Beiträge von 535

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    Original geschrieben von Timba69
    Ist gut jetzt. Du bist als jurist ein laie und das merkt man. Du liegst falsch. Basta.


    "Basta", hm, ok, jetzt bin ich überzeugt.

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    Original geschrieben von Timba69
    Es ist keine änderung deines vertrages, weil die matrix bzw das angebot zum wechseln nie vertragsbestandteil bei vertragsschluss war, verstehst du das jetzt?


    Nein.

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    Original geschrieben von Timba69
    Wenn o2 es macht, dann freiwillig, als angebot, genauso wie herstellergarantie ein angebot ist, was geändert werden kann.


    Ja nee, ist klar, Herstellergarantie ist ein Angebot, yes, und Weihnachten kommt wieder der Weihnachtsmann.
    Die Party, auf der Du warst, muß mies bis langweilig gewesen sein - ich wünsche Dir demnächst wieder ein glücklicheres Händchen. :top:

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    Original geschrieben von stefanniehaus
    §314 BGB ist fest. Da braucht man nicht drum herum zu reden.


    Ja, aber darum ging es jetzt auch nicht wirklich.

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    Original geschrieben von stefanniehaus
    Richtig. Jeder Anbieter (es muss ja nicht unbedingt o2 sein; bei Telekom, Vodafone und E-Plus ist es genau so) kann eine Vertragsänderung verweigern.


    Ja, mein Süßer - Vertragsänderungen, und ich meine jetzt nicht "Nebenleistungen", die o2 nach Gutsherrenart ohne zu informieren rückwirkend ändern können will - nenn mir doch bitte einen §§, daß o2 eine Wechselmatrix hat und anbietet und zugleich berechtigt ist zu sagen: <Och nö, bei Dir hochverehrtem Kunden haben wir jetzt keine Lust dazu>.


    Ich bin Laie als Jurist, aber: Vertragsänderungen gehen nur beidseitig, ok, aber es "soll" noch Klauseln, Optionen etc. geben und wenn es eine Wechselmatrix gibt, nach welchem §§ ist o2 berechtigt zu sagen: <Ja, die Matrix gibt es, aber in diesem Fall, nö, haben wir keine Lust, machen wir nicht mit> - mußt Du mir erklären, am besten juristisch (das ist schon im Schreibstil erkennbar!); ich bin lernwillig.

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    Original geschrieben von stefanniehaus
    Siehe vorheriger Post.
    Bis auf blabla hat jeder nur seine eigene Meinung - aber nichts rechtlich verwertbares zum Besten gegeben...


    Über Paragraphen würden ich mich freuen, ich habe Geduld... :-)


    Findest Du, daß das, was Du geboten hast, §§-fest ist?:

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    Original geschrieben von stefanniehaus
    Und was hat die Tarifwechselmatrix nun mit dem Vertragsumfang zu tun?


    Die Matrix dient zur Veranschaulichmachung was ein Tarifwechsel kosten würde, wenn o2 ihn dann zulassen würde.


    Demzufolge sehe ich als Kunde: Ein Wechsel würde 50€ kosten, vorausgesetzt o2 hat Lust ihn durchzuführen?
    Oder, frei nach den einstigen "Nebenleistungen": <Ach nee, sorry, haben wir abgeschafft, rückwirkend> oder ein: <Sorry, kostet seit gestern nicht mehr 50€, sondern ... sondern... vielleicht 100, 150, 70€, ist ja auch egal>?!?





    P.S.:

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    Original geschrieben von stefanniehaus
    Danke für den Hinweis; ich gewöhn mich dran ;-)


    Kleiner Tip: Ein "." oder "_" im Nick erleichtert es, wobei - ich war mir auch lange im Unklaren, dann sah ich Deinen Avatar im o2-Forum und eine "Stefan[n]ie" ist auch eher ungewöhnlich.

    Update von Test-SMS/-Anrufen:

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    Original geschrieben von hrgajek
    Hallo,


    Anrufe von Solomo zu Sipgate one machen Zicken. Das habe ich jetzt schon öfters gehört. Keine Ahnung, wieso.


    1 Test-SMS und einige Anrufe von solomo: Njet, ging nicht.
    1 SMS aus dem Netz und Anrufe von E+ (blau und simyo) und D2: Keine Probleme; ich habe nur anklingeln lassen, Sprachquali also noch unbekannt.
    --> Demzufolge muß Vistream/Telogic hoffen, daß nicht allzu viele Menschen Vistream (solomo&Co) nutzen bzw. damit auf Sipg_one anrufen. Ergo, @ Solomoer: Wenn Ihr auf einer Vistream-Nummer anruft und auf dem AB landet, es "könnte" Sipgate_one sein.


    Kann man sich, wenn man 2 Freunde einladen kann, auch einmal selbst beschenken, also eine Zweitnummer bekommen?

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    Original geschrieben von john-vogel
    Nungut, Stefannie


    Diese Stefan[n]ie ist eine ziemlich maskuline Frau, Tendenz zur Männlichkeit. ;) Ich dachte, die o2-Fanboys würden sich besser kennen.


    Zitat

    Original geschrieben von john-vogel
    hat definitiv Recht, daher würde ich Dir empfehlen, etwas leiser aufzutreten! ;)


    Darf ich Dich bitten zu sagen womit Herr Niehaus "definitiv Recht" hat?

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    Original geschrieben von harlekyn
    Nicht jedes Dokument, dass du auf dem o2-Webserver findest und das den Namen deines Tarifs beinhaltet, ist auch gleichzeitig Vertragsbestandteil. Du solltest lernen besser zu differenzieren.


    Dann darfst und kannst uns sicherlich mitteilen, was konkret Bestandteil ist und was nicht!?

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    Original geschrieben von harlekyn
    Du fuer deine Sicht der Dinge?


    Für was konkret? (Das meiste ist eher fragender Natur von mir weil ich eben kein Experte bin.)

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    Original geschrieben von Hallenser1
    Im großen und ganzen wohl schon,spätestens ausserhalb vom TT wird das eh erstmal niemand bemerken.


    Doch, werden sie: Wenn sie irgendwas ändern wollen - das Barring haben sie auch gemerkt ohne teltarif&Co zu verfolgen.

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    Original geschrieben von Timba69
    Fakt ist, es gilt das als vertagsbestandteil nur das, was als agb benannt wird bzw. in diesen genannt wird.


    Ich Laienjurist wundere mich: Eine solche Aussage von einem Volljuristen? Ich las vor einiger Zeit, äh: Wie viele AGB sind ungültig, nicht stimmig, beinhalten Fehler?


    Meine kleine Milchmädchenfrage lautet: o2 entläßt und sourct out äh aus, das Netz ist "suboptimal" und die (vorhandenen) Juristen werden ab Mai wieder gut zu tun haben - wer baut das Netz aus und kümmert sich kompetent um die (Neu)Kunden?

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    Original geschrieben von phonefux
    aber aufgrund einer irgendwo auf der Homepage vertragebenen Wechseltabelle, auf die an keiner Stelle der Vertragsunterlagen Bezug genommen wird? No way.


    Würdest Du hierfür Deine Hand (juristisch) ins Feuer legen? ;) (Diesen Thread sollte man mal Vollblutjuristen empfehlen. :D )