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Nach insgesamt achtmonatiger Laufzeit ist es wahrscheinlich problemlos möglich (das Problem ist nur, dass das derzeit niemand so genau weiss, weil es in den AGB von simyo eben nicht genau geregelt ist, weswegen auch das genaue Prozedere unklar ist). Sicher ist lediglich, dass es vor Ablauf der 8 Monate scheinbar unmöglich ist.
Nachtrag: Wenn ich die Informationen korrekt auswerte, ist die Portierung nach 8 Monaten problemlos möglich. Die Antworten von simyo sind da recht eindeutig. Etwas nebulös bleibt lediglich das genaue Prozedere.
Falls es beruhigt: Bei Debitel light sehen die Konditionen auch nicht anders aus (AGB, immerhin etwas präziser formulierte Regelung).
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Bundesnetzagentur? Die hat sich doch schon geäußert (Seite 3 kossy und Seite 4 Liontology).
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Ich sagte ja, wir sind noch im Reich der Spekulationen. Im Augenblick sieht es danach aus, dass Du nach Kartenaktivierung erst nach insgesamt 8 Monaten portieren darfst. Nach Ablauf dieser acht Monate darfst Du dann zu jeder Zeit ohne Verzug portieren. So könnte es sein.
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1. @ Crespo9
Na ja, die Sache mit dem starren Deaktivierungsdatum ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern auf Martyns. Ich habe daraufhin nur geschlussfolgert. Daher gebühren ihm die Lorbeeren. simyo täte aber gut daran, in die ganze Angelegenheit offiziell mal etwas mehr Licht zu bringen, denn im Augenblick bewegen wir uns immer noch ein wenig zu sehr im Reich der Spekulationen, wenngleich sich allmählich aus der Vielzahl der Informationen jedes einzelnen hier ein brauchbares Bild zu formen scheint.
2. @ Crespo9
Ja, 8 Monate wäre ganz korrekt. Maßgeblich müsste nach den AGB der Zeitpunkt der endgültigen Deaktivierung sein. Das ist zwei Monate nach Ablauf des Guthabenzeitfensters.
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Das hieße, nur die ersten sechs Monate ab Kartenbesitz sind gefixt. Würde im Umkehrschluss weiterhin bedeuten, das nach Ablauf der ersten sechs Monate eine Portierung ohne Wartezeit möglich ist. Merkwürdig, das alles. Vielleicht sollte simyo mal eine klar verständliche Regelung auf seine Internetseite stellen. Würde viel Rätselraten ersparen.
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@ crespo9
Einschätzung aus der Nicht-Juristen-Ecke: In jedem Fall würde ich erst die Beantragung der Portierung über die Bühne bringen und dann, nachdem das Unternehmen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat, dass Du portieren willst, in enger Absprache mit dem simyo-Kundendienst die nötige Portierungsgebühr aufladen (Schriftverkehr archivieren). Wenn Du erst auflädst, verlängert sich lediglich die Laufzeit Deiner Karte, da simyo die vorweggenommene Aufladung nicht als Vorbereitung zur Portierung akzeptieren muss. Und dann müsstest Du auf die Kulanz von simyo hoffen, auf die ich nicht bauen würde. Oder eben eisern bis zum neuen "Vertragsende" ausharren und mindestens 24,95 Euro auf der Karte stehenlassen. Oder eben spätestens dann erst beantragen und anschließend aufladen.
Mein Eindruck: Sofern es nicht irgendwelche Sonderregelungen für Prepaid-Verträge gibt, sieht das durchaus wasserdicht aus, auch wenn simyo dies teilweise grauenvoll schlecht ausformuliert.
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Der Antrag ersetzt die fehlende Regelung und präzisiert ein klein wenig aber dennoch ziemlich unvollständig den Ablauf. Aber wie ich schon sagte: Wirkt alles mit heißer Nadel gestrickt und lückenhaft bzw. schwammig.
Und: Nach den Erkenntnissen von kossy dürfen die das wohl. Die AGB kann das Vorgehen durchaus absichern (aber Jurist bin ich nach wie vor nicht).
Aber vielleicht hat simyo ja irgendwann ein Einsehen.
P.S. Streng genommen handelt es sich nicht um eine Deaktivierungsphase, sondern um ein vertraglich geschütztes Guthabenzeitfenster - hier scheinbar außerordentlich konsequent ausgelegt.
