Beiträge von Boris1968

    Danke für die bisherigen Antworten.


    Die Spülmaschine hängt an einem eigenen Wasserhahn neben dem Eckventil. Derzeit läuft diese. Was mich nur wundert ist, das nach dem Klopfen auf dem Gehäuse und Reinigen der Dichtungen die Maschine wieder ging. Als ob irgendein Ventil in dem Aqua-Stop Kasten hängt oder so.


    Wasser kommt aus dem Hahn, daran liegt es definitiv nicht (Eimertest vom Sinn her habe ich gemacht).


    Habe bisher aber nur getestet und eine Maschine Geschirr danach gespült, warte jetzt gespannt, ob die nächste Maschine, wenn diese voll ist, auch funktioniert.


    Einen Fehlercode zeigt die Maschine nicht an, das einzige was man bei "hängendem Aqua Stop" merkt, ist, das die Maschine brummt als ob diese Wasser einspritzen will und nicht kann.


    Vielleicht geht ja jetzt auch alles wieder, nur wenn ich einen Defekt "repariert" habe, will ich eigentlich auch verstehen, was ich genau eigentlich gemacht habe (außer klopfen auf dem Kasten).


    Gruß Boris

    Hi Fans,


    da es hier einige Technik Spezialisten gibt, stelle ich meine Frage (nach erfolglosem Bemühen der Suchmaschine) mal hier rein:


    Geschirrspüler von Siemens, etwa 5 Jahre alt, es kommt kein Wasser mehr an. Das Gerät brummt, aber versprüht kein Wasser im Gerät. Also ich alles abgebaut und überprüft. Nachdem ich mehrfach gegen den grauen Kasten (der den Aqua Stop darstellt) geklopft habe und auch mehrfach den Schlauch mit dem Aqua Stop vom Wasserhahn entfernt habe, ging wieder alles. Jetzt habe ich aber gesehen, das im Aqua Stop Gehäuse offenbar Strom liegt (ist mir beim Anschluß vor Jahren gar nicht aufgefallen). Daher meine Frage: Warum blockiert zeitweise mein "Aqua Stop"? Die Leitung ist offenbar dicht, daran kann es nicht liegen, das die Sperre anspricht. Wer hat ähnliche Erfahrungen? Könnte man bei wiederholten Problemen den Aqua Stop überbrücken, der Schlauch zum Geschirrspüler ist aber offenbar kein Druckschlauch, also vermutlich nur mit Auswechseln des Schlauches.


    Gruß Boris

    Anfang 1994, ein Motorola 3200 mit der Gummiantenne! Damals noch 69 DM Zuzahlung, Vertrag aber mit debitel nur 6 Monate Mindestlaufzeit. Etwa 60 DM Grundgebühr und DM 1,89 pro Minute! Man mußte noch im Media Markt eine Erklärung unterschreiben, das man, wenn man innerhalb der ersten 6 Monate kündigt, die Subvention an den Media-Markt zurückzahlt!


    Gruß Boris

    Zitat

    Original geschrieben von prengel
    wieso eigentlich erst eine Frist setzen?


    Viel Erfolg!


    Damit man den Verzug nachweisen kann, spielt eine Rolle für die Kostentragungspflicht, wenn der Händler sonst unmittelbar nach dem Mahnbescheid wider Erwarten zahlt und den Verzug bestreitet, könnte man auf den Kosten sitzenbleiben!


    Gruß Boris

    Über eine nexplus GmbH gibt es keinerlei Veröffentlichungen im Bundesanzeiger. Demzufolge bestand die Firma am 31.12.2010 noch nicht, oder es wurden ganz einfach keine Abschlüsse eingereicht, der 2010 Abschluß hätte bis spätestens 31.12.2011 veröffentlicht werden müssen. Da aber in dem Xing Profil von 1 Jahr 9 Monate Geschäftsführung der GmbH geredet wird würde ich mir meine eigenen Gedanken machen!


    !!!!!!!!!Edit zu obigen Beitrag: Siehe nachfolgenden Post von Bongomann!!!! Also von daher normal, das keine Veröffentlichung bisher erfolgt ist!!!!!!!!


