Vertragsbrüchiger Betrügerverein... eine einseitige Änderung der AGB ohne Sonderkündigungsrecht gibt's in Deutschland nicht!
@ Kallebauhelm: Bei Dir könnte es sein, daß Du bei der Vertragsumstellung den neuen AGB zugestimmt hast - das solltest Du abklären, ggfls. auch per Anwalt prüfen, ob E-Plus/BASE seinen Pflichten zum Hinweis in genügender Form nachgekommen ist.
@ baseistdasletzte: In einem bestehenden Vertragsverhältnis kann ohne Sonderkündigungsrecht nicht einseitig ein Vertragsbestandteil geändert werden. Wenn Du nicht auf eine Änderung hingewiesen wurdest, gelten weiterhin die letzten AGB, denen Du zugestimmt hast, und eine vorzeitige Drosselung ist eine Schlechtleistung. Welche Hintergründe diese (angeblich!) bedingen, ist völlig nebensächlich. Du hast einen Vertrag über "ungedrosseltes" (Was das bei E-Plus/BASE heißt, wissen wir ja alle...) UMTS abgeschlossen, und beide Vertragspartner haben die Verpflichtungen zu erfüllen. Wenn Dir die geänderten AGB zugestellt worden sind, Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, wenn nicht, Einhaltung des Vertrages verlangen.
Sollte eine Drosselung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes tatsächlich nötig sein (könnte man sich bei dem Netz durchaus vorstellen), bestand bei Abschluß des Vertrages überhaupt kein Wille von seiten BASE/E-Plus, die vereinbarte Leistung zu erbringen, und die Vertragsgrundlage entfällt!
§ 109 TKG rechtfertigt im übrigen keine Drosselung!!!
Des weiteren ist die Aussage, daß die 5-GB-Grenze für "jeden Kunden" gilt, in dieser Form wie so vieles, was man von E-Plus/BASE/SNT hört und liest, definitiv falsch - mit anderen Worten, gelogen. Für mich - Vertragsabschluß Dez. 2008 - gilt z. B. unverändert die Drosselung ab 10 GB. Entgegen ihren sonstigen Gepflogenheiten hält sich diese betrügerische Firma seit Sept. 09 auch wieder an den nach wie vor zu den Bedinungen aus Dez. 08 bestehenden Vertrag.