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Zitat
Original geschrieben von BenediktW
[...]Von dem Wahlprogramm, das ´98 gewäht wurde ist nichts übrig außer Schröder selbst. Und niemand redet darüber. Das ist der größte jemals begangene Vertrauensbruch am Wähler. Nicht daß mich das ärgern würde, weil es dann sicher noch schlimmer aussähe, aber man sollte sich das nur mal überlegen.[...]
Ähh...schon vergessen? Der größte in der Nachkriegszeit jemals am Deutschen Volk, und somit auch am Wähler, begangene Vertrauensbruch ist die Spendenaffäre der Herren Kohl und Koch! Daß die CDU insbesondere den Herrn Kohl wieder hofiert, als wenn nichts gewesen wäre, disqualifiziert IMHO diese Partei (incl. Schwesterpartei) den Deutschen Kanzler zu stellen. Da sind alle anderen Dinge, die sich die Regierung Schröder z. Zt anrechnen lassen muß (z. B. das Versprechen die Arbeitlosenzahl zu senken) nur Peanuts dagegen. Das sollte man sich mal überlegen! "Und niemand redet darüber."
Gruß
muli
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Original geschrieben von Flora13
Kann man dieses Problem bei den Siemens Geräten nicht durch ein Software Update ändern lassen? :confused:
Begründung: It's not a bug, it's a feature!
Gruß
muli
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Sicher und Geld sparen
Der Rückschein ist IMHO rausgeworfenes Geld. Wenn der Empfänger behauptet ein per Einschreiben zugestelltes Dokument nicht bekommen zu haben, kann man von der Post nachträglich immer noch einen Nachweis der Zustellung bekommen. Dies kostet dann zwar etwas mehr (soweit ich weiß € 5,11), ich denke aber, daß kein vernünftiger Einschreibempfänger den Zugang leugnet. Wie es genau geht, steht auf der Rückseite des Einlieferungsscheines.
Was aber schon vorgekommen sein soll (Firma M.. aus B..-dorf), daß behauptet wurde, daß ein leeres Blatt angekommen sei. Daher mein Vorschlag für alle Kündigungen: Kündigung auf Postkarte schreiben, diese per Übergabeeinschreiben (evtl. tut es auch ein Einwurfeinschreiben, muß ich gelegentlich mal drüber nachdenken) an den Kdg.-Empfänger, dann hat man mit dem Nachweis der Zustellung, auch einen inhaltlichen Nachweis. Sicherhaltshalber eine Kopie der Postkarte anfertigen. Und trozt alledem gilt, Postlaufzeiten beachten! Diese unterscheiden sich IMHO beim eingeschriebenen Brief/Postkarte nicht vom "normalen", also i.d.R 1 Tag, aber man weiß nie.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von Nikto
Immer noch OT:
Mußte nicht wirklich gesagt werden, da so nicht zutreffend:
[...]
Alles anzeigen
@ Nikto:
:gpaul: am hellichten Morgen?
PersAuswG § 1 Ausweispflicht und der Umkehrschluß aus dem von mir geposteten Link "keinen Reisepass" (= Was bedeutet Ausweispflicht?), sagen genau das gleiche: Paß vorhanden, Personalausweis nicht nötig. Und das mit der Ordnungswidrigkeit steht dort dabei. IMHO also sehr wohl zutreffend, oder willst Du Dich mit der Pass- und Ausweisstelle von Berlin anlegen.;)
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von Cheeseburger
[...]. BTW: Ein abgelaufener PA ist (nach einer gewissen Frist) eine Ordnungswidrigkeit, das kann schon mal ein paar € kosten.
Cheeseburger
Es ist lediglich dann ordnungswidrig , wenn man keinen Reisepass besitzt.
Sorry für OT, aber das musste mal gesagt werden.
Um wieder zum Thema beizutragen: Man kann sich also auch mit dem Reisepass (incl. Meldebescheinigung) gegenüber einem Netzbetreiber ausweisen. Inwieweit auch andere (amtlichte) Lichtbilddokumente (z.B. Führerschein) von den Netzbetreibern akzeptiert werden dürfen, um ihrer Pflicht nachzukommen, vermag ich leider nicht zu sagen.
Gruß
muli
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Original geschrieben von PeterPan75
[...]
Also, was meint Ihr: Kann ich nun die Handybestellung unterschreiben, ohne rechtliche Probleme zu bekommen?
Gegenfrage: Kannst Du lesen? Dann ließ Dir den Thread einfach nochmals durch, insbesondere die Beiträge von Anwalta und Memphis, der, soweit ich das weiß, bei E-Plus arbeitet.
Und was erwartest Du eigentlich von Hotline-Mitarbeitern (z.B. die Dame von der 1010), daß sie hellsehen können? Wenn Du ihnen wesentliche Informationen vorenthälst, können sie Dich auch nicht korrekt beraten, deswegen wohl auch die Info, daß Du Dir einen neuen Tarif ausssuchen mußt.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von PeterPan75
[...]
Nochmals, ich habe nicht vor E-Plus zu betrügen! [...]
Dann mußt Du bzw. der/die Erben E-Plus vom Tod Deines Vaters unterrichten und einen neuen Vertrag (unabhängig davon welche Konditionen gerade angeboten werden) auf Deinen Namen abschließen. Ansonsten ist es IMHO Betrug. Evtl. ist es möglich, daß der Vertrag durch die Erbengemeinschaft bzw. einer Person daraus fortgeführt werden kann, dies mußt Du mit E-Plus klären, evtl. helfen auch die AGBs weiter. Ein Vertrag der auf einen Verstorbenen lautet, kann so nicht fortgeführt werden.
Gruß
muli
P.S.: Nur mal angenommen, man kann nur noch die neuen und schlechteren Konditionen abschließen, dann betrügst Du IMHO E-Plus Monat für Monat um den Differenzbetrag zu diesen neuen Konditionen. Und noch was, rechtlich gesehen war es zu keinem Zeitpunkt "Dein Vertrag" wie Du im Eingangsposting behauptet hast.
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Zitat
Original geschrieben von A.Kordis
Was wird der Aufpreis denn sein? Ist ja nur 1 Monat früher als Vertragsende.
A.Kordis:
Immer schön die Suche benutzen. :D:D Die (gestaffelten) Aufpreise wurden vor kurzem hier im Forum genannt. Ich denke die lassen sich finden. Viel Glück.
Gruß
muli
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Re: kostenlose SMS-Benachrichtigung bei D2-eMail
Zitat
Original geschrieben von Lars9110
[...]
Was denkt ihr: falls es mal was kostet, sagt dann D2 vorher Bescheid und ich kann dann wählen, ob ich diese Benachrichtigung weiter haben möchte, ...
Ja.
Zitat
Original geschrieben von Lars9110
...oder kommt das einfach in einer Nacht- und Nebel-Aktion und ich falle bei der nächsten Rechnung um?
Nein.
:D:D
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von HMan
@ cellularrentals
Hallo, kannst Du mir mal mehr zu den Luxemburger Prepaid Karten sagen? Wo bekomme ich so eine Karte, Tarife usw.
[...]
Also: Man nehme den Usernamen des Posters an den obiges Zitat gerichtet ist, setze davor ein "www." und dahinter ein ".de" und tippe das ganze in die Adresszeile eines Browsers ein und betätige danach die Return-Taste. Dies sollte zu weiteren Informationen führen.
Gruß
muli