Beiträge von smarty24

    aufpassen bei der Kündigung!


    Hallo!


    Kurzer Erfahrungsbericht zur Kündigung: In der Familie bestehen zwei Verträge aus dieser Aktion (unterschrieben im Saturn Hannover, von 5000er-Variante auf 1000er-Variante erfolgreich heruntergestuft, monatlich jeweils 4,90€ bei 100MB Pflichtdownload :rolleyes: ), die ich per eMail kündigen wollte.
    Daraufhin hieß es, daß nur per Hotline-Anruf gekündigt werden kann. Auch auf mehrfache Nachfrage wurde mir keine Faxnummer mitgeteilt. Nach längerer Suche habe ich sie dann im Netz gefunden - wen es interessiert: (01805) 313 168. Damit war die erste Hürde genommen...


    Viel wichtiger ist aber folgender Punkt: Durch die eMail- und Faxkommunikation mit AOL mußte/konnte ich dann herausfinden, daß für beide Verträge eine 2 jährige Mindestvertragslaufzeit bei AOL vermerkt war!
    Im Endeffekt habe ich mehrfach nachhaken müssen (jedoch ohne Nutzung der teuren Hotline!) und bin erst dann von einer Mitarbeiterin zurückgerufen worden, die die Laufzeit schließlich direkt am Telefon auf ein Jahr heruntergestuft hat - wie es ja auch schriftlich im Vertrag vermerkt ist. Der "einfache" (nicht böse gemeint!) Hotliner konnte da gar nichts machen - im Gegenteil dort ist man nicht auf das eigentliche Problem eingegangen...



    So, lange Rede - kurzer Sinn: Paßt unter Umständen bei den Laufzeiten Eurer Verträge auf. Keine Ahnung, ob dieser Fehler häufiger passiert ist... Bei AOL hat man sich immerhin entschuldigt...


    Gruß & wenig Ärger, smarty24


    P.S.: Mittlerweile habe ich auch die Kündigungsbestätigung für beide Verträge per Post erhalten - mit korrektem Ende der Laufzeit :)

    boecki1:
    Benutzername: DEINAOLNAME@de.aol.com
    Kennwort: mußt Du wissen ;) => wird direkt bei Saturn festgelegt und sollte dann mit der AOL-Software natürlich geändert werden


    Ich bin nun also zwar drin über AOL, erhalte aber seltsamerweise keine öffentlich IP-Adresse. Zumindest zeigt mir mein Router eine nicht-öffentliche an. Ich kann auch nicht alle Internetseiten ansurfen: TT funktioniert bspw. und http://www.xtremehosting.de bspw. nicht... Seltsam... :confused:




    dadash:
    Benutzername und Kennwort wurden im Saturn direkt festgelegt. Diese funktionieren mir auch in der AOL-Software und im Router. Ob es noch einen Brief von AOL gibt, keine Ahnung!




    Dingens:
    Den Namen habe ich leider z.Z. nicht zur Hand, war jedoch eine Frau. Ruf nochmal an! Ich habe auch verschiedene Aussagen bekommen...



    Ich drücke allen die Daumen. Gruß, smarty24

    So, Hannover Altwarmbüchen funktioniert doch... :D


    Dort kann der Vertrag zu den "etwas schlechteren" Bedingungen abgeschlossen werden - also Downgrade innerhalb 30 Tagen + 100 MB Mindestnutzung.
    Dafür kann jedoch im kompletten Markt (stundenlang) gestöbert und dann alles mit den 150 €uro verrechnet werden. Sehr, sehr nett... :)


    Desweiteren habe ich mich dann versuchsweise heute mal an die AOL-Software auf einem alten Win98-System gemacht: Obwohl ich richtig skeptisch war, muß ich sagen, daß die Software wohl kaum etwas mit dem PC/seinem System angstellt hat.
    Habe per msconfig drei Einträge aus dem Autostart gelöscht und dennoch keinerlei Probleme mit der Benutzung der AOL-Software über einen DSL-Router (mit Nicht-AOL-Einwahldaten) gehabt. Auch der IE und Firefox funktionieren drumherum noch problemlos... Die AOL-Software mischt also nur mit, wenn sie auch dazu aufgefordert wird... ;)
    Mit der Software sind dann der Downgrade uns sonstige Änderungen am Vertrag problemlos möglich. Sie werden auch per eMail bestätigt => Downgrade in 4,90 €uro-Tarif erfolgt zur nächsten Abrechnungsperiode. Erster Monat wird wohl zu 9,90 €uro abgerechnet.


    Auch von mir noch einen großen Dank für diesen Tip. Sehr lohnenswert...
    :top:


    Gruß, smarty24

    Zitat

    Original geschrieben von Alterius Gawain
    Hi smarty,


    1. Da ich furchtbar neugierig bin (*g*): Mir fehlt noch folgende Information: Worin begruendet sich deine "Sonderkuendigung"?


    Gawain


    OK, ich sage noch was dazu... ;-) ;-) Es geht speziell in meinem Fall um einen DSL-Internettarif bei 1&1 mit VoIP: Dort hat 1&1 im Januar die Preise für Telefonate in Mobilfunknetze erhöht. Nachdem ich in einigen Foren widersprüchliche Informationen darüber gelesen habe, ob diese Preiserhöhung auch für Bestandskunden gilt, habe ich einfach per eMail pauschal dieser Erhöhung widersprochen.
    Daraufhin kam als Antwort von 1&1, daß ich nicht widersprechen, jedoch den kompletten Vertrag sonderkündigen könne. Ich habe/hatte bisher vor, darauf einzugehen, weil 1&1 mal wieder nicht in der Lage war, den Kunden über diese Preiserhöhung zu informieren. Ich habe mich über diese Art der Kundenbehandlung bei 1&1 geärgert. Außerdem ärgert es mich, daß 1&1 nicht in der Lage ist, den Bestandskunden mit absoluter Gewißheit zu bestätigen, welche Preise nun für sie gelten. Ich habe mittlerweile etliche verschiedene Antworten dazu vom 1&1-Support erhalten. U.a. halt auch die mit der eigenartigen Auslegung der Hardwarerückforderung, die ich vorhin zitiert habe.


    Um nicht in die Gefahr zu kommen, nun doch wieder das so häufig durchgekaute Thema "Berechtigung SoKü - oder nicht" aufkommen zu lassen, will ich hier mit der besonderen Schilderung enden (wie gesagt, die Möglichkeit zur SoKü, hat mir in diesem Fall schließlich sogar 1&1 gegeben und sie wäre damit berechtigt).


    Mir geht es weiterhin um die rechtlichen Möglichkeiten, die Hardware zurückzufordern bzw. aus Sicht des Kunden, sie behalten zu können.


    Gruß, smarty24

    Hallo!


    Ich danke Euch bis hierher für die sachliche Diskussion. Im großen und ganzen spiegelt sie auch mein Rechtsempfinden:


    1.) Wenn ein Unternehmen die zugesicherten Leistungen nicht mehr einhält (Preiserhöhungen/Leistungsbeschränkungen usw.) steht dem Kunden die außerordentliche Kündigung zu.
    2.) Das Gerät, das der Kunden zum subventionierten Preis bei Vertragsabschluß erhalten hat, geht nach Begleichung des Kaufpreises in sein Eigentum über. Ausnahme: Es gibt Regelungen für diese Fälle in den AGB.
    3.) Wird dem Kunden ein SoKü zugesichert, sollte der Kunden das gekaufte Gerät behalten dürfen, da sich das Unternehmen nicht mehr an den Vertrag halten will.
    Wobei ja genau dieser Punkt wohl der strittigste ist und es wohl auch keine gerichtlichen Urteile dazu gibt. Auch die Verbraucherzentralen usw. vermelden zu diesem Punkt nichts. :mad:


    Ich möchte hier zusätzlich jetzt mal den Auszug aus einer eMail zitieren, der mich dazu bewogen hat, Eure Meinung zu diesem Thema zu erfragen:


    [...] In unseren AGB ist kein Passus bezüglich der Hardwarerückforderung gegeben.
    Hier obliegt es unserer Entscheidung diese durchzuführen oder nicht.
    Die subvensionierte Hardware wurde Ihnen bei Vertragsabschluß zur Verfügung gestellt. Der Vertrag beinhaltete eine 12 monatige Mindestvertragslaufzeit.
    Da diese durch die Sonderkündigung den Vertrag aufheben wird die Mindestvertragslaufzeit nicht eingehalten.Daher erfolgt die rechtmäßige Rückforderung der Hardware. [...]



    Meine Meinung zu dieser Begründung: :flop: Vielleicht habt Ihr ja Lust, Euch nochmals konkret zu diesem Zitat zu äußern. Vielleicht habt Ihr ja auch eine Idee, wie man darauf am besten kontern könnte. Der Support des Unternehmens beharrt nämlich auf dieser Meinung und damit sitzt man ja als Kunde bekanntlich vorerst am kürzeren Hebel.


    Gruß, smarty24

    Hallo!


    Ich möchte folgende Frage möglichst pragmatisch beantwortet haben. Bitte keine grundsätzliche Diskussion über außerordentliche Kündigungen/Sonderkündigungen. Danke ;)


    Hat ein Netzbetreiber das Recht, die bei Vertragsabschluß subventionierte Hardeware (Handy, Internetmodem usw.) bei einer SoKü von einem Kunden zurückzufordern?
    Ist es rechtens, daß der Netzbetreiber in diesem Fall völlig frei in seiner Entscheidung ist? Der Netzbetreiber gibt auch keinerlei Hinweise in seinen AGB für einen solchen Fall...
    Gibt es eine rechtliche Vorgabe, nach der der Hardwarekauf bei Vertragsabschluß ein eigentständiger Vertrag ist, der bei einer SoKü nicht mehr von Relevanz ist und damit rückgängig gemacht werden kann?


    Mich würden - falls es diese denn gibt - einschlägige rechtliche Vorgaben (Gesetzesstellen ;) ) interessieren bzw. auch erfolgte Urteile von Gerichten.


    Vielleicht hat ja einer von Euch Erfahrungen in dieser Hinsicht bzw. kann sein Wissen hier kurz kundtun. Ich würde mich sehr freuen und bedanke mich.


    Gruß, smarty24


    P.S.: Die Suche zu SoKü findet natürlich extrem viel, jedoch liegt der Themenschwerpunkt meist woanders. Auch Google kann bei dieser speziellen Frage nicht helfen...

    Und probier es mal bei Karl von echlecom.de...


    Hat mir im Dezember drei (ganz) alte Prof.S zu sehr guten Konditionen verlängert. Geld ist auch bei mir angekommen - zumindest fast komplett :D (kleiner Tippfehler von Karl - Nachzahlung ist jedoch schon angewiesen). Insgesamt also sehr zu empfehlen! :) :)


    Gruß, smarty24

    Fax als PDF-File


    Hallo!


    Ich will die Suche hier gleich nochmals etwas weitertreiben und nach Diensten fragen, die das Fax als PDF-File an die eMail-Adresse senden...


    Einziger bisher auszumachender Anbieter ist denotos.com mit österreichischen und deutschen Sonderrufnummern (0820 & 01805). Die Nummern sind an sich nicht weiter schlimm, da es nur gelegentlich genutzt werden soll. Jedoch ist seit drei Tagen überhaupt kein Druchkommen mehr möglich...:flop: Scheinbar also sehr unzuverlässig...



    Gibt es weitere Tips & Erfahrungen von Euch?


    Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich schonmal! smarty24