Beiträge von Lorenc

    Zitat

    Original geschrieben von sebastianju
    Habe den selben Brief wie cp8765 erhalten, mit dem Unterschied, dass nach sorgfältiger Prüfung bei mir wieder 10GB freigeschaltet wurden.


    Und für den Monat, in dem Du fälschlich gedrosselt wurdest, gibt's keine Gutschrift? Hält E-Plus/BASE sich wieder mal weder ans BGB noch an die eigenen AGB?

    @ cp8765:


    Die alten E-Plus-Lügen. Die AGB sind ja bei Altverträgen - müßig, das in diesem Thread noch zu erwähnen - eben keine Grundlage für eine Drosselung ab 5 GB und Du hast sowohl nach BGB als auch nach den ureigensten BASE-AGB Anspruch auf einen verminderten Preis für die vertragswidrige Schlechtleistung. Es handelt sich ja offensichtlich nicht einmal um ein Versehen oder einen technischen Defekt, sondern absichtliches vertragsbrüchiges Handeln der Firma, soll man ihrem Schreiben Glauben schenken!


    Bei Dir geht es ja um mehrere Monate - ich würde den Gang zum Anwalt überlegen. Durch die gezielten Falschaussagen von E-Plus (die ja darauf abzielen, Dich zu schädigen!) sollte ein zerstörtes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern allemal eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Ich hab' nicht ganz genau nachgelesen, wie sich's bei Dir verhielt, aber die ursprüngliche Kündigung Deinerseits ist ja wahrscheinlich so oder so durch E-Plus'/BASE' Unwillen, die Schlechtleistung fristgerecht nachzubessern, begründet, oder? Diese betrügerische Firma (die ihren Gaunereien durch unverschämte Schreiben immer noch eins draufsetzt - die Chuzpe dieser brieflichen Machwerke hat mich ja immer mindestens so verärgert wie der Vorfall an sich!) versucht auch immer wieder, ihre zahlenden und wirklich engelsgeduldigen - von Rechts wegen müßte man nämlich sofort bei Auftreten der Schlechtleistung die Rechnung kürzen* - Kunden übers Ohr zu hauen!



    * Empfehle ich nicht, da E-Plus bei gesetzeskonformem Vorgehen des Kunden - natürlich ohne jede Rechtsgrundlage und nicht gerichtsfest! - zu den bekannten € 15,- Freischaltgebühr und sofortiger Sperrung greift.

    Vertragsbrüchiger Betrügerverein... eine einseitige Änderung der AGB ohne Sonderkündigungsrecht gibt's in Deutschland nicht!


    @ Kallebauhelm: Bei Dir könnte es sein, daß Du bei der Vertragsumstellung den neuen AGB zugestimmt hast - das solltest Du abklären, ggfls. auch per Anwalt prüfen, ob E-Plus/BASE seinen Pflichten zum Hinweis in genügender Form nachgekommen ist.


    @ baseistdasletzte: In einem bestehenden Vertragsverhältnis kann ohne Sonderkündigungsrecht nicht einseitig ein Vertragsbestandteil geändert werden. Wenn Du nicht auf eine Änderung hingewiesen wurdest, gelten weiterhin die letzten AGB, denen Du zugestimmt hast, und eine vorzeitige Drosselung ist eine Schlechtleistung. Welche Hintergründe diese (angeblich!) bedingen, ist völlig nebensächlich. Du hast einen Vertrag über "ungedrosseltes" (Was das bei E-Plus/BASE heißt, wissen wir ja alle...) UMTS abgeschlossen, und beide Vertragspartner haben die Verpflichtungen zu erfüllen. Wenn Dir die geänderten AGB zugestellt worden sind, Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, wenn nicht, Einhaltung des Vertrages verlangen.


    Sollte eine Drosselung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes tatsächlich nötig sein (könnte man sich bei dem Netz durchaus vorstellen), bestand bei Abschluß des Vertrages überhaupt kein Wille von seiten BASE/E-Plus, die vereinbarte Leistung zu erbringen, und die Vertragsgrundlage entfällt!


    § 109 TKG rechtfertigt im übrigen keine Drosselung!!!


