Heute war Kapitalmarkt-Tag von Telefónica (in Spanien)
Beiträge von hrgajek
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Das o2 in den letzten 10 Jahren Millionen Kunden verloren hat, wurde aber natürlich nicht erwähnt.
Mobilfunkanschlüsse Ende 2015 43,1 Millionen.
Mobilfunkanschlüsse Ende 2025 35 Millionen.
Unterstellt, diese verschwunden Kunden sind woanders hingewechselt?
Wohin?
Zu Vodafone oder einem Provider in deren Netz?
zur Telekom oder einem Provider in deren Netz?
zu 1&1?
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Ich habe hier ein Poco Handy, das nicht mehr anspringt. Darauf sind unwiederbringliche Bilder.
Wenn ich es über ein USB-Kabel an den PC anschließe wird ein QUSB Loader erkannt.
Ein Treiber von Qualcomm "findet" das Handy als COM3.
Beim Aufladen des Handys fließen 240mA, also kann das Handy gar nicht so tot sein.
Kennt jemand einen, der sowas hinbekommen könnte. Es geht um die Daten auf dem Handy.
Ggfs. auch professionell, sofern bezahlbar.
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Märchen? Es gibt einen 5G Core (muss es geben), und wenn die dort eine vernünftige Datenleitung hin haben, sollte das gehen.
Die Amis (T-Mobile US) schalten 4G und 5G-NSA in zwei Jahren ab...
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mir ist aufgefallen, dass Vodafone immer noch nagelneue Stationen nur in 4G/LTE Ausführung einschaltet.
Ist das so ein Mehraufwand auch gleich 5G dort vorzusehen?
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Ganz einfach:
Amtsblatt 14/2025 der BNetzA , dort Seite 1404
https://www.bundesnetzagentur.…_blob=publicationFile&v=3
Da steht alles im Detail. "BuGG" ist eine Abkürzung, dass hier Namen oder Details aus Vertrags/Datenschutzgründen geschwärzt wurden.
(1) Das modifizierte Angebot beinhaltet durchschnittliche Vorleistungsentgelte, welche die in Artikel 10 und Artikel 11 der Verordnung (EU) 2022/612 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union jeweils festgelegten Schutzobergrenzen für Preise für die folgenden Dienste a. b. ab- und eingehende SMS-Roamingnachrichten und Datenroamingdienste, abzüglich des jeweiligen Aufschlags der EU-Kommission für den Transit, nicht überschreiten.
(2) Das modifizierte Angebot beinhaltet durchschnittliche Vorleistungsentgelte, welche für eingehende Sprachdienste das in Art. 4 Delegierte Verordnung (EU) 2021/654 der Kommission vom 18. Dezember 2020 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines unionsweit einheitlichen maximalen Mobilfunkzustellungsentgelts und eines unionsweit einheitlichen maximalen Festnetzzustellungsentgelts jeweils festgelegte maximale Mobilfunkzustellungsentgelte nicht überschreiten.
(3) Das modifizierte Angebot beinhaltet durchschnittliche Vorleistungsentgelte, welche für abgehende Sprachdienste die in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2022/612 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über das Roaming in öffentlich Mobilfunknetzen in der Union jeweils festgelegte Schutzobergrenze für Preise für abgehende Roaming-Sprachdienste, abzüglich des jeweiligen Aufschlags der EU-Kommission für Transit und Anrufzustellung, nicht überschreiten
(4) Das modifizierte Angebot sieht keine Gebühr für eine aktive SIM-Karte („active SIM“) vor.
(5) Das modifizierte Angebot ist technologieneutral auszugestalten und beinhaltet ein Angebot, das keine Funktechnologien, wie z. B. 5G und Zukunftstechnologien, ausschließt.
(6) Das modifizierte Angebot ist technologieneutral auszugestalten und beinhaltet ein Angebot das den Zugang zu Vorleistungsprodukten im Netz der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG einschließlich eines 5G-Technologie basierten Zugangs umfasst.
(7) Das modifizierte Angebot der Antragsgegnerin hat eine Mindestlaufzeit vorzusehen, die der Antragstellerin die Amortisation ihrer Investitionen in die Anbindung an das Netz der Antragsgegnerin und in die Entwicklung ihres Geschäftsbetriebs ermöglicht, wobei die Mindestlaufzeit nicht unter (BuGG ggü. den Beigeladenen) BuGG Jahren nach Realisierung der MVNO-Anbindung liegen darf.
(8) Das modifizierte Angebot beinhaltet keine Klauseln, die die Vertriebstätigkeit der Antragstellerin räumlich auf den deutschen Endkundenmarkt beschränken
(9) Das modifizierte Angebot darf keine Regelungen zur Haftung für entgangenen Gewinn im Falle einer außerordentlichen Kündigung enthalten, die allein zugunsten der Antragsgegnerin gelten.
2. Es wird festgestellt, dass folgende von der Antragsgegnerin im Vertragsangebot, Stand (BuGG ggü. den Beigeladenen) BuGG („Vertragsangebot“) geforderten Vertragsbedingungen objektiv unangemessen sind und gegen das Verhandlungsgebot verstoßen: Die in dem Vertragsangebot vom (BuGG ggü. den Beigela
denen) BuGG erhobene Forderung nach einer Exklusivitätsklausel,(1) nach der die Antragstellerin innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums ausschließlich Endkundenprodukte auf Basis der von der Antragsgegnerin vertraglich bereitgestellten MVNO-Dienste vermarkten darf, verbunden mit dem Verbot, in diesem Zeitraum Endkundenprodukte auf Basis von MVNO-Diensten (BuGG ggü. den Beigeladenen) BuGG anderer Anbieter zu vermarkten;
(2) nach der der Antragstellerin verboten wird, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums Kunden der Antragstellerin in andere Mobilfunknetze zu migrieren und Kunden aktiv eine Migration in andere Mobilfunknetze anzubieten;
(3) nach der eine verpflichtende Vorgabe eines bestimmten Anteils zu erzielender Wholesale-Umsätze im Mobilfunknetz der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG verbunden mit einem Verbot für die Antragstellerin, ihre Endkunden aktiv darauf anzusprechen und/oder darin zu bestärken, ein anderes Mobilfunknetz zu nutzen;
(4) nach der sich eine Haftung der Antragstellerin für Verstöße gegen vertraglich verlangte Exklusivitätsverpflichtungen durch verbundene Unternehmen ergibt;(5) nach der Vertragsstrafen, die in der maximalen Höhe den erwarteten Jahresumsatz auf Basis des MVNO- Zugangsvertrags um ein Mehrfaches überschreiten können, anfallen.
3. Es wird festgestellt, dass folgende von der Antragsgegnerin geforderte Kondition objektiv unangemessen ist und gegen das Verhandlungsgebot verstößt: Die Begrenzung auf Datenübertragungsgeschwindigkeiten in Höhe von maximal (BuGG ggü. den Beigeladenen) BuGG im Download.
4. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
Klare Sache. Oder nicht?
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Es wird wohl für den Standort in Österreich rekrutiert, siehe Benefits und auch die Formulierung:
Eigentlich wissen alle mit der Matura dass der nördliche Nachbar nicht erst mit Jänner anders tickt...
Ist korrigiert. Please reload

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Ok danke für den Hinweis - wird geändert - bin gerade unterwegs.
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Hey hrgajek,
immer gerne, je mehr Daten ich habe, desto besser. Alleine um Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Themen herstellen zu können. Im Prinzip brauche ich immer:
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