Beiträge von muli

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    Original geschrieben von D-ABVK

    [...]Zumal man am Telefon doch mal eben schnell überrumpelt wird und schneller "ja" sagt als wann will.


    Man kann aber solche Verträge nach den Bestimmungen über den Fernabsatz (zu finden im BGB, früher Fernabsatzgesetz) auch ganz schnell widerrufen. Widerrufsfrist bei Belehrung über dieselbe sind 14 Tage, unterblieb die Belehrung sind es IMHO 4 Monate.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von Praemienhai
    [...]Bleibt für o2 de facto nur die Möglichkeit, die RUL nicht mehr kostenlos anzubieten (geht nur bei Neuverträgen, bei Altverträgen hätte man ansonsten ein SoKüR) oder aber den Zustand so hinzunehmen wie er ist! [...]


    IMHO ist die Thematik bei o2 sehr wohl bekannt. Daß sie nichts dagegen unternehmen wollen, haben sie ganz eindeutig dadurch kenntlich gemacht, daß mit Einführung der neuen Tarife zum 01.07.02 nichts, aber auch rein gar nichts, an der Tarifierung der RULs geändert wurde.


    Auch wenn hier einige User bei Aufkommen dieses Themas immer wieder ein Schloß fordern, bringt dies IMHO nichts. Das Thema wird auch in anderen Foren (z. B. erst jünst auf teltarif und in den o2-Mailinglisten) immer wieder aufs neue diskutiert und wie gesagt, wenn o2 sich hätte gebührentechnisch auf die sichere Seite bringen wollen, hätten sie es mit Einführung der neuen Tarife tun können. Da sie es aber nicht getan haben, muß man die Diskussion für die "Insel TT" im weltweiten Netz auch nicht künstlich unterbinden.


    @Dr. Z.:
    Einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit o2 darüber, daß zwei kostenlose RULs in der Kombination plötzlich etwas kosten sollen, würde ich gelassen entgegensehen, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß einem vernünftig denkendem Menschen die Formel "kostenlos + kostenlos = kostenpflichtg" beizubringen ist. Bei dieser Aussage beziehe ich mich auf die für meinen Vertrag geltende Tarifbroschüre vom 01.04.01, mit der die kostenlose RUL von VIAG Mobil nach VIAG Mobil für Genion Home-Verträge eingeführt wurde.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    *grmpf*


    Thema hat sich erledingt.
    [...]


    Nicht unbedingt, denn sie kann nach den Vorschriften über den Fernabsatz (welche jetzt im BGB stehen, früher im Fernabsatzgesetz), diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, sofern sie über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurde. Falls keine entspr. Belehrung stattgefunden hat, sind es, soweit ich es in Erinnerung habe, 6 Monate.


    Gruß


    muli

    Re: Was ist Innovation?


    Zitat

    Original geschrieben von Meckl
    [...]Ich denke, es gibt drei grundsätzliche Möglichkeiten, wie sich Innovation darstellen kann:[...]


    Der Duden kennt auch drei grundsätzliche Definitionen: ;)


    Zitat


    In|no|va|ti|on, die; ­, -en [lat. innovatio = Erneuerung, Veränderung]: 1. a) (Soziol.) geplante u. kontrollierte Veränderung, Neuerung in einem sozialen System durch Anwendung neuer Ideen u. Techniken;
    b) (bildungsspr.) Einführung von etw. Neuem; Neuerung; Reform.
    2. (Wirtsch.) Realisierung einer neuartigen, fortschrittlichen Lösung für ein bestimmtes Problem, bes. die Einführung eines neuen Produkts od. die Anwendung eines neuen Verfahrens.
    3. (Bot.) (bei ausdauernden Pflanzen) jährliche Erneuerung eines Teiles des Sproßsystems.


    (c) Dudenverlag


    Gruß


    muli


    P.S. Einen Begriff zu erklären, indem Du in der Erklärung diesen wieder verwendest (Deine Punkte b) und c)), ist IMHO und wie Du selbst bemerkt hast, rhetorisch wirklich nicht geschickt.

    Zitat

    Original geschrieben von faceman


    ...Es sind definitiv zwei Verträge.


    Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht das anders. Er geht in zwei teilweise parallelen Entscheidungen vom 08.10.98 (I ZR 94/97 sowie I ZR 187/97) davon aus, daß es sich bei einem Paket bestehend aus Mobiltelefon und Netznutzungsvertrag um eine Gesamtleistung handelt, insbesondere auch dann, wenn das Handy zum Preis von DM 0,00 bzw. DM 1,00 angeboten wird. Wie der BGH ausführt, gebietet allein schon die Funktionseinheit von Mobiltelefon und Netzzugung ein derartiges Angebot als untrennbare wirtschaftliche Einheit zu verstehen.


    Auch das AG Staufen geht mit Urteil vom 14.12.1998 (2 C 193/98) bzgl. der Wandelung eines Handy-Vertrages ebenfalls von einem wirtschaftlich einheitlichen, innerlich zusammengehörenden Geschäft aus, für welches die Trennung in zwei rechtliche selbständige Verträge nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zu beachten ist.


    Sorry wg. OT, aber das musste mal gesagt werden. ;)




    Gruß


    muli

    Re: Re: Neueste INFO



    @ Louis:
    Und Du meinst wirklich, daß alle Kunden von o2 die "mobil option" gewählt haben (wieso ist es dann eigentlich eine Option? :confused: ) und sich daher o2 diese Ansage generell sparen kann? Mal ehrlich, ich glaub's nicht. ;)


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von Anja Terchova



    Was war das es fuer ein Professor? Normal sind es 255 Hops, aber man kann die auch niedriger einstellen, meistens 127, 63, 31, 15. Bei ping wird ein siehst du den Wert, aber du must dann noch die Hops zuzaehlen.


    Stimmt, das war die Zahl die der Prof damals nannte, ich habe mich falsch erinnert - morgens um 5:59.:rolleyes: