§ 46 Abs. 8 TKG wurde damals vom Gesetzgeber eingefügt, da der BGH in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden hat, dass ein Umzug in der Risikosphäre des Kunden liegt. Deshalb musste der Kunde damals weiterzahlen, obwohl er keine Dienstleistung bekommen hat.
Der Gesetzgeber hat dies für verbraucherunfreundlich erachtet und die o.g. Gesetzeslage geschaffen. Diese bildet einen Ausgleich zwischen Kundeninteresse und Providerinteresse. Da es in der Verantwortung des Kunden liegt umzuziehen, wäre es gegenüber dem Provider nicht gerechtfertigt, wenn der Kunde direkt aus dem Vertrag aussteigen könnte. Im Gegenzug ist es nicht sachgerecht den Kunden weiter zu binden, wenn die Dienstleistung nicht erbracht werden kann.
Dementsprechend hat man einen Mittelweg mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gewählt.
Bzgl. des Kündigungszeitpunkts nach § 46 Abs. 8 TKG ist diese Frage bei den Obergerichten umstritten. Meines Wissens nach hat sowohl das OLG München als auch das OLG Düsseldorf die Gesetzeslage dahingehend ausgelegt, dass die Kündigung ab Umzug läuft, also muss der Kunde tatsächlich drei Monate für nichts zahlen. Soweit mir bekannt gibt es dazu keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
Wenn du damit unzufrieden bist, dann sei sauer auf den Gesetzgeber. Die Provider halten sich an die Gesetzeslage.
Ich selber bin auch gerade in der gleichen Situation und Rechtsanwalt, heißt also, wenn ich Erfolgsaussichten sehen würde, würde ich dagegen vorgehen. Sehe ich aber nicht, deshalb verschwende ich weder Zeit noch Nerven damit und finde mich damit ab, auch wenn ich es selber nicht richtig finde.