Beiträge von muli

    Hallo Gemeinde,


    aus der o-two-info-Liste ist heute folgende email bei mir aufgeschlagen:



    Im Gegensatz zu Henning wünsche ich mir hier eine Diskussion über die eventuelle Möglichkeit einer Sonderkündigung. ;) Spontan tendiere ich dazu diese Möglichkeit zu bejahen, insofern es ein Land gibt, in welchem bisher offiziell ausschließlich per Swisscom geroamt werden konnte.


    Gruß


    muli

    Re: Kündugungsbestätigung nicht erhalten


    Zitat

    Original geschrieben von quattro
    ...Also was solls. Nochmal gekündigt. Nach 4 Wochen wieder nix bekommen...


    Du mußt auch nichts bekommen, wie ich hier schon mal ausgeführt habe.


    Das Problem ist der Beweis, erstens des Zugangs und zweitens der Willenserklärung. Da D2 ja in Deinem Fall die Existenz der ersten Kündigung verneint hat, hätte ich maximal eine zweite geschrieben und zwar diese auf eine Postkarte, diese verschickt per Einschreiben. Somit ist der Zugang und gleichzeitig mit diesem Deine Willenserklärung zu beweisen, also Aussagen eines Kündigungsadressaten wie "war nicht im Kuvert", "nur ein leeres Blatt erhalten" etc. sind dann gegenstandslos.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von JGW
    .... Macht das noch Sinn oder habe ich irgendwelche Fristen versäumt?


    Ja, es macht noch Sinn, wenn Du Deinen VIAG-Vertrag los werden willst (aus welchen Gründen auch immer). Du hast noch keine Frist versäumt. Die 4-wöchige Frist zur Ausnutzung des Sonderkündigungsrechts beginnt nach §28 Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung (TKV) erst dann, wenn Dich Dein Mobilfunkbetreiber/Provider auf die Vertragsänderung zu Deinen Ungunsten und die Möglichkeit der Sonderkündigung hingewiesen hat. Falls Du kündigst, mußt Du aber beachten, daß Du den Vertrag nicht weiter benutzt, denn dies wird ansonsten als Einwilligung in die Fortsetzung des Vertrages gewertet.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed


    Was meinst Du was die anderen Netzbetreiber mit den alten (noch nicht Eurotarifen machen). Die sind ja auch noch immer abschließbar, da es ja besonders bei D1 einen rießen Volksaufstand gab. Ich möchte nicht wissen, wie viel, oder sollte ich besser sagen wie wenige von den Neuverträgen auf Grundlage der alten Tarifordnung abgeschlossen werden. Und ganz plötzlich, irgendwann sind dann nur noch die neuen, "tollen" Eurotarife buchbar.


    Bitte beim Thema bleiben. Weder die anderen Netzbetreiber, noch deren wie auch immer nicht beworbenen/verkauften Tarife haben auch nur annähernd etwas mit dem Thema hier "VIAG / O2 und die Euroumstellung..." zu tun.


    Danke für Deine Einsicht.


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    sollte man dieses Thema nicht engültig abhaken?
    ...


    Nein auf gar keinen Fall, denn jetzt ist es IMHO für alle möglich, die nicht bereit sind die Euroumstellungs-Abzocke von VIAG zu akzeptieren (und auch alle anderen, die ihren Vertrag aus anderen Gründen nicht fortführen wollen, was sich VIAG aber selbst zuzuschreiben hat), ihren Vertrag per SoKü aufzulösen. VIAG kann sich nämlich nicht mehr damit herausreden, daß sie richtig gerechnet hätten, da das Gegenteil nun amtlich veröffentlicht wurde:


    Zur Erinnerung: VIAG hatte die Euro-Preiserhöhung damit begründet, daß die vorgenommene (kaufmännische) Rundung von beispielsweise 2,556459.. Cent/min. auf 3 Cent/min. den Rundungsregeln der EU entsprechen würde.


    Die EU-Kommission hat nun schriftlich bestätigt, was auch auf HK schon oft diskutiert wurde:


    Fernsprecheinheiten fallen nicht unter die Definition "zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge". Daher ist die Umstellung von 5 Pf./min auf 3 Cent/min seitens VIAG "als schlichte Preiserhöhung und nicht als Anwendung der Rundungsregeln zu werten".


    Quelle: Informations-Nr. 2002/C115E/202: Anfrage von Karl Wodgau (PPE-DE) an die Kommission und Antwort von Herrn Solbes Mira im Namen der Kommission


    Danke an Marcus aus dem teltarif-Forum für das Ausgraben und Bekanntmachen dieser Quelle.


    Die EU-Kommission hat sich bei Ihrer Antwort zwar etwas vertan ("...von 50 Pfennig auf 30 Cents je Einheit...), doch ist dies unerheblich, es gilt die Einschätzung der von VIAG vorgenommenen Rundung als Preiserhöhung. Des weiteren überlässt es die EU-Kommission dem Markt, eine solche Preiserhöhung zu sanktionieren. Somit sollte nun endgültig klar sein, daß eine SoKü möglich ist, denn dies ist bei einem Dauerschuldverhältnis wie dem Mobilfunkvertrag, das vom Gesetzgeber zugestandene und somit gebotene Sanktionsmittel.



    Gruß


    muli

    Re: Keine schriftliche Kündigung erhalten


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Obwohl ich bei meiner Vertragskündigung explizit um eine schriftliche Bestätigung die die Fristeinhaltung bescheinigt gebeten hatte habe ich von Viag/O2 bisher nur eine SMS bekommen...


    Die Kündigung ist, wie es die Juristen nennen (bin selber kein Jurist!), eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Aus der Einseitigkeit folgt, daß eine Kündigung nicht betätigt werden muß, deshalb hast Du auch kein Anrecht auf eine solche.


    Du bist für den rechtzeitgen Zugang Deiner Willenserklärung verantwortlich und im Streitfall beweispflichtig. Ein solcher Beweis kann sicher geführt werden z.B. per Einschreiben oder in wichtigen Fällen durch Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur Übergabe Deiner schriftlichen Kündigung. Bei VIAG ist es IMHO auch möglich, daß Du Dein Kündigigungsschreiben in einem Shop abgibst und Dir den Empfang auf der Kopie bestätigen läßt.


    Trotz dieser Formalien ist es im täglichen Geschäftsleben üblich, daß eine Kündgung schriftlich bestätigt wird. Inwieweit VIAG sich an diese Gepflogenheit hält, ist mir nicht bekannt.


    Gruß


    muli