Beiträge von Jeff

    Aus eigener Erfahrung vielleicht nochmal was zu Nexium und allgemein zu Generika..


    NiceIce hats perfekt ausgedrückt. Wobei die Kasse imho das als Sonderleistung bei spez. Bedarf noch bezahlt.. Aber ich glaube, dass war dann mit Einzelgenehmigung..
    Es könnte einfacher gehen.. Beispielsweise darf Movicol (Abführmittel) nur unter bestimmten Bedingungen wie einer Opiattherapie auf Kassenkosten verordnet werden.. Könnte man mit Nexium im Leistungskatalog auch so festlegen.. Aber ich denke, es ist eine kleine Rebellion. Bei dem Preis aber auch verständlich - es ist vergleichsweise einfach viel zu teuer.


    Und zu den Generika: Hier gibt es durchaus ein Problem. Ich nehme aus Erfahrung als Beispiel Tramal (nicht unter das BtMG fallendes Opiod).. Grünenthal hat es entwickelt und bringt es als Tramal raus. Generika heissen idR Tramadol. Dabei gibt es 2 Unterschiede. Erstens ist Tramal teurer als Tramadol, zweitens sind bei jedem Hersteller die "Zusatzstoffe" unterschiedlich. Ich kann zum Beispiel nicht Grünenthal Tramal nehmen, weil ich dann wie sau schwitze und high bin. Bei vielen Generikas dagegen nicht.
    Das Prozedere lässt sich auf fast alle Generika/Medikamente(/Wirkstoffe) übertragen. Daher sind nach meiner Erfahrung die Apotheken und Ärzte auch endlich kritischer geworden, wenn Sie die Firma wechseln. Das Problem ist, dass die Kasse den Lieferanten vorschreibt, außer der Arzt kreutzt "aut Idem" an.


    Ach ja.. Noch ein Beispiel für Geldverschwendung?
    Targin (Mundipharma) ist ein BTM mit den Wirkstoffen Oxycodon und dem Hemmer Naloxon. Beides in einer retadierten Tablette und dafür deutlich teurer als einzeln. Und davon gibts noch viel mehr ;)


    Preise hab ich jetzt mal rausgelassen, da ich grad nicht in die Gelbe Liste komme..


    Wenn jemand Fragen hat, immer raus damit. Die lieben User, welche selbst PTA, PKA etc sind, können allerdings tiefer als ich auf einige Sachen eingehen.

    Nunja, bei Nexium wird das imho schwierig. Wobei mittlerweile ja die Meinung verbreitet ist, dass Esomeprazol (Nexium) gegenüber Omeprazol keinen Vorteil bringt. Deswegen ist es auch nicht mehr voll Erstattungsfähig. Und wenn man dann den massiven Unterschied sieht..
    Das gleiche passiert sicherlich in kürze auch mit einigen Kombi Asthmamitteln.. Wenn ich die Preise sehe und den Aufpreis, nur damit es ein Medikament ist.. Das ist jenseits von allem Guten.

    Wer nen Mac hat, kann den Java Druck nutzen und dann den intergrierten Mechanismus zum erstellen eines PDF nutzen, funktioniert wunderbar.
    Nach dem Programm für Windows muss ich suchen, was den Export als PDF erfolgreich absolviert ;)
    Auch ansonsten gilt: Der Java-Druck ist mittlerweile sinnvoller.

    Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    Ja, danke.
    Was mich noch interessieren würde ist wie es beim Notdienst läuft, also wenn ein Arzt am Wochenende Dienst hat und somit alle Patienten zu ihm kommen, auch wenns nicht der eigene Hausarzt ist. Wird sein Budget bei Verschreibungen dann genauso belastet als wären es seine Patienten? Wenn ja, bekommt er dann wenigstens deutlich mehr Geld für den Notdienst, sodass man ihm fast einen Gefallen tut wenn man hingeht oder sollte man wirklich nur in eindeutigen Notfällen, also Arm ab etc. am Wochenende zum Arzt?


    Wenn es sich um den KV Notdienst handelt, so ist das imho ein anderes.
    Naja.. Der Zuschlag für die Dienste ist soweit ich mich noch recht erinnere, sehr Abhängig von der Lokation. Die meisten freuen sich über einen ruhigen Dienst sicher mehr.
    Wobei das nicht heissen soll, dass man lieber wegen jedem Mist nen RTW holen soll.


    BTW: Wenn der Arm ab ist (frisch - also unbehandelt), dann gehts wohl eher mitm RTW ins KH/AK ;)

    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Die AMVV macht keine Angaben über die Farbe eines Rezeptes.
    Auf einem "grünen Rezept" kann also durchaus auch ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel verschrieben werden und ist dann auch nur 3 Monate gültig.
    In der Praxis benutzen auch einige Ärzte die Formulare für Kassenrezepte als Privatrezepte.


    Bei BTM-Rezepten wird er Ausstellungstag NICHT mitgezählt.
    T-Rezepte müsste ich jetzt nachschauen aber ich vermute mal, dass es dort genau so ist.


    Hab grad nochmal das Büchlein rausgeholt.. Stimmt, beim BTM zählt er nicht. Beim neuen T-Rezept jedoch schon..
    Die Farben sind tatsächlich nicht fest definiert, aber sind durchaus so üblich. Das einige Ärzte die Rezepte "missbrauchen", ist leider richtig.
    Das Problem ist, dass viele Leute nur was mit den Farben anfangen können ;)

    einfaches Kassenrezept (rot) = 4 Wochen, eigentlich sollte die Apotheke es dann nicht mehr annehmen, bzw. nur privat liquidieren
    grünes Rezept = praktisch unbegrenzt
    blaues Rezept = 3 Monate
    Privatrezept (meist auf einem A6/A7 Zettel mit den Daten des Arztes) = bis zu 3 Monate
    gelbes Rezept (BTM/Betäubungsmittel) = 7 Tage inkl. Ausstellungstag
    T-Rezept (für Thalidomid/Lenalidomid) = 7 Tage inkl. Ausstellungstag

    Zitat

    Original geschrieben von vogelfrei
    ich hatte jetzt von einen freund erfahren , das die telekom demnächst auch wie xing ein netzwerk plant für geschäfliche nutzer aber auch private. es sollen dabei auch ein kostenloser account und einer für premiumnutzer angeboten werden. muss den demnächst mal fragen ob der was genauers weiss.


    Bill Gates, Yahoo und andere auch.. Who Cares?
    Irgendwann gibts genug davon - und man kann nicht alle pflegen und sinnvoll nutzen.

    Können wir dann auch mal diese Sachen unterbinden, wie der An- & Verkauf von Aktionstickets der Deutschen Bahn? Da handeln einige auch Gewerbsmäßig (sprich: Gewinnerzielungsabsicht).
    Das geht mir fast mehr aufn ..


    Soweit meine 2..