Beiträge von Maurer-Handyshop

    Zitat

    Die Hälfte davon verstehe ich nicht, die andere davon ist ausgemachter und unseriöser Schwachsinn.
    Ich gehe mal davon aus, dass Du meintest, die Europreise werden nach dem Tageskurs berechnet? Und die von Dir angegebenen Preise sind nicht bindend, können theoretisch also auch 20% unter dem umgerechneten tatsächlichen Preis liegen?
    Na Prost Mahlzeit, das setzt der Unseriösität dann doch die Krone auf.


    Wir passen den Euro preis ca. einmal in der woche an.

    [/QUOTE]Die Hälfte davon verstehe ich nicht, die andere davon ist ausgemachter und unseriöser Schwachsinn.
    Ich gehe mal davon aus, dass Du meintest, die Europreise werden nach dem Tageskurs berechnet? Und die von Dir angegebenen Preise sind nicht bindend, können theoretisch also auch 20% unter dem umgerechneten tatsächlichen Preis liegen?
    Na Prost Mahlzeit, das setzt der Unseriösität dann doch die Krone auf. [/QUOTE]


    Wir passen den Euro preis ca. einmal in der woche an.

    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Na,


    gebt Ihr Eure Preise erstmal in für Deutschland relevanter Währung und v. a. incl. der für Deutschland relevanten Steuern und Abgaben an, dann erst müsst Ihr Euch um Versandkosten kümmern ...


    Unser Preise sind für ausländische Kunden minus 7.6%.


    Preise in Euro dienen lediglich zur Orientierung und sind nicht bindend. Der verwendete Umrechnungskurs. Dieser wird an den aktuellen Tageskurs angepasst.

    Hallo


    Wichtige Info:


    Es ist vorgeschrieben, einen Hinweis in "umittelbarer Nähe" der Preisangabe eines Artikels anzubringen, der auf die Versandkosten hinweist.
    Eine Rückfrage bei unserem Partner TrustedShops ergab folgendes:
    Diese Pflicht ergibt sich aus § 1 Abs. 2 PreisAngV und ist dort schon länger verankert. Derzeit ist ungeklärt, wie und wo diese Angaben genau erfolgen müssen. Das OLG Hamburg hat jüngst geurteilt (siehe Bericht im TS Forum), dass dieser Hinweis in unmittelbarer Nähe neben jedem Preis angegeben werden muss, wobei auf Versandkosten auch verlinkt werden kann, wenn der Link entsprechend klar ist ("Versandkosten" wäre OK, nicht ausreichend: "Info" etc.) Trusted Shops hält es derzeit für vertretbar, die Angaben auf jeder Preisseite einmal zu machen, z.B. in einer Fußzeile. Dies genügt nach Auffassung des OLG Hamburg jedoch nicht. Ein BGH-Urteil steht noch aus, d.h. wer nicht neben jedem Preis die Angaben macht, muss damit rechnen, einen Prozess bis zur letzten Instanz zu führen, um nicht auf Unterlassung verklagt zu werden. Diese Konstellation ist möglich, weil Verstöße gegen die Preisangabenverordnung i.d.R. wettbewerbswidrig sind und Konkurrenten daher einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch haben.



    Mit freundlichen Grüssen


    Maurer Handyshop

    gehen einmal wieder Abmahnanwälte um. Diesmal ist das Thema wohl die genaue Formulierung der Widerrufsklausel im Bestellvorgang.
    Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH (Urt. v. 3. November 2004, Az: VIII ZR 375/03) müssen gewerbliche eBay-Händler ebenso wie Betreiber eines eigenen Online-Shops privaten Endverbrauchern ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gewähren. Im Falle des Widerrufs darf der Kunde die Ware dann ohne Angabe von Gründen und im Regelfall auf Kosten des Online-Händlers zurückschicken.



    Bitte studieren Sie hierzu den Beitrag des TrustedShops:



    http://www.trustedshops.de/de/trustedshops/news_de_6958.html

    gehen einmal wieder Abmahnanwälte um. Diesmal ist das Thema wohl die genaue Formulierung der Widerrufsklausel im Bestellvorgang.
    Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH (Urt. v. 3. November 2004, Az: VIII ZR 375/03) müssen gewerbliche eBay-Händler ebenso wie Betreiber eines eigenen Online-Shops privaten Endverbrauchern ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gewähren. Im Falle des Widerrufs darf der Kunde die Ware dann ohne Angabe von Gründen und im Regelfall auf Kosten des Online-Händlers zurückschicken.



    Bitte studieren Sie hierzu den Beitrag des TrustedShops:



    http://www.trustedshops.de/de/trustedshops/news_de_6958.html

    Hallo


    Wichtige Info:


    Es ist vorgeschrieben, einen Hinweis in "umittelbarer Nähe" der Preisangabe eines Artikels anzubringen, der auf die Versandkosten hinweist.
    Eine Rückfrage bei unserem Partner TrustedShops ergab folgendes:
    Diese Pflicht ergibt sich aus § 1 Abs. 2 PreisAngV und ist dort schon länger verankert. Derzeit ist ungeklärt, wie und wo diese Angaben genau erfolgen müssen. Das OLG Hamburg hat jüngst geurteilt (siehe Bericht im TS Forum), dass dieser Hinweis in unmittelbarer Nähe neben jedem Preis angegeben werden muss, wobei auf Versandkosten auch verlinkt werden kann, wenn der Link entsprechend klar ist ("Versandkosten" wäre OK, nicht ausreichend: "Info" etc.) Trusted Shops hält es derzeit für vertretbar, die Angaben auf jeder Preisseite einmal zu machen, z.B. in einer Fußzeile. Dies genügt nach Auffassung des OLG Hamburg jedoch nicht. Ein BGH-Urteil steht noch aus, d.h. wer nicht neben jedem Preis die Angaben macht, muss damit rechnen, einen Prozess bis zur letzten Instanz zu führen, um nicht auf Unterlassung verklagt zu werden. Diese Konstellation ist möglich, weil Verstöße gegen die Preisangabenverordnung i.d.R. wettbewerbswidrig sind und Konkurrenten daher einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch haben.



    Mit freundlichen Grüssen


    Maurer Handyshop