Beiträge von Happz0r

    Hallo, auch ich bin auf der Suche:


    - Netz: Telekom oder Vodafone
    - All-Net-Flat: Ja
    - SMS-Flat: Unwichtig
    - Daten-Volumen: Ab 2 GB
    - LTE: Ja
    - Rufnummernportierung: zwingend (bisher bei MD)
    - Preislich dachte ich an maximal 50€/Monat + Zuzahlung für das Handy.
    - Handy: IPhone 7 PLUS 128 GB in Diamantschwarz (es ist bekannt, dass Lieferzeiten bestehen. Diese wären i.O.)
    - Hinweis: Metrokarte zwecks SOHO wäre vorhanden.

    Hallo, auch ich bin auf der Suche:


    - Netz: Telekom oder Vodafone
    - All-Net-Flat: Ja
    - SMS-Flat: Unwichtig
    - Daten-Volumen: Ab 2 GB
    - LTE: Ja
    - Rufnummernportierung: zwingend (bisher bei MD)
    - Preislich dachte ich an maximal 50€/Monat + Zuzahlung für das Handy.
    - Handy: IPhone 7 PLUS 128 GB in Diamantschwarz (es ist bekannt, dass Lieferzeiten bestehen. Diese wären i.O.)
    - Hinweis: Metrokarte zwecks SOHO wäre vorhanden.

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Schön für Dich, dass Du Verträge brichst bzw. anfechtest. Dann weiß die Fluggesellschaft wenigstens, dass Du kein verläßlicher Vertragspartner bist, und schließt Dich/Deine Freundin hoffentlich von jeder zukünftigen Beförderung aus.
    Ob es "Gesetz" ist, dass Deine Feundin bei Stornierung des Fluges mehr als die ersparten Aufwendungen zurückerhält, hängt davon ab, ob die bestehenden Entscheide/Sprüche rechtskräftig sind, bzw. auf Dein Ansinnen anwendbar sind.


    Ich bin aus dem Thread raus.


    ???


    Wie kommst du denn auf Vertragsbruch oder Anfechtung? Es geht hier um ein Kündigungsrecht, was vom Gesetzgeber so vorgesehen ist. Dem Flugbetreiber entsteht auch kein Nachteil. Er hat ja alle Möglichkeiten nachzuweisen, dass der Platz nicht neu vergeben werden konnte. Sorry Goyale, ich halte sonst sehr viel von deinen Posts, aber in diesem Falle kann ich dir schlicht nicht folgen.



    Timba:


    Auch vielen Dank für deinen Input. Das es ein AG Urteil ist, ist mir bewusst. Ich habe lediglich ein Urteil herausgegriffen um darzulegen, dass die Sache auch in der Rechtsprechung nicht mit "wer storniert trägt automatisch die vollen Kosten" abgetan wird. Ich möchte keine Diskussion über die (nicht vorhandene) Bindungswirkung von AG Urteilen lostreten. Es diente lediglich der Veranschaulichung ;)


    Der Thread läuft hier aber in eine von mir nicht gewollte Richtung. Im Ausgangspunkt ging es mir um die Insolvenz bzw. die Rückabwicklung. Da hatte ich mir Erfahrungsberichte bzw. Tipps erhofft. Die sich daraus entwickelte "Pacta sunt servanda"-Diskussion hatte ich nicht beabsichtigt.

    Re: Re: Stornierung trotz Insolvenz? Fluege.de


    Erstmal vielen Dank für die Anregungen!


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Ansonsten gilt:
    Vertrag ist Vertrag, und wenn Deine Freundin nicht stornierbare Billigflüge gebucht hat, dann sind diese nicht stornierbar (bis auf die genannten Steuern/Flughafengebühren, welche die Airline bei no show einspart, und Deiner Freundin laut aktueller Gerichtsentscheide erstatten muss).