    Des weiteren ist die Aussage, daß die 5-GB-Grenze für "jeden Kunden" gilt, in dieser Form wie so vieles, was man von E-Plus/BASE/SNT hört und liest, definitiv falsch - mit anderen Worten, gelogen. Für mich - Vertragsabschluß Dez. 2008 - gilt z. B. unverändert die Drosselung ab 10 GB. Entgegen ihren sonstigen Gepflogenheiten hält sich diese betrügerische Firma seit Sept. 09 auch wieder an den nach wie vor zu den Bedinungen aus Dez. 08 bestehenden Vertrag.

    Es geschehen noch Zeichen und Wunder! Ein - man lese und staune, namentlich unterzeichneter - Brief "im Auftrag der Geschäftsführung" aus Potsdam traf ein und es wurden mir 20 Ocken gutgeschrieben. Der Brief hält zwar immer noch an der Version, die Gutschrift geschehe "aus Kulanz und ohne Rechtsgrundlage" - als ob das BGB mit seinen einschlägigen Bestimmungen zu Schlechtleistungen für E-Plus/BASE/SNT nicht gälte! - fest, aber ich bin's leid, da noch nachzuhaken. Meine Kosten für Telefonate und Porti habe ich so übrigens noch nicht mal ansatzweise rein.


    Und Gutschrift hin oder her: Die Behandlung durch alle beteiligten Stellen seit der ersten Reklamation am 5. August letzten Jahres war nicht nur unterirdisch schlecht und z. T. unhöflich, unsachlich und rechtswidrig, sondern auch durch offensichtlich routinemäßig eingesetzte Falschbehauptungen zu internen Vorgängen, angeblich durchgeführten Rücksprachen und sogar dem Inhalt der eigenen AGB gekennzeichnet: Ich kann daher allen nur von E-Plus und BASE abraten kann und werde selbst jegliche Tochterunternehmen der KPN bis an mein Lebensende meiden.

    @ sebastianju


    Ohne die internen Abläufe bei "BASE" zu kennen ist die SMS m. E. ein eindeutiges Zeichen dafür, daß der Brief nicht bei der Geschäftsführung, sondern bei der mit dem Kunden-"Service" beauftragten Firma SNT in Potsdam abgewickelt wurde. Auch meine nach Düsseldorf geschickten Briefe wurden immer in Potsdam "beantwortet" (d. h., eigentlich wurden bloß wahllos Textbausteine, die in keinem Zusammenhang mit dem Sachverhalt standen, zurückgeschickt). Die grobe Unhöflichkeit - von der rechtlichen Bedenklichkeit mal ganz abgesehen! - eines solchen Verhaltens scheint E-Plus zum Goldstandard der Betreuung seiner zahlenden Kunschaft erhoben zu haben.

    Ich hoffe, Du hast schon der Rechnung für den Vormonat widersprochen und ein Prüfprotokoll gem. § 45i TKG verlangt? Wenn das nicht vorgelegt wird, ist die Forderung des Netzanbieters nämlich eh nicht vor Gericht durchzusetzen. Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur kann auch nichts schaden... (Schlichtungsverfahren lohnt sich ja bei den geringen Streitwerten leider nicht). Man hat dann immerhin die Genugtuung, daß die Bearbeitung der über die Regulierungsbehörde aufgelaufenen Beschwerden für E-Plus teurer ist, als es wäre, den Fehler abzustellen.

    Haha, einfach ist bei E-Plus/BASE anscheinend überhaupt nichts... aber immerhin: bei Dir hat sich die Technik gemeldet! Bei mir gab's erst nachdem ich ungefähr 20 Tage nach meiner ersten Fehlermeldung angerufen habe, die Zusage, innerhalb von 48 Std. zurückzurufen. Ist natürlich nicht passiert. 35 Tage später dann eine SMS: "Wir haben mehrmals versucht Sie zu erreichen, leider hat das nicht geklappt. Sollte das Problem weiterhin bestehen, erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der usw." (Die hot line kann ich von meinem Handy aus übrigens nicht erreichen.) Ich weiß ja nicht, wie's bei der E-Plus/BASE-Technik ist, aber mein Handy zeichnet entgangene Anrufe auf - in dem Zeitraum gab's keinen einzigen. Auch einer der Punkte, die mir nur ein Urteil über den Laden erlauben: Unseriös hoch drei!