Hallo,
nein, der Vater hat nichts dagegen gehabt.
Rechnung wurde auch sofort beglichen.
Allerdings sind nun Mängel aufgetreten, so dass nachgebessert werden müsste.
Unser Anwalt meinte aber, als wir ihm gesagt haben, dass die Tochter unterschrieben hat und nicht Eigentümer ist, dass das nicht ginge und der Vertrag nichtig sei.
Für mich ist das irgendwie völliger Blödsinn. Und deshalb wollte ich mal fragen, ob sich hier jemand genauer auskennt und mich vielleicht vom Gegenteil überzeugt.
Klar, der Eigentümer muss einverstanden sein
Klar ist auch, wenn irgendwelche Forderungen an ihn rangetragen werden, dass die Tocher - wenn er das verlangt - mit in Anspruch genommen werden kann.
Aber wieso soll jemand, der nicht Eigentümer ist, keinen Vertrag abschließen dürfen bzw. dieser nichtig sein