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Ich habe mich mit oben genanntem Problem direkt an debitel gewendet. Erstaunlicherweise habe ich innerhalb von 5 Stunden eine positive Antwort erhalten.
Die Anschlussgebühr soll mir nun mit der nächsten Rechnung gut geschrieben werden. Da bin ich ja mal gespannt.
Laut der Aussage von handytick.de ist das senden einer "Aktions-SMS" nicht nötig gewesen. Laut der Aussage von debitel hingegen schon. Schade....
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Hat eigentlich bereits jemand eine Erstattung der Anschlussgebühr erhalten? Für meinen am 18.03.2010 abgeschlossenen Vertrag habe ich mittlerweile die vierte Rechnung erhalten. In den Rechnungsposten ist abgesehen von der normalen Vergünstigung keine Erstattung zu erkennen.
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Zitat
Original geschrieben von owb
Ich habe soeben meine Rechnung vom 15.04.2010 einsehen können. Interessanterweise wurde der Tarif von Flat auf Flat mit Netbook umgestellt. Dadurch geht nun natürlich der Studentenvorteil Flöten.
Post:
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4084065#post4084065
Hier ein kurzes Update zum obigen Zitat: Vodafone hat damals nach meiner Intervention per Telefon den Tarif direkt umgestellt. Der Studientenrabatt ist für den Moment erst einmal wieder gewährt. Ausserdem habe ich eine Gutschrift der zuviel abgerechneten Gebühren erhalten (plus weitere 30EUR die ich mal als Entschädigung ansehe aber wohl eher ein Irrtum seitens vodafone sind).
Einziger Nachteil der Aktion: durch die Umstellung wurde auch das Freivolumen für den verbleibenden Monat neu berechnet. Da ich vorher in den vergangenen Tagen im Durchschnitt weniger verbraucht hatte kam dies einer Kürzung gleich.
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Du wirst die Kosten für eine Mahnung als Verzugsschaden geltend machen können, ja. Das setzt allerdings voraus, dass Handyzek eindeutig im Verzug ist. In deine Fall dürfte dies so sein.
Schreibe eine Mahnung in Bezug auf deine vorherigen Kontakte und gebe Handyzek zu verstehen, dass sie in Verzug sind. Füge die Kosten für die Mahnung zu deinen Forderungen hinzu und Setzte Außerdem eine eindeutige Frist zu der die Zahlung zu erfolgen hat. Drohe eindeutige rechtliche Konsequenzen (Gerichtliches Mahnverfahren) an.
Zu eMails oder sonstigen mündlichen Vereinbarungen: die rechtliche Relevanz tendiert im allgemeinen gegen null. Sie sind genauso schnell ignoriert wie geschrieben und im Zweifelsfall haben sie nie stattgefunden. Eine Kundennotiz hilft dir da auch nicht, da nicht nachvollziehbar ist wer diese geschrieben hat.
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jerx:
Zitat
Original geschrieben von jerx
Ich habe bisher dreimal per Email und einmal per Kontaktformular, eine Zahlungsaufforderung gestellt. Bis auf die letzte Mahnung wurde es jeweils durch eine Kundennotiz bestätigt.
Sende deine Letzte Mahnung per Übergabeeinschreiben und du wirst höchstwahrscheinlich dein Geld bekommen. Das Senden per eMail oder Kontaktformular ist nutzlos da Handyzek genau weiß, dass diese keine rechtliche Relevanz hat. Alles nur ein Hinhalten.
Klappt das nicht beantragst du einen Gerichtlichen Mahnbescheid, was du auch als "nicht NRW Bürger" über das Formular machen kannst. Das ist in diesem Fall der Einzige weg.
Eine Anzeige wird nahezu nutzlos bleiben da du kaum Chancen haben wirst einen Betrug nachzuweisen. Aber wenn du es unbedingt versuchen möchtest, kannst du auch dies als "nicht NRW Bürger" im Internet durchführen.
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Auch wenn es wahrscheinlich nicht die Schuld von handyzek.de ist hier einmal eine interessante Entwicklung:
Ich habe soeben meine Rechnung vom 15.04.2010 einsehen können. Interessanterweise wurde der Tarif von Flat auf Flat mit Netbook umgestellt. Dadurch geht nun natürlich der Studentenvorteil Flöten.
