ZitatOriginal geschrieben von hawk_nr.1
Micha C. hat völlig Recht.
Ein Radarwarner ist in Deutschland verboten.
Im übrigen ist es der Polizei erlaubt die Geräte SOFORT vor Ort zu vernichten!
Das gilt aber nur bei Radarwarnern, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen stören" und nicht bei Radarwarnern die ihre Daten aus einer Datenbank beziehen, nur dann dürfte die Polizei das Gerät vernichten.
Juristische Streitzone
Was zunächst fantastisch klingt, hat leider einen Haken. Denn rechtlich bewegt man sich mit einem Blitzer-Warner auf tönernen Füßen. Falk reicht die Verantwortung denn auch gleich an die Autofahrer weiter: "Der Betrieb des "Blitzer-Warners" ist im Anwendungsbereich der Straßenverkehrsordnung gemäß § 23 Absatz 1b STVO und in weiteren europäischen Ländern nicht erlaubt. Der Blitzer-Warner darf nur für die Routenplanung verwendet werden und muss während der Fahrt ausgeschaltet sein", heißt es bei Falk. Genau dort liegt aber der Hase im Pfeffer, denn ob Navigationssysteme mit einer Blitzer-Datenbank unter den besagten Paragraphen fallen, wird unter Verkehrsrechtlern noch heiß diskutiert.