Beiträge von bluepolo

    Hallo Forum,


    diesen Beitrag hab ich mal unter einem anderen Nick verfasst, da ich nicht möchte das der zuordbar ist! ;)


    Mitte März hatte ich als Privatpatient eine etwas größere Behandlung, die auch entsprechend teuer war. Die Rechnung hab ich direkt bei der Krankenkasse eingereicht, die Begleichung dieser hat jedoch unerwartet bis zur letzten Maiwoche gedauert. Da die Summe sehr hoch war, wollte ich auch nicht in Vorleistung treten, da ich dafür auch mein Tagegeldkonto hätte komplett plündern müssen und habe zwei Mahnungen erhalten. Letzte Woche lief die Zahlungsfrist der letzten Mahnung ab, einen Tag später bekam ich einen Anruf des Arztes, der mich drauf hingewiesen hat das seine Abrechnungsstelle nun ggf. einen Anwalt einschalten würde. Ich habe im Anschluss mit der Ärzteabrechnungsstelle telefoniert und direkte Überweisung zugesagt, da einen Tag zuvor auch das Geld von der Krankenkasse eingegangen war. Die Überweisung habe ich letzte Woche Freitag auch direkt im Anschluss noch per Onlinebanking ausgeführt.


    Heute erhalte ich eine Woche nach Ablauf der zweiten Mahnung (Zahlungsfrist) und nach dem Gespräch mit der Abrechnungsstelle ein Schreiben eines Anwaltes mit gestrigen Datums über die Rechnungssumme + 11% Anwaltsgebühr. Der Betrag / Überweisung muß schon vor diesem anwaltlichen Schreiben bei der Abrechnungsstelle gebucht worden sein.


    Meine Frage, ist die zusätzliche Forderung nun rechtens oder nicht? Ich werde dieser jedenfalls zunächst einmal mit Bezug auf das Telefonat und der vorherigen Überweisung widersprechen. Ich vermute nur, das der Anwalt nicht auf die Forderung verzichten werden wird! Und ja, ich weiß, die Rechnung hätte eigentlich direkt beglichen werden müssen aber hab mal soviel Kohle direkt zur Hand!