Beiträge von sparky69

    Genauso geht es mir seit ca. 3 Wochen mit meinem Gigaset 4015 Comfort. :confused: Bei Recherchen im Internet musste ich feststellen, dass sich solche Beschreibungen in den letzten Monaten gehäuft haben (dazu gibts auch hier im Forum einige Meldungen) ... Auf Nachfrage bei der Siemens-Hotline wurde mir lediglich mitgeteilt, ich solle meine offenbar defekte Basis-Station zur Reparatur einsenden. :flop: Merkwürdig ist nur, dass es z. Zt. (seit 5 Tagen) wieder funktioniert. Auch hatte ich den Effekt, dass sich plötzlich das Mobilteil selbst aktiviert, ein Freizeichen zu hören ist, und dann gleich wieder die Verbindung unterbrochen wird. Im Display erscheint dann "Ein unbekannter Anruf".
    Ich habe mich jetzt schweren Herzens entschlossen, ein neues Gerät zu kaufen :rolleyes:

    Nachstehend die Pressemitteilung des LG München zum Urteil:


    07.02.2006 "Guthaben guthaben" Urteil vom 26.01.2006, Az.: 12 O 16098/05
    (Pressesprecher: RiLG Marc Huppert)
    Ein interessantes Urteil für Handybenutzer mit Prepaid-Tarifen hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I am 26.01.2006 verkündet. Auf die Klage einer Verbraucherzentrale hin untersagte es einem Mobilfunknetzbetreiber im Zusammenhang mit so genannten Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen einige in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Regelungen gegenüber Verbrauchern zu verwenden oder sich auf diese zu berufen.
    Dies betrifft zunächst die Klausel, nach der ein Guthaben, dessen Übertragung auf das Guthabenkonto mehr als 365 Tage zurückliegt, verfällt, wenn es nicht durch eine weitere Aufladung, die binnen eines Monats nach Ablauf der 365 Tage erfolgen muss, wieder nutzbar gemacht wird.
    Der Netzbetreiber hatte insoweit unter anderem vorgetragen, dass durch die Aufrechterhaltung von Verträgen inaktiver Kunden wegen der Verwaltung der Guthaben erhebliche Kosten entstehen. Die Guthaben müssten registriert und auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährung ausbezahlt werden. Der Aufwand sei unzumutbar. Auch sei oft nicht klar, wer überhaupt Einzahler des Gutachtens sei, da gerade Prepaid-Handys oftmals nicht vom Erwerber, sondern von Dritten genutzt würden.
    Das Gericht ließ diese Erwägungen nicht gelten. Der Kunde habe mit der Einzahlung des Gutachtens eine Vorleistung erbracht. Die Verwaltung der Guthaben sei ein rein buchhalterischer Vorgang, der Verwaltungsaufwand sei dafür nicht unzumutbar hoch. Im Übrigen sei klar, dass das Guthaben an den Inhaber des Handys zurückzuzahlen sei. Da es auch möglich sei, dass größere Guthaben über 100,- Euro verfallen, liege eine unangemessene Benachteiligung des Kunden vor. Die Klausel sei daher unwirksam und dürfe nicht mehr verwendet werden.
    Weiterhin untersagte es die Verwendung oder Berufung auf eine Klausel, nach der mit Beendigung des Vertrages ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto verfällt. Die Klausel war zwar mit der Einschränkung versehen, dass der Verfall nicht eintritt, wenn der Netzbetreiber den Vertrag aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen kündigt oder wenn der Kunde den Vertrag aus vom Netzbetreiber zu vertretenen Gründen kündigt, trotzdem darf sie nicht mehr benutzt werden.
    Hierzu stellte das Gericht fest, dass die Klausel die Kündigung des Vertrages unnötig erschwere, wenn noch ein erhebliches Guthaben vorhanden ist. Auch dies sei eine unangemessene Benachteiligung.
    Schließlich darf das Mobilfunkunternehmen auch die Klausel, nach der für eine Sperre ein Entgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste erhoben wird, nicht mehr verwenden oder sich darauf berufen.
    Da nach dem Bedingungswerk des Dienstleisters eine Sperre auch in Fällen vorgesehen ist, in denen der Kunde seinen Pflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt, könne die Klausel bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung als pauschalierter Schadensersatzanspruch gewertet werden. Diese Regelung sei nach der einschlägigen Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches jedoch unwirksam.
    Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurden Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angedroht.
    Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

    Habe leider seit heute auch das Problem, dass meine Gigaset Comfort 4015 Basis nicht mehr von den Mobilteilen gefunden wird. Wobei, hin und wieder wird die Basis für ca. 10 - 30 Sekunden erkannt. Danach bricht sofort wieder der Kontakt ab. Ich habe mal im SIEMENS-Forum nachgeschaut, dort haben sich in den letzten Tagen auch mehrere Nutzer mit dem gleichen Problem gemeldet. Hat hier jemand evtl. einen hilfreichen Rat? Die Akkus im Mobilteil sind jedenfalls voll ...

    Das Problem war bei mir auch. Allerdings bisher erst einmal, nachdem ich mir die Klingeltöne der Reihe nach angehört hatte (neues Gerät, da probiert man halt gern mal ´rum ;-)). Seit dem läuft es aber nun schon 4 Wochen ohne Probleme. Ich hoffe, das bleibt so.

    Hat denn schon mal jemand die "Gesamtkosten" der Prepaid-Modelle verglichen? So wie ich das Verstanden habe, ist ein Guthabenbetrag beim Compact-Tarif NUR 3 Monate gültig, bei den anderen CallYa-Varianten bleibt das Guthaben u.U. länger erhalten. Dadurch werden dann wohl die günstigeren Tarife im Compact mitfinanziert. Für die Vieltelefonierer unter den Prepaid-Kunden mag sich ein Wechsel ja lohnen, aber für einen Wenig-Telefonierer lohnt sich sicher ein Blick ins Kleingedruckte.


    Ich habe Dir mal meine zwei Themes per Mail geschickt.