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Dies regelt möglicherweise nur die Zahlungsmodalitäten, denn geregelt werden muss schließlich, dass sich die Laufzeit eben nicht verlängert, wenn man den für die Portierung nötigen Betrag aufbucht. Der Hinweis auf die aktive Deaktivierung muss erfolgen, da sich die Karte infolge der Aufbuchung nicht passiv deaktivieren kann, sondern beim normalen Ablauf ihre Laufzeit verlängern würde. Zumindest dieser mögliche Widerspruch im Verfahren ist damit halbwegs geklärt (in den FAQ findet sich dieser Widerspruch noch). Das Ganze wirkt natürlich dennoch mit heißer Nadel gestrickt und leicht undurchsichtig bzw. unvollständig und in der Logik lückenhaft, das Verfahren ist in dieser Form fehlerträchtig. Die Bindung an den Ablauf des Guthabenfensters wird durch den Wortlaut im zitierten Teil der Erklärung nicht unbedingt aufgehoben.
Restguthaben kann ein über die 24,95 Euro überschießender Anteil sein. Ein solcher Anteil kann theoretisch durchaus zustande kommen: Auf der Karte haben 20 Euro "geruht". Eigentlich fehlen nur 4,95 Euro zum Portierungsbetrag. Aufladen muss der Besitzer aber den Mindestbetrag von 10 Euro = 5,05 Euro Überstand.
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Ich bin kein Jurist, aber zwei wesentliche Punkte fallen mir dennoch auf: Zum einen spricht die AGB von einem Vertrag zwischen Anbieter und Kunde (Punkt 2.1). Verträge haben zunächst einmal einen bindenden Charakter, auch bezüglich der AGB. Zum anderen endet dieser Vertrag erst durch endgültige Deaktivierung der Karte (Punkt 2.4). Dies geschieht nicht durch Kündigung, sondern durch Überschreitung des Guthabenzeitfensters (Punkt 7.7). All dem hat man durch Erwerb der Karte zugestimmt (1.1). Daher könnte es tatsächlich sein, dass es simyo juristisch gesehen gestattet ist, erst nach Ablauf von insgesamt acht Monaten (sechs Monate ruhendes Guthaben plus zwei Monate Kulanzzeit) die Rufnummer zur Portierung freigeben zu müssen (Beendigung des vertraglichen Verhältnisses). Der Forderung nach einer umgehenden Portierung müsste das Unternehmen demnach nicht nachkommen. Eine Portierung bei Deaktivierung der Karte ist damit aber natürlich nicht ausgeschlossen. Wie das dann genau geregelt wird bezüglich der finanziellen Abwicklung ist eine andere Frage.
Inwiefern sich dies alles vom Begriff der Mindestlaufzeit unterscheidet, kann ich im Augenblick noch nicht sagen, denn wie gesagt, ich bin kein Jurist. Zu beachten ist aber wahrscheinlich, dass der Kunde nicht durch eine Laufzeit der Karte, sondern durch die vertraglichen Regelungen gebunden ist, die wiederum nirgendwo von einer Mindestlaufzeit sprechen, sondern lediglich die Modalitäten für die Deaktivierung festlegen, die wiederum zur Portierung logischerweise notwendig ist, denn sonst gäbe es ja zwei aktive Karten bei unterschiedlichen Anbietern mit der selben Rufnummer. Oder einfacher: Die Karte hat lediglich ein Ablaufdatum, der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit.
Das sind nur so meine Gedanken dazu, die natürlich auch komplett falsch sein können.
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Für Familien und andere ähnlich enge Personenverbünde mit regem telefonischen Austausch untereinander sicherlich ein interessantes Angebot. Für den Rest, für den die vergünstigten Interngespräche eher ein nettes Zubrot sind, dürften 25 Cent angesichts anderer Tarife wohl zu hoch sein. Andererseits darf man natürlich nicht außer acht lassen, dass der Kunde zusätzlich ein vergünstigtes Handy und eine abschaltbare Mobilbox erhält. Es wird sich zeigen, wie schwer dies im Vergleich mit anderen Tarifen wiegt.
Generell hat sich Tchibo/O2 schon recht kräftig bewegt, aber bei den Externgesprächen dürfte noch Luft sein, zumal die Cashcow SMS als Manövriermasse auch im neuen Tarifmodell unangetastet bleibt.
Und na klar sind die 5 Cent ein Lockvogel. Wie wird es so schön heißen: "Telefonieren ab 5 Cent".