Beiträge von GlobalLude

    Zitat

    Original geschrieben von g-town-andreas
    Aber auch hier gibt es Händler, die einen (sehr) guten Ruf beziehen, und dann nicht "Neue, Original, Deutsche" Ware ausgeliefert haben. Das lag aber an deren Lieferanten. Sicher kannst du dir eigentlich nie sein.


    Ich habe hier auch schon von einem Händler B-Ware als Neuware geliefert bekommen, auch bei mir wurde das auf den Lieferanten geschoben und ein Austausch angeboten.
    Ich finde allerdings, dass es einem Kunden reichlich egal sein kann, welche Probleme der Händler mit seinen Lieferanten hat, denn entweder man sucht sich einen zuverlässigen Lieferanten oder man muss eben JEDES Produkt kontrollieren und nicht nur stichpunktartig! Alles andere ist fahrlässig dem Kunden gegenüber! :flop:



    Was die B-Waren-Probelmatik an sich an geht, so finde ich, dass jeder Händler, der es sich zutraut am Online-Marktplatz teilzunehmen, eben mit Rückläufern rechnen muss! Das ist kein Spielplatz sondern ein immernoch sehr gewinnbringender Absatzmarkt und da gibt es eben auch Regeln die nicht immer allen gefallen.

    Blacklist für User? Mit Ausweiskontrolle bei Anmeldung im Forum? ;)
    Oder noch besser, Gesichtskontrolle :D


    Zurück zum Thema: Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Ausgangsaussage bei der Polizei den Emailverkehr beinhaltete. Letztendlich sind dies aber nur Mutmaßungen welche sich leicht durch die unterschriebene Aussage belegen/widerlegen lassen.


    Letztendlich hat das einzig für mich problematische bereits ein Ende gefunden: Hetzkampagnen mit Halbwahrheiten/Lügen


    Von der Staatsanwaltschaft wird auch nichts vor Gericht gebracht, was nicht bis zu einem gewissen Grad Aussicht auf Erfolg hat. Wenn das soweit kommt, dann war auch eine Anzeige berechtigt. Da der Polizist das Ganze jetzt von sich aus weiterleitet und nicht wegen der Anzeige, sondern wegen der Sachlage, spielt diese auch keine Rolle mehr.

    Ich finde das nicht so unsinnig, wenn sich hier offene Rechtsfragen bzgl Handyverträgen ergeben. :D


    zum thema schweiz und co: der bundestag würde sich beraten, ob man die daten zurückkauft um Plüschi wegen etwaiger Steuervergehen zu belangen :D

    Bei den beiden Punkten geht es nur um offene Forderungen, die nur durch den Nutzer entstehen können. ;-)


    Ich frag mich sowieso warum niemand die ihm zugeschickte Karte benutzt hat und anschließend versucht sich damit rauszureden, dass er in der "unbestellten Ware" keinen Vertragsantrag sah, um so für Gespräche in Millionenhöhe nicht aufkommen zu müssen :D

    Entschuldige, wenn ich gewisse Ironie überlese. Das liegt wohl daran, dass ich das ganze hier sowieso mit einer schon fast sarkastischen Note betrachte, auch wenn es für die Beteiligten inzwischen alles andere als lustig ist.


    Wundern darf man sich über alles, sogar Behauptungen aufstellen, solange diese nicht als Fakten dargestellt werden!


    Wegen dem Anzeige zurückziehen: Da es sich hier nicht um häusliche Gewalt oder ähnliches handelt, besteht leider ein gewisses öffentliches Interesse an der Klärung der Sache. Ich denke jedoch auch, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlung schnell einstellen wird, wenn folgende Fakten glaubhaft dargelegt werden:


    -Übermittlung der Karten nur an die, die es angeht
    -Keine Gewinnbeabsichtigung
    -keine Gefahr einer weiteren Weitergabe der Daten von Mobilcom an Dritte (falls das so ist, ansonsten wirds schwer)

