es gibt kein Gesetz, dass das Verkaufen von Handys mit Branding illegal ist.
Die Rechtslage schaut nur so aus:
Wenn dem Kunden beim Verkauf nicht mitgeteilt wurde, dass das Gerät ein Branding hat, kann man auf Wandlung pochen.
Das Ganze umgehen aber viele Provider, indem sie spezielle Handyversionen verkaufen, z.B. das Samsung Z800V mit dem Buchstaben "V" kennzeichen sie ein Vodafone Handy. bzw. mit dem Hinweis auf eine Voreinstellung der Software ist dem Grundsatz auch schon genüge getan und das ist oft im Kleingedruckten drin.
Erst wenn der Händler einem das Handy als ungebrandet (was für ein anglisistisches Verundglimpfung des Deutschen ) verkauft und es gebrandet ist, hat man ein Recht auf Wandlung.
Mehr gibt es aber nicht!!!!! und wenn man sich die Hinweise und auch die Verpackungen der gebrandeten Handys anschaut, haben die Rechtsabteilungen der Provider schon ihre Hausaufgaben gemacht, die Provider treten nur einmal ins Fettnäpfchen, die Lernen auch und zwar ziemlich schnell.
Noch was persöhnliches: Ich finde Branding auch nicht unbedingt ok, aber da solche Geräte oft günstiger verkauft werden, da die Provider mit Anschlussgeschäften (WAP Umsatz) rechnet, muss jeder selbst wissen, ob ihm der "Rabatt" das Wert ist und nicht gleich was von illegal faseln. Wemn man ein freies Gerät will, kann man das ja haben!!!