    Das ist es ja gerade. Vertrag ist Vertrag. Und zwar ein Werkvertrag in diesem Falle (jedenfalls ggü der Fluggesellschaft). Und einen Werkvertrag kann man nach § 649 BGB jederzeit als Besteller kündigen. Und zwar ohne Angabe von Gründen. Danach muss sich die Fluglinie die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen bzw. sich darum kümmern, dass die Flugsitze anderweitig besetzt werden - was bei 4 Monaten ja im Bereich des Möglichen sein sollte. Das ist auch alles schon entschieden worden (z.B. AG Köln ). Ansonsten stehen uns auch die Preise für das Flugticket zu, abzgl. eines Abschlages iHv. 5%.


    Insofern ist - um bei deiner Formulierung zu bleiben - Vertrag zwar Vertrag, Gesetz aber Gesetz ;)


    Wie du sagtest, muss auch die Fluglinie die Steuern erstatten. Auch das verneint Fluege.de und bietet nur eine "anteilige Steuererstattung" iHv ~86 € an (obwohl in der Rechnung selbst Steuern iHv 490,12 € angeführt werden).


    Aber das alles nur am Rande. Nur, damit wir uns nicht falsch verstehen: Mir geht es hier nicht um eine Rechtsberatung. Ich erhoffe mir nur Erfahrungsberichte bzw. Vorschläge zum weiteren Vorgehen. Insofern nochmals vielen Dank für den Input.

    Liebe TT-Gemeinde,


    auch ich möchte hier einmal eine Frage in die Runde stellen.


    wenige Tage vor Bekanntgabe der Insolvenz habe ich mit meiner Freundin einen Flug nach Asien für April 2017 über fluege.de gebucht. Die Airline ist British Airways.


    Leider müssen wir den Flug nun aufgrund von persönlichen Gründen stornieren.


    Aufgrund der Insolvenz von Unister sehe ich nun das Problem, dass die Stornierung über Fluege.de erfolgen müsste (so jedenfalls die Auskunft von BA) und BA somit das Geld an Fluege.de erstatten würde? Da Fluege.de insolvent ist, sehe ich das Risiko, dass eine weitere Erstattung von Fluege.de an uns wohl nicht erfolgen und das Geld in der Insolvenzmasse versickern wird?


    Im Internet findet man einiges zum Thema Insolvenz von Unister, jedoch geht es da immer um die Frage, ob die Flüge tatsächlich abgesichert sind. Das ist ja gerade nicht mein Problem.


    Bei Fluege.de habe ich schon versucht anzurufen, da hängt man aber stundenlang in der Warteschleife. Zudem weiß ich nicht, ob ich deren Auskunft da trauen könnte....


    Daher meine Frage an die Community: Wie gehe ich am besten vor, um das Geld doch zu erhalten? Hat vielleicht jemand einen Tipp?


    Viele Grüße


    Edit: Kleiner Nachtrag:


    Ich bzw meine Freundin (als die Person, welche die Flüge gebucht hat) haben Fluege.de nunmehr telefonisch erreichen können. Zunächst wurde ihr gesagt, dass eine Stornierung unabhängig von der Insolvenz sei, da die Ticketausstellung und Bezahlung direkt über die Firma "AerUni GmbH" erfolgt sei und diese sich nicht in der Insolvenz befinde. Die Stornierung sei also ohne Probleme möglich. Im weiteren "Stornierungsprozess" wurde ihr dann angekündigt, dass eine 15€ "Bearbeitungsgebühr" für den Fall erhoben werden würde, dass die Stornierung abgebrochen würde (was ja schon sehr seriös ist). Erst dann könnten die Stornierungskonditionen überprüft werden. Meine Freundin hat dem zwangsweise zugestimmt. Sodann wurde ihr erörtert, dass von dem Flugpreis (insgesamt 879,98 €) nur ca 86 € als "anteilige Steuern" erstattet werden könnten. Dies ergäbe sich aus den "Tarifbestimmungen".


    Ich habe das Telefonat so nebenbei mithören können und meiner Freundin dann gesagt, sie solle das Stornierungsangebot schriftlich anfordern. Das ist dann zähneknirschend von der Dame auch per Email verschickt worden. Fluege.de beruft sich hier auf irgendwelche englischen AGB, die eine Erstattung ausschließen sollen.


    Die Sache stinkt doch zum Himmel...