Beiträge von feds

    Kaopplung Handy - Telefonanlage: Bluetooth an Fritz.Box via USB?


    Hallo!
    Könnte man der Fritz.Box bluetooth beibringen?
    Wäre dann noch ein weiter Weg, bis die Box Bluetooth so versteht, dass man mit einem (alten) BT-fähigen Mobiltelefon eine "Nebenstelle mit Call-Through-Funktion" hätte.


    Habe auch schon überlegt, ob das nicht eigentlich eine modifizierte Freisprecheinrichtung wäre...


    Gruß!
    Feds.

    Zitat

    Original geschrieben von alx384
    Hallo iDet, um das Thema in diesem nicht passenden Thread abzuschließen, möchte ich mich nochmal ganz herzlich für diesen Hinweis bedanken. Die Option war mir nicht bekannt und ist genau die Option, die ich mir vorgestellt habe. Leider kann ich diese aber nicht hinzubuchen, da ich einen IP-Anschluß habe. Trotzdem vielen Dank!


    Hallo Alx384 !
    Es muss ja nicht DEIN Telekom-ISDN-Anschluss sein, der eine 4,95-Flat-zu-einer-TD1-Nummer bekommt...


    Gruß!


    Feds

    Hi debiteler!
    Naja, als die Mail eintrudelte "BildMobil-Karte ist passiviert" hatte ich ein Jahr zuvor das letzte Mal aufgeladen.
    Die Logik passt (endlich) also schon ;)
    Gruß!
    Feds

    Hallo Prepaid Team!
    Genau!
    So hab ich's erfahren am eigenen Leib, äh, Kärtchen.


    Ist soweit OK, mit Kalender kann ich leben...


    (Hatte wohl Karte1 und 2 verwechselt, Bildmobil hat ja vor 1,5a großzügig 2. Karte für lau verteilt. So kam es zur Sperrung.)


    Hinweis noch zu BildMobil: der EVN ist default ganz aus.
    Muss man in MeinBildMobil aktivieren (mit dem Handy neben dem Rechner, er will einen Sicherheitscode SMSen.)



    Gruß!
    Feds

    Bildmobil: Karte/Guthaben bleibt gültig bei €Nutzung < alle 3mt


    Das Wichtigste Vorab:
    ___
    Wenn man dann eine Einheit vertelefefoniert, ist die Karte für weitere 3 Monate aktiv.
    ___


    (Die Hotline entsperrt im "Kulanzfall" nach Nachricht per Kontaktl-Formular http://www.bildmobil.de/meta_kontakt.html für 24h die Karte in der 4wöchigen Passiv-Zeit. Und fordert zum Auflanden UND Nutzen auf.
    s. http://and741.funpic.de/BildMobilAGBPassivierung.htm
    Allerdings braucht die eMailHotline gerade 10 Tage (!) zum Antworten. Also wenns eilt, doch anrufen oder Aufladen per MeinBildMobil
    )


    Jetzt zu meinem Patzer.


    Zitat

    Original geschrieben von Abi99
    Ich hätte doch nicht so früh aufstehen sollen. Logik am frühen Morgen … tut mir leid, Dir Deine Hoffnung zu nehmen, aber Du hast De Morgan „etwas“ falsch in Erinnerung.


    MIST.
    Sorry.


    Gemeint war:


    gegeben war ja §6.2, den ja keiner versteht.


    ( ! heißt NICHT.)
    §6.2:
    Kündbar = !(Aufgeladen_im_letzen_Jahr ) UND !( Nutzung€_in_lt_3mt )


    nach deMorgan - diesmal, hoff' ich, korrekt - :


    Kündbar = ! ( Aufgeladen ODER Nutzung€ )


    was wir wissen wollten war aber, wann die Karte überlebt. Also: !!C=C:


    NICHT Kündbar = Aufgeladen ODER Nutzung,


    und das wollte ich sagen.
    (und hab den armen deMorgan verhuntzt.)


    ( korrekt für hier ist de Morgan, danke für den Link ;)


    !A UND !B = ! ( A ODER B)


    Gruß!


    Feds

    Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Zumindest für BILDmobil stimmt das nicht.
    In meinen AGB, Stand: September 2007, steht folgendes:
    "6.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. moconta kann den Vertrag insbesondere dann kündigen, wenn der Kunde ein Jahr lang keine Guthabenaufladungen vorgenommen hat und gleichzeitig mindestens drei Monate lang eine kostenpflichtige Nutzung nicht stattgefunden hat."
    Hervorhebung durch mich.


    Oft wird die Gültigkeit des Guthabens mit der "Gültigkeit" der SIM-Karte verwechselt.


    Gerade woanders schonmal gepostet,
    (NICHT A) UND (NICHT B) == A ODER B.


    Also entweder 1x/Jahr aufladen und Ruhe ab da für 1a.
    ODER Termin eintragen, nach 2mt 30d "Mama mit BildMobil anrufen".


    Nur: wer kann bestätigen, dass das nach dem ODER klappt?


    (Dazu müsste sich allmobility an ihre AGB halten ;)


    Gruß!


    Feds.

    Re: Re: Bild mobil: Gültigkeit



    Hallo!


    AGB von 12.2009 unverändert:
    Zu 6.2.: ist auch von den eigenen Service-Mitarbeitern schon missverstanden worden.
    Da lernt man in der Schule zu Logik:
    !A UND !B = A ODER B
    Also entweder muss man aufladen und hat ein Jahr Ruhe.
    ODER man muss im Kalender reinschreiben nach 2 Monaten und ?25 Tagen "9cent investieren!". (wie knapp man das an 3mt schiebt ist NevernkitzelGeschmackssache ;)


    In 6.6 steht das ODER wörtlich darinnen==> 6.2 und 6.6 bedeuten das Gleiche:
    ..Führt der Kunde in der Phase der passiven Erreichbarkeit eine Aufladung seines Guthabenkontos ODER eine kostenpflichtige Nutzung durch, ist diese Phase beendet und der Vertrag gilt wieder als ungekündigt. ...


    In 6.2 steht "in der Phase der passiven Erreichbarkeit" nicht, also ist es egal, wann ich einen "Einheit" von 9cent verschwende, ab da ist 3mt Ruhe, die nächste Einheit also irgendwann KLEINER 3mt nötig.


    Also laut AGB ist das also klar.


    Ich werde bald wissen, was Sache ist und posten. Habe nämlich eine gerade kulanterweise für 24h von der Hotline "ent-passivierte" Karte, die wegen 1jähriger Nicht-Aufladung kalt gestellt wurde.
    Ich wurde wörtlich dazu aufgefordert, in den 24h eine kostenpflichtige Nutzung UND eine Aufladung durchzuführen.


    Habe nur 9cent verbraten, mal sehen, was passiert.


    Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich auf der Karte vor <3mt eine Einheit verbraten hatte (da stelle ich mir einen neuen Termin in den Kalender!)
    Nunja, ab jetzt werden die EVNs protokolliert, der Anwalt darf die Webseite auch mal sehen.


    Die Frage ist langfristig : welcher Prepaid-Anbieter kann sich Gammelkunden leisten, die überwiegend angerufen werden wollen oder ein Notfallhandy haben und weniger als 10EUR pro Jahr vertelefonieren...


    Gruß!


    Feds