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...... und ich gebe auch auf.
die Jauch-Steuer werde ich wohl zahlen müssen aber unter Vorbehalt, dann muß ich die 18 Teuronen jeden Monat halt woanders einsparen und meinen konsum anpassen, den Handel wirds freuen........ und ansonsten warten was die Gerichte machen....
Wenn viele sich wehren kann man ja neu überlegen aber wenn es zuwenige sind dann hat es keinen sinn Widersrüche einzuegen
aber ansonsten gebe ich auf. Ihr alle werdet in zukunft höhere Kosten bekommen in vielen Bereichen aber wehren werdet ihr euch nicht...... so ist der Michel
Deshalb wie gesagt: Ich gebe auch auf..........
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Hat schon wer (außer das Foto was hier im Thread schon drin ist) den Golf 7 gesehen oder hat ihn eventuell schon ein Forist selbst als Auto?
Soll ja angeblich das meistverkaufte Auto Deutschlands sein, der Golf Jetzt in version 7......
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Zitat
Original geschrieben von mostwanted
Vor allem, da an sich kein Problem besteht das man hier lösen könnte. Ich z.B. muss 40 Euro mehr KiGa zahlen, Grundsteuer wurde rauf gesetzt, Grunderwerbssteuer auch. Was hat das hier zu suchen? Ist doch keine virtuelle Klagemauer
................ der Michel nimmt ja auch alles hin und beschwert sich nicht...........
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Zitat
Original geschrieben von Brainstorm Bist Du wirklich von der Verfassungswidrigkeit desselben (und entsprechend von der Fehlentscheidung des BVerG) überzeugt, weil Du alle Texte dazu gelesen und verstanden hast, oder nur weil Du es gerne so hättest?
Ich habe den ESM-Vertragstext gelesen und die Diskussion dazu (zu dem Vertragstext) im Internet verfolgt. In den Systemmedien war ja dazu nicht ausreichend genug zu finden. Hast Du, habt Ihr den ESM auch gelesen und die Diskussion verfolgt? :cool:
Und auch der Rundfunkstaatsvertrag (hier beziehe ich mich ja darauf welchen AUFTRAG der ÖR daraus hat. es ist dies die GRUNDVERSORGUNG der Bevölkerung mit Medien und dem was dazugehört wie Bildung etc.... GRUNDversorgung heißt aber nicht den Apparat den wir jetzt haben.
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im Übrigen bleibt der Vorwurf an die Haushaltsabgabe bestehen: Es kann nicht sein, dass man zahlen muß wenn MAN KEIN RADIO ODER FERNSEHGERÄT HAT. Ich überlege vielleicht, die Entscheidung dazu habe ich lange noch nicht getroffen aber vielleicht die Glotze abzuschaffen, ich brauche sie nicht mehr. Zum DVD schauen gibt es andere Möglichkeiten. Und im Internet (und hiert meine ich nicht die Seiten von ARD und ZDF & Co. gibts genug Infomöglichkeiten.
Der alte ermäßigte Satz für die welche nur Radio haben muß wieder her. Alles andere kann nicht verfassunggemäß sein.
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Das BverfG hatte auch keine Einwände gegen den ESM und hat ihn mit ein paar "Auflagen" durchgewunken. Auf deren Entscheidungen die in letzter Zeit durchaus mal "Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing" - Entscheidungen waren kann man nicht mehr so bauen.....
Ist traurig aber es ist leider so.
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Jimmythebob: Das kann ichso nicht ganz teilen. Ich sehe Artikel 5 auch anders so wie ich ihn beschrieben habe.
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Original geschrieben von autares
Ist es nicht witzig, dass das neue System jetzt eingeführt wird, weil das alte System verfassungswidrig sein soll?
Hast Du wirklich gelesen was ich zum Zitat von Artikel 5 geschrieben habe?
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Zitat
Original geschrieben von Pankoweit
Das ist er natürlich nicht. – Aber an einer solchen Antwort ist gut zu erkennen, dass jegliche Debatte pro ÖR ein Kampf gegen Windmühlen ist.
Eine Debatte "pro ÖR" kann schon funktionieren. Nur muß dann auch die Reduzierung des "Staatsfernsehens" ins Auge gefasst werden dürfen. Es ist doch nicht mehr die Rede von Grundversorgung. Heute haben wir da einen riesigen Apparat der jährlich Gebühren in hoher Millionenhöhe wirklich verschwendet und weitere sehr hohe Beträge werden "veruntreut" wie man das gemeinhin nennt. Ich verstehe die Wut und wir benötigen diese Debatte, denn ansonsten staut sich so etwas auf und das wäre nicht gut.
Klar ist dass es ÖR geben muß. Nochmal. Aber es muß nicht für alles und jedes einen Kanal geben...... Spielfilm-Kanäle z. B. finde ich im Pay-TV schon.
Dann noch etwas zum Grundgesetz:
Artikel 5 Absatz 1 sagt: "Jeder hat das Recht seine Meinung aus Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten".
Sich ungehindert unterrichten kann das derjenige auch noch, der sich zum Beispiel sein Zeitungsabo nicht mehr leisten kann weil er beides ("GEZ" und Zeitung) nicht mehr leisten kann? Solche Fälle gibt es in Deutschland. Menschen, Bürger die ihre Zeitung kündigen müssen weil sie eben die GEZ nicht kündigen können........ Den aspekt muss man auch mal berücksichtigen bei der Diskussion..... zumal es Bürger gibt welche NICHT unter die Befreiungskriterien fallen aber letztendlich nicht unbedingt mehr Geld zur Verfügung haben als jemand der unter diese Befreiungskrterien fällt.
Hier verstoßen Gesetzgenung und Justiz, welche immer wieder die "GEZ-Gebühr" bestätigen und in Urteilen für rechtmäßig erklärt haben wie ich finde seit Jahrzehnten gegen die Verfassung.
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Zitat
Original geschrieben von autares
Also auf ein Niveau von 1990?
jedenfalls so zwischen 5 - 10 EUR dürfte das kosten. alsoi 10 - 20 DM ungefähr ja.