Beiträge von gumi
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sei beruhigt, nicht nur Dir fällt der beleidigende Schreibstil auf... Da mir persönlich eigentlich egal ist ob jemand sein Geld in Flensburg anlegt oder sogar die Lizenz zum Fahren dort aufbewahrt, werde ich auch nicht weiter auf Fragen zum Thema antworten. In letzter Zeit haben sich hier wie früher schon mal bei HK allerhand postpubertäre Herrschaften eingefunden denen jegliche Diskussionskultur abgeht ...
PS: Vielleicht sollte man für diejenigen ein Forum "Wer hat den Längsten?" einführen. Da man dies genausowenig nachprüfen kann wie z.B. ob aus Großvaters geliehenem 25km/h- Panda plötzlich ein V8 aus der Schwabenmetropole wird... Vielleicht tauchen dann da aber noch gefakte Atteste des örtlichen Urologen auf, wer weiß ?
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UHT:
und was ist es für ein Auto, wenn man fragen darf? Rückfahrscheinwerfer oder -leuchten sind bis heute keine Pflicht....
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es gibt auch Menschen die 1989 in Scharen die untergehende DDR verließen, heute sagen die selben daß es gar nicht so schlecht war in der DDR... Genauso verhält es sich mit den Wiener Taxifahrern. Wann hast Du mit diesen gesprochen? Vor 2 oder 3Jahren? Wieviele fuhren von denen schon 1986 Taxi, W124? Klingelt es jetzt bei Dir?
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chico: Schau bitte mal in Deine ABE oder in den Karton, wo Deine Rückleuchten mal drin waren. Da waren nicht umsonst 2 Rückstraher und eine NSL drin, ist alles in der Beschreibung erwähnt. Wenn Du das nicht mehr hast kurze Anfrage bei in.pro, die bestätigen Dir das alles gerne...
Ninja6: Schau Dir bitte mal §53d der StVZo an, wenn Du noch eine Ausgabe von 1978 hast ist da schon die Durchführungsbestimmung für 1979 drin, seit diesem Datum ist sie Pflicht. Durch googeln erfährst Du alles nötige Weitere...
Nicht alles was im Straßenverkehr sofort durch Polizei geahndet wird ist deshalb gleich erlaubt, nicht jeder Grüne ist dementsprechend ausgebildet. Ich habe nebenberuflich seit ca. 20 Jahren mit KfZ-Elektrik und Zulassungsbestimmungen zu tun, nicht alles was geil aussieht und in irgendwelchen Geschäften angeboten wird ist erlaubt. Ich selbst hätte auf dunkler Straße bei Regen und Gegenverkehr mit unnötig eingeschalteten NSW beinahe einen Radfahrer ohne Rücklicht unter die Räder eines 32 Tonnen schweren beladenen Betonmischers genommen, sein Glück und auch meins! war daß er einen großen Reflektor hinten dran hatte, der auch Pflicht ist. Ich sage Euch ganz deutlich: ohne den Rückstrahler wäre der Mann heute nicht mehr!
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damit der Streit ein Ende hat: Die NSL ist seit 1979 Pflicht an allen mehrspurigen KfZ in D. Wer keine dran hat muß nachrüsten. Etliche Japaner hatten keine NSL dran, die wurde dann irgebdwie an die hintere Stoßstange "genagelt", mal darauf achten... Auch chico "darf" sich eine NSL anbauen, so ist seine ABE nicht gültig. Die "Zuverlässigkeit" der W124 bewies sich schon 1986, ein Jahr nach Erscheinen der Baureihe, vielleicht kann sich der eine oder andere noch erinnern: In Stuttgart war ein riesiger Streik der Taxifahrer, der W124 war im Gegensatz zum Vorgänger W123 dermaßen mies, ich denke nur an die weichen Nockenwellen...
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besonders sinnvoll an der Pfandverordnung ist es wenn ich einen 10cbm großen Container von einer Kauflandfiliale im Nordosten Berlins quer durch die Stadt fahre (25km), den Container im Süden entleere und ihn dann wieder 25km zurück an seinen Standort bringe, da es keinen Austauschcontainer dafür gibt bzw. diese Filiale genau diesen Container wieder braucht wegen Abschließbarkeit. Mit Wartezeiten (Beim Abholen, da dort ja auch noch andere LKWs warten auf Be- und Entladung und wenig Platz ist) und Entladezeiten (da die Entsorgunsstelle immer voll ist, Wartezeit im Durchschnitt 30-45min) kann man damit gut und gerne 3 Stunden zu tun haben, der Berliner Stadtverkehr ist ja nun nicht gerade flüssig... Wenn ich auf den Wiegeschein schaue stelle ich fest daß in dem 10cbm-gr0ßen Container nur 80 bis 100kg drin waren, für den Quatsch habe ich mich 50km durch Berlin gequält, ca. 20 Liter Diesel in die "gute" Berliner Luft geblasen... Das bringt die Umwelt sicher weiter (an den Abgrund)
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Hallo,
ja, wie die Überschrift schon sagt: berechtigt der plötzliche Abstieg in die Sozialhilfe (und das wahrscheinlich für länger als ein paar Wochen) eigentlich zur einseitigen Vertragskündigung des Mobilfunkvertrages? Oder kann man wenigstens eine Art "Stilllegung" des Vertrages erbitten? Ein Bekannter von mir ist jetzt in die Situation gekommen, nach Selbständigkeit und Insolvenz kann er nun nur noch Sozialhilfe beziehen, der Mobilfunkvertrag (D2) läuft privat. Hat in solch einem speziellen Fall schon jemand Erfahrungen gemacht oder weiß da jemand genauer Bescheid? Interessant wäre für andere hier sicher auch die Beantwortung der Frage hinsichtlich von Arbeitslosengeld/hilfe...
Ich sage schon einmal danke für die Antworten!
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Anja:
"Strc prst skrs krk" kenne ich da zum Beispiel... (kann leider die Häckchen nicht mitschreiben, Du weißt aber was ich meine .
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das Thema hatten wir...
erst vor ein paar Tagen. Wer es nicht glaubt was in Berlin und den neuen Bundesländern gezahlt wird schaut einfach mal auf die Seiten vom Arbeitsamt und gibt die entsprechenden Regionen ein. Manche der potentiellen Arbeitgeber (Sklaventreiber) haben auch noch die Frechheit den Lohn anzugeben, 5,20EUR sind da noch lange nicht die Untergrenze! Bruttolöhne bei 50 Stunden in der Woche von unter 1000EUR sind keine Seltenheit.
[IRONIE] Was die wenigsten wissen: in Berlin kostet der Liter Benzin 50Cent, das Brötchen 5Cent und eine Pizza beim Italiener höchstens 2EUR... [IRONIE AUS]