Beiträge von Stephan Betken

    Zitat

    Original geschrieben von jonasm
    Stimmt das so? Ich habe einen o2o 40 und einen o2o mit 20%. Wenn ich auf den o2o 40 das Internet Pack M buche, bekomme ich darauf 20%?


    Wäre mir komplett neu. Auf die Optionen bekommst du auch nur die Rabatte, die du auf den kompletten Vertrag bekommt. Es sei denn, du kannst was anderes aushandeln.
    (Zeitgleich zur O2o 40-Aktion gab es nur eine Neukunden-Aktion, bei der auch viele Bestandskunden auf das IP M für 8 € umgestellt haben.)

    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Und wieder ein Apfel und ne Birne.


    Du hast ja quasi darauf gedrängt. :D
    Ist doch halb so wild, die meisten versuchen heutzutage ja auch Äpfel mit Beeren zu vergleichen. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Ich sag's nochmal, der o2on ist nur genau kalkuliert und bei SMS Verzicht in die engere Wahl zu ziehen.


    Ich habe nie das Gegenteil behauptet. Da kann ich nur zustimmen (obwohl wenige SMS noch immer in Ordnung wären).


    Nach aktuellem Stand haben die Business-Tarife aber den Vorteil, dass ein evtl. zusätzlicher Vertrag für die Genion-Weiterleitung entfällt und die Blackberry-Enterprise-Option ohne Probleme möglich ist. (Ich zumindest benötige beides und habe aktuell noch den BF mit Genion-Weiterleitung auf meinen O2o weitergeleitet. Spart Festnetzgebühren, aber man kann die Homezone nicht nutzen.)


    Der O2 o ist also nicht pauschal besser. Wenn man den besten Tarif sucht, dann landet man doch eh beim Business Flex. :D

    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Der o2on kostet Brutto 34,51 EUR, der o2o 38,-- EUR (3,49 EUR mehr). Dafür SMS Flat statt die verquarkten 300mb.


    Vorteil o2o: Inet Flat buchbar als Option! <--- Empfinde ich also als besser!
    Nachteil o2on: SMS Flat nicht buchbar als Option!


    Hmmm.... SMS war doch das, was man eingesetzt hat, bevor Internet bezahlbar war bzw. man E-Mails geschrieben hat!?! :D


    Nein, jetzt mal ernsthaft. Bei Nutzung von Mails hat man keine getrennten Nachrichteneingänge und kann auch zuhause auf die Daten zugreifen, wenn ich das Telefon nicht in der Hand habe (oder eben unterwegs auf per E-Mail übermittelte Daten zugreifen). Das synchronisierte und stets aktuelle Adressbuch und der Kalender ist auch nicht gerade nachteilig.


    Daher sind die verquarkten MBs gar nicht mal unwichtig und die kosten beim O2o eben extra.
    Und demnach wäre ein Vergleich und der Hinweis auf die fehlende SMS-Option eher zwischen O2o mit Internet Pack M und on angebracht.
    Demnach geht es um 47,50 zu 34,51.


    Sicher schreibe ich auch mal eine SMS. Aber das ist eigentlich ausschliesslich privater Natur und nicht mal annähernd soviel, dass sich der O2o rechnen würde. (deutlich unter 100; im Jahr versteht sich)


    Wenn du den Hype nicht verstehst, dann hast du anscheinend andere Anforderungen (wie zum Beispiel SMS- statt E-Mail-Nutzung). Dadurch ist der Tarif dann für dich ungeeignet, aber schlecht ist er dadurch nicht.

    Nein, ich meine "Eine Weiterveräußerung sowie unentgeltliche Überlassung des Dienstes an Dritte..." (Beiblatt mit weiteren Vertragsbedingungen; Business Tarife 2010). Zudem fehlt die Bezugsberechtigung.
    Als Vertriebspartner sollte man tunlichst darauf achten, dass das korrekt abläuft, denn der Hinweis für Vertriebspartner (speziell die Sätze rechts neben dem Unterschriftsfeld) sind da recht deutlich.


    Die einzige Möglichkeit wäre evtl. über einen Mitarbeitervertrag. Der Mitarbeiter kann bei Ausscheiden den Vertrag fortführen. Man muss offiziell nur bei Abschluss Mitarbeiter sein. Da sollte es dann mehr Möglichkeiten geben, das im Rahmen eines ganz kurzen Nebenerwerbs zu realisieren. Wäre also fraglich, wie es aussieht, wenn mayday7 mal in dem Imbiss aushilft. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von mayday7
    Mein Bekannter hat einen Imbiß und eine Ratiokarte, ich könnte den Vertrag auf seinen Namen machen, Bedingung wäre aber, das mein Kontonummer da steht, das wird doch auch bei Geschäftskundenverträgen gehen oder? Bei Privatkundenverträgen geht das.


    Das ist nicht ganz ungefährlich. Der Vertragspartner unterschreibt die Bedingungen zur überwiegenden Nutzung als gewerblicher bzw. freiberuflicher Kunde (oder als Mitarbeiter eines solchen) und darf die Leistungen nicht einfach anderen zur Verfügung stellen.


    Das kann schnell zu einer Schadensersatzpflicht führen (z. B. wegen Vertragsbruch). Der Rechtsbeistand eures Vertrauens kann da mehr zu sagen. Da sollte man nichts Unüberlegtes tun.