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Re: Ab 18
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Original geschrieben von drueckerdruecker
Das Verbot Verträge mit Minderjährigen abzuschließen, denn zwischen 7 und 17 ist man nur beschränkt geschäftsfähig (Taschengeldparagraph). Sogenannte Dauerschuldverhältnisse und ganz besonders finanziell nach oben offene wie ein Mobilfunkvertrag kann ein Minderjähriger nicht eingehen. Ich muß mich aber möglicherweise teilweise korrigieren, denn auf einer Rechtsanwaltsseite fand ich gerade folgendes:
Eben.
Es gibt kein Verbot, mit Minderjährigen Verträge abzuschließen; diese sind dann allerdings
schwebend unwirksam". Das bedeutet, dass sie erst wirksam werden, wenn die Erziehungsberechtigten den Vertrag genehmigt haben. Dann allerdings ist der Minderjährige Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten.
Ich frage mich, warum man so etwas nicht in der Schule lernt. Die Behauptung, man könne unter 18 Jahren keine Verträge abschließen, lese ich immer wieder. Ich meine, Eltern und ihr Nachwuchs sollten über solche grundlegenden Dinge Bescheid wissen.
Eine andere Frage ist natürlich, ob der andere Vertragspartner bereit ist, einen solchen Vertrag einzugehen. Er muss es jedenfalls nicht. Dies ist dann allerdings "eine Frage der Praxis".
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Zitat
Original geschrieben von bernbayer
@Killerwall
Unwissentheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.
Aber vor tickenden Zeitbomben.
Du schuldest mir übrigens 5000 €.
Warum?
Steht in meinem Info-Dokument 2175.
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Re: Re: Re: Nicht jugendfrei
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Original geschrieben von drueckerdruecker
Keine Ahnung, ob das die Anbieter im Angesicht des bevorstehenden Vertragsanschlusses schon genügend zur Gesetzesübertretung verführt.
Welches Gesetz wird da übertreten? :confused:
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Zitat
Original geschrieben von bernbayer
Das ganze könnte man als tickende Zeitbombe bezeichnen, wo niemand weiß ob sie und wann sie mit welchen Folgen hoch geht.
Wenn das die Antwort auf meinen Beitrag sein soll, hast Du die Ironie nicht verstanden.
Mal ernsthaft:
Info-Dokumente, die der Kunde noch nicht einmal kennt, werden keinesfalls Vertragsbestandteil. Die kann sich Vodafone sonstwo hinkleben.
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Original geschrieben von bernbayer
Anderseits müßten die das gleich vom Prepaid-Guthaben abziehen und wenn das bei 0 angelangt ist, jegliche Nutzung stoppen. Wenn die erst nach Monaten daherkommen und hohe Summen bei einer Prepaid-Karte nachfordern würden, wäre das auch nicht ganz einfach juristisch durchzusetzen.
Schau schau :top:
Zitat
Im Info Dokument 591 von Vodafone steht aber, das die Nutzung mit dem PC nicht gestattet und eine Nutzung damit nicht durch diese Flat gedeckt ist
Dann hoffen wir mal, dass nicht irgendwann mal ein Richter auf die Idee kommt, dass der gebildete Mitteleuropäer das Info-Dokument 591 zu kennen hat
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"100000 Euro nachträgliche Berechnung" :eek:
Da kann man ja vor Schreck tot umfallen!
Vielleicht können wir das ja mal verbindlich klären.
Wo sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diese Test-Flat (auf der Vodafone-Seite finde ich nichts)?
Wenn ich so vorgehe, wie es der TE vorschlägt: Wie erhalte ich Kenntnis von diesen AGB´s (ohne dass ich erst umständlich suchen muss und dann womöglich doch nichts finde)?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Danach kann man dann mehr sagen.