Neues von mir:
Hatte heute telefonat mit meinem Anwalt:
Inhalt: Unbedingt stornieren (vorallem beim NB) da es hier ein Vermittlergeschäft ist und man nicht ausschließen kann, dass der Widerruf an den NB zu richten ist. Auch ganz klar bei "falsch" geschalteten Verträgen.
Wir haben dazu einen Termin und werden dann Schadensersatz einfordern
PS: Als Widerruf an First Handy soll ein Einwurf Einschreiben verwendet werden, da dieses als zugestellt im Zugriffsbereich gilt. Wenn der Briefkasten lange Zeit nicht geleert wird ist das zu Lasten des Empfängers.
Anschließend noch bei VF:
VF kann nicht stornieren - würde es gern - da es ein "im Laden geschlossener Vertrag" ist.
Man soll den Fall schildern - am besten mit Kopie des abgeschlossenen Vertrages - und mit Widerruf an die VF Faxnummer senden - auch per Post wäre ok soll aber länger dauern.
Um Probleme zu vermeiden soll man Beträge erstmal nicht zurückgeben (kann man ja nach 4 Wochen immernoch wenn dann von VF nix kam...)....
Ich habe jedenfalls meine Akten komplett zusammen und werde dank RS ohne SB soweit gehen bis ich mein Gerät habe oder der Laden vorher pleite is....