht widersprochen habe und mobilcom grundsätzlich einen entsprechenden Text vor den Gespräch nennt)?

    @ 123Polizei:


    Es geht um 181,25 EUR. Allerdings steht noch dahinter, dass jemand (sei es nun mobilcom-intern oder ein Externer) mit offensichtlich gefälschten Daten ein Nokia N97 abgegriffen hat.


    Prüft mobilcom eigentlich nicht, ob die Personalausweisdaten plausibel sind? Nach 5 Minuten Recherche wusste ich (mit meinen bescheidenen Möglichkeiten), dass der Ausweis falsch sein muss.


    @ alle: Hat noch jemand eine Idee zu meinem vorherigen Posting? Ich würde das gerne verfolgen... :D