Die Bestätigung vom Händler (Ausdruck aus der Vodafone Software) vermerkt jedoch eindeutig den Tarif Flat ohne den Zusatz Netbook und auch die IMEI die auf den Ausdruck vermerkt ist bezieht sich eindeutig auf einen K3565z UMTS Stick.
Die Damen an der Hotline hat mir auch versprochen, dass sie des mit dem Vermerk "Eilt" an die Reklamationsabteilung weitergegeben hat und mich darum gebeten bis zur nächsten Rechnung zu warten. Da bin ich ja mal gespannt. Und bis zur nächsten Rechnung werde ich sicher nicht warten, sondern in spätestens einer Woche noch einmal Anrufen. Wenns dann nix eindeutiges gibt gehst eben auf dem Schriftweg weiter....
westsid3: die Anschlussgebühr wird von Vodafone auf der zweiten oder dritten Rechnung zurück gezahlt. Da wirst du dich wohl oder übel erst einmal an Vodafone wenden müssen.
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Also ich habe gestern meine Auszahlung von 480EUR bekommen.
Kurz zum Ablauf der ganzen Geschichte:
- Bestellung am 21.12. ausgeführt
- Betrag bei Fälligkeit am 15.02. nicht erhalten
- "mündlich" im Support Chat eine Zahlungsaufforderung ausgesprochen und Gesprächspartner sowie Datum notiert. Zahlung wurde für "spätestens in der nächsten Woche" versprochen.
- Betrag auch am 22.02. noch nicht erhalten. Daraufhin ein weiteres mal im Chat angemahnt und um eine Buchungsbestätigung bis zum nächsten Tag gebeten.
- Buchungsbestätigung nicht erhalten und schriftliche Mahnung mit Bezug auf das erste Gespräch vom 15.02. sowie Fristsetzung bis zum 05.03. und Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens am 24.02. abgesendet.
Gestern ist, wie gesagt, die Auszahlung erfolgt.
Bei denen die hier nach Anzeige bei der Polizei oder einem Anwalt schreien ohne eine vernünftige schriftliche Mahnung geschrieben zu haben, kann ich nur den Kopf schütteln.
Ich wünsche auf jeden Fall allen anderen noch viel Erfolg. Vor allem denen, die trotz schriftlicher Mahnung bisher noch keinen Erfolg hatten.
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Zitat
Original geschrieben von owb Jetzt werde ich nur noch auf die Auszahlung (Fällig bis 15.02.2010) warten und auch hoffen, dass die Gutschrift der berechneten Anschlussgebühr wirklich auf der zweiten Rechnung erfolgt.
Wenigstens etwas positives: die Gutschrift der Anschlußgebühr scheint mit der zweiten Rechnung wirklich erfolgt zu sein. Auf jeden Fall hat Vodafone heute von meinem Konto nur 5ct abgebucht. Ob nun Handyzek.de oder Vodafone damit zu tun haben weiß ich nicht. Allerdings vermute ich mal letzteres.
Die Auszahlung ist leider bis heute noch nicht erfolgt. Da auch die Versprechungen im Chat bis jetzt nicht erfüllt wurden, ist heute eine letzte Mahnung per Einschreiben an die e-comm GmbH gegangen. Ich bin mal gespannt was daraus wird. Sollte keine Reaktion erfolgen geht es nächsten Freitag ins Gerichtliche Mahnverfahren über...
Mal hoffen dass der Laden noch (so lange) lebt.
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Beauftragung von swemers für Privatkunden war bis vor kurzem (mitte/ende letzter Woche) noch möglich. Aber man scheint wohl kaum Interesse daran zu haben zig erfolglose Mahnungen an Handyzek.de zu schreiben.
Man darf mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen das Handyzek.de, wenn überhaupt, die Forderung ohne Mahnkosten begleichen wird. Viel Spaß beim Versuch den Verzugsschaden einzuklagen :-).
Selbiges gilt natürlich auch für den gerichtlichen Mahnbescheid.
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Zitat
Original geschrieben von mcinnocent Es war mir gar nicht klar, dass der K3565 auch 7,2 Mbit/s kann, wird ja ganz anders beworben
Nicht dass ich diese 7.2Mbit/s mit diesen Stick (K3565-Z) jemals erlebt hätte. Ich halte das eher für ein Gerücht, denn das HSDPA-Modul im Netbook eines Kollegen macht im selben Zeitraum locker seine 6Mbit/s während der Stick ziemlich Konstant nur 3.5MBit/s macht.
Aber vielleicht mache ich da ja auch etwas falsch.