    Verträge mit einer GmbH sind immer so eine Sache als Privatkunde, vor allem wenn diese GmbHs noch sehr neu sind und wenig Referenzen haben!


    Aber immerhin offensichtlich eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital (ob eingezahlt ist ein anderes Problem) und keine UG oder Limited, die haben noch weniger.


    Obiger Post soll keinesfalls irgendjemand diskreditieren sondern stellt nur meine persönliche Meinung und Recherche da und ist eine allgemeine Tatsachenfeststellung.


    Abgesehen davon ist das Angebot im TT mit einem sehr dürftigen Impressum versehen, normalerweise werden doch die Anbieter bei so einem Impressum hier sofort abgewatscht!


    Gruß Boris

    Vergiß die Mehrwertsteuer nicht, die kommt auf alle Preise dazu. Außerdem fraglich, ob Du den Business Tarif bekommst, ggfs. fällt dann 15 % Rabatt weg (vermutlich schon abgezogen und so kommt der VK auf 50 Euro netto), und dann bis Du deutlich über den 50 Euro, ungeachtet dessen, das ich das Handy und den Tarif einem Schüler ohnehin nicht empfehlen würde, das i-phone ist halt bei Euch Statussymbol, aber es hat halt seinen Preis!


    Gruß Boris

    Ich mache seit Jahren Buchhaltungsarbeiten für diverse Kunden.


    Jetzt hatte ich erstmals ein Schreiben der GEZ nach dem neuen System ab 2013 auf dem Tisch. Wohlgemerkt, der Kunde wurde von der GEZ angeschrieben (ich bisher nicht).


    Bis zu 8 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter in einer Betriebsstätte sollen dazu führen, das angeblich nur noch 1/3 der Gebühr fällig wird. Erst bei mehr als 8 Mitarbeitern wird es teuerer. Mein Kunde ist Gastronom mit mehreren TV Geräten. Also kommt er laut Schreiben der GEZ (3 SV Mitarbeiter und 4 Minijobber) angeblich billiger weg. Ob das stimmt, werden wir erst 2013 sehen.


    Ferner steht dabei (allgemeine Info), das Firmen / Selbständige / Freiberufler angeblich keine GEZ Gebühren zahlen sollen, wenn sich die Räume in einer Privatwohnung befinden und der Wohnungsinhaber GEZ zahlt. Damit ist offenbar der beruflich genutzte PC im heimischen Arbeitszimmer gemeint. Dies gilt ausdrücklich nicht für das Autoradio in einem geschäftlich genutzten Fahrzeug.


    Also überschreibe ich jezt alle TV Geräte meiner Firma, die befindet sich in meinem privaten Einfamilienhaus, dann habe ich ja nichts mehr und meine Firma zahlt nur noch eine Drittel Gebühr? Dann kann ich eidesstattlich versichern, das ich keine Rundfunkgeräte habe und kann mich ja dann angeblich von der Haushaltsabgabe befreien lassen.


    Tolle Regelung, aber so ganz glauben kann ich das noch nicht, das es billiger werden soll!


    Gruß Boris

    Bin jetzt nicht zur Rechtsberatung zugelassen, da ich kein Anwalt bin. Aber die fristgerechte Kündigung sichert Deinen Chef ab, falls Du gegen die erste vor das Arbeitsgericht gehts und diese keinen Bestand hat, dann wird er sich hilfsweise auf die fristgerechte berufen. Ob die beiden Kündigungen aber inhaltlich den Anforderungen entsprechen, kann in der Regel nur ein Anwalt oder ggfs. ein Rechtsberater einer Gewerkschaft sagen, zu diesem Punkt möchte ich mich mangels Fachkenntnis nicht äußern.


    Gruß Boris

    im Zweifel zählt der Zeitwert, also egal ob Du 1 Euro oder 500 Euro bezahlt hast. Wenn ein gleichwertiges vertragsfreies Handy z.B. derzeit 300 Euro kostet, ist das die Grundlage für den Wiederbeschaffungswert. Schreib halt dazu, das das Handy subventioniert ist und an einen Vertrag gebunden ist.


    Läßt Du es reparieren, ist das ohnehin keine Frage, Ausnahme Totalschaden.


    Gruß Boris