    Zitat

    Original geschrieben von delli1
    SIE haben doch miteinander telefoniert. :D


    Darf man sich eigentlich öffentlich wundern, dass auf ein mal, nach knallharter Recherche, eine "wir hatten ihn doch gefragt und er hat geantwortet" E-Mail gefunden wird, lieber Rechtberatungs-User GlobalLude? :D


    Allerdings! Dies bekräftigt, dass sogar die Anzeige in diesem Fall nicht hätte erfolgen dürfen. Ich wette, dass der Herr bei seinem ersten Besuch auf dem Polizeirevier diese Tatsache unterschlagen hat. Auch ein bewusstes Weglassen bei einer polizeilichen Aussage ist eine Falschaussage. Ihn deswegen zu belangen liegt allerdings nicht in Handybunds hand, sondern in der Hand der Statsanwaltschaft.


    Auch wenn ich nicht der Meinung bin, das alles a la "Auge um Auge, Zahn um Zahn" verlaufen muss, bin ich dennoch der Meinung, dass eine zivilrechtliche Klage von Handybund hier angebracht und GERECHT wäre, denn Schaden ist auf jeden Fall enstanden.

    Es käme ein Eingriff in die Privatsphäre (Art.2 I GG iVm Art 1I GG)in Betracht. Dies ist allerdings nicht der Fall, da der Adressat ohne weitere Übereinkünfte mit den ihm Übermittelten frei verfahren darf. Wenn es sich um einen Dritten handeln würde, wäre die Sachlage anders aber so leider kein weiteres rechtliches Problem :D

    Ein Mißbrauch von Daten kommt in diesem konkreten Fall nicht in Betracht, da der Post, der erst Plueschis Begeisterung ausgedrückt hat, sich auf rechtlicher Ebene AUTOMATISCH als Genehmigung nach 185,184 analog im Rahmen einer GoA ausgewirkt hat. Da dies eine Wirkung von Beginn an entfaltet ist es de facto kein Mißbrauch im rechtlichen Sinne. Anders sieht es bei all denjenigen aus, die nicht nachträglich zustimmten. --->wenn ihr Glück habt wird nur der konkrete und nicht die anderen Fälle geprüft und der Tatbestand ist mithin nicht erfüllt.


    Was die üble Nachrede und ähnliches angeht, geht es vor allem um die Behauptungen bezüglich des Motives der Provision. Hierbei wäre es theoretisch sogar egal, ob diese nun wahr wären oder nicht, da es TEILWEISE als Fakt dargestellt wurde und dies schon genügt, wenn dadurch eine gezielte Rufschädigung entstehen soll.


    Was die Person angeht, die sich darüber beschwert, dass der Mob auf jmd losgeht nur weil ihm seine Daten wichtig sind: Das es nicht darum ging hat Plueschi selbst durch sein eigenes anfängliches Verhalten bestätigt.
    Unter den gegebenen Umständen ist dieses Verhalten nicht zu befürworten.
    Es ist nicht grundlos so, dass sowohl eine strafrechtliche als auch eine zivilrechtliche Klage seitens Handybund mehr Aussicht auf Erfolg hat, als eine von Plüschi ausgehende. Wenn die Staatsanwaltschaft allerdings auch in den anderen Fällen ermittelt stets schlecht. :/


    MfG


    Ich finde, da wir hier in einem WerbeFORUM sind, dürfen Angbote auch aktiv kritisiert und diskutiert werden.
    Jedoch war das in diesem Fall unnötig, da es eine Grundsatzdiskussion ist, ob man zu einem Prepaidanbieter geht oder einen der genannten Tarife wählt.
    Der Vorteil (Vertragsabschluss bei CKBerlin <<<<>>>>Vertragsabschluss bei dem Provider direkt) ist hier entscheidend, und nicht ob man einen anderen Tarif möchte.


    Handelt es sich jetzt wirklich um einmal 4,95 oder um ein Vielfaches? :confused:


    MfG