Beiträge von HochImNorden

    stanglwirt
    Ich weiß von jemandem in meinem Verwandtenkreis, warum viele da sehr mißtrauisch sind.
    Derjenige hat ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, die er vermietet.
    So, bei jeder Wohnungsabnahme, die von privaten Vermietern gemacht wird behaupte ich mal, ist nur der Vermieter dabei und der Mieter.
    Selbst bei 50qm kannst du in der kurzen Zeit, wo du da durchgejagt wirst, gar nicht alles sehen.
    Und selbst, wenn du Schäden siehst, die decken nicht selten gar nicht die 1 Kautionen.
    Die Mieter hatten 2 kleine Kätzchen.
    Durch Zufall hat er selber kurz vor Auszug gesehen, dass das Tier das Silikonkitt komplett mit den Krallen zerfetzt hat.
    Nachher warens statt einem alle Fenster und sämliche Gummiteile, wie auch das der Zimmertüren.
    So, wer sich ein wenig auskennt, der weiß, dass das Material wenn er Gutes nimmt wenig kostet im Vergleich zum Fugenleger.
    Insgesamt war er dann mit fast 600 Euro dabei.


    Und - um den Fall zurückzukommen - es zwingt den Mieter in obigen Fall ja niemand da einzuziehen.
    Wenn aber der Mieter hier sonst keine Wohnung findet und der Vermieter vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht hat, ist es immer noch seine Entscheidung.

    Ohne jetzt Merlin in Schutz nehmen zu wollen: Viele Kommentare hier scheinen das Problem zu verkennen.
    Ich glaube nicht, dass es der privaten Vermieterin darum geht, wie sinnvoll oder nicht eine Versicherung ist und ob für euch in Relaltion Versicherungsbeiträge und Wahrscheinlichkeit eines Schadens es nicht sinnvoller/günstiger wäre, keine Versicherung abzuschließen.


    Seit bitte einmal ehrlich: Gehört mir ein Haus oder ein anderer Gegenstand, klar zück ich dann mein Geldbeutel und ersetze ihn.
    Aber: Wie oft kommt es vor, dass bei Dingen, die einem nicht gehören die Freundschaft aufhört und man, wenn es ums Bezahlen aus dem eigenen Geldbeutel geht, ganz schnell auf dumme Gedanken kommt, weil man das Geld eigentlich nicht ausgeben will und sich das Geld, was man durch die eingesparten Versicherungsbeträge eingespart hat, eben nicht zurückgelegt hat.


    Und ganz ehrlich, ich kann die private Vermieterin verstehen, diese sind eben nicht die großen Wohnungsgesellschaften, die mit Vermietung ein Vermögen machen, sondern die, die selber manchmal durch einen Schaden, auf dem sie hängen bleiben, den Finger heben können.


    Hier geht es also darum, die Vermieterin möchte Gewissheit, dass im Falle eines Falles gezahlt wird.
    Obwohl natürlich immer noch der Fall eintreten kann, dass die Police wieder gekündigt wird.

    Hallo,


    kann mir jemand sagen, ob man bei base vorab Beträge übeweisen kann?
    Ich bin momentan noch bei o2 (4 Monate Vertragslaufzeit), wollte aber eventuell zu base wechseln und würde gerne der Übersicht halber die 4 Monate, wo der andere Vertrag noch läuft die Grundgebühr an base vorab überweisen.
    Weiß jemand, ob das geht?


    Und meine zweite Frage: wieviel Monate vorher kann man eine Festnetznummer zu base portieren?

    Hubs, bin verrutscht...
    In meinem Freundeskreis gabs vor 2 Jahren fast denselben Fall. Defektes Teil gekauft von Privat und es wurde im Sinne des 476 argumentiert.
    Ich bekomme es zwar nicht mehr im Wortlaut zusammen, aber sinngemäß ging es darum, dass bei einer so kurzen Zeit zwischen Defekt und Kauf davon ausgegangen werden muss, dass das Gerät schon bei Kauf defekt war. Es ging da auch um die Prüffrist
    Du hast natürlich Recht explizit auf den 476 beziehen kannst du dich nicht bei Privaten.

    Hallo Stromae,


    es ist leider vielfach Halbwissen, was auf ebay zum Thema private und gewerbliche Verkäufe und die Haftung bei Mängeln angeht, geäußert wird.
    Ich gehe jetzt mal davon aus, du hast bei einem privaten Verkäufer gekauft:
    Zunächst: Garantie nach § 443 BGB ist freiwillig, auch bei Privaten, die muss man also gar nicht ausschließen, wie viele das bei ebay machen.
    ABER: GEWÄHRLEISTUNG bei Privaten: Private können diese mit Hinweis ausschließen. Ohne Ausschluss dieser, beträgt sie aber 12 Monate.
    Diese Gewährleistung tritt bei Sachmängeln ein (in deinem Fall, weil das Teil kaputt ist).
    Nach § 434 BGB ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bis 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer, es wird also angenommen bis 6 Monate nach Kauf, dass bei einem Gerät dieser Defekt dann schon von Beginn an bestand.


    So, jetzt brauchst du nu zu schauen, was dein privater Verkäufer unter seinen Text gesetzt hat.
    Hat er wie bei gefühlten 90% geschrieben: Keine Garantie und Rücknahme, hat er Pech gehabt.
    Hat er aber geschrieben "Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung", dann ist es Pech für dich.


    Einzige Ausnahme dann, du könntest nachweisen, dass er dich arglistig über den Defekt getäuscht hat, dann wäre der Kauf nichtig.


    Allerdings sind die meisten Verkäufer doch sehr einsichtig und bieten gleich von sich aus an, das Teil zurückzunehmen oder aber vom Preis runterzugehen.


    Wünsche dir viel Erfolg...

    Hallo,
    sehe ich ehrlich auch so. Diese Daten sind in der Kombi bei genau 4 Stellen gelandet, wobei ich die ersten beiden auch ausschließe.
    Und vielleicht wird sich der ein oder andere noch an den Fall mit dem großen Datenklau erinnern, wo leider sehr wenig aufgeklärt wurde, welche Daten da genau verschwunden sind.


    Ebay selber - auch wenn es so aussehen sollte, als stamme die Mail von ebay - schließe ich aus, da dort eine ganz andere Mailadresse hinterlegt ist.