Beiträge von shausch

    Strafrechtlich ist das Ding vom Tisch, du kannst natürlich die Versicherung klagen lassen, dann ist mit der Höhe des Betrages sicher noch was zu verhandeln.
    Oder du bietest eine Sofortzahlung ohne rechtliche Prüfung an, da sind mindestens 50% "Rabatt" rauszuhandeln.


    Ach ja, noch was: Es gilt jetzt die normale zivilrechtliche Verjährungseinrede (3 Jahre plus laufendes Jahr). Vielleicht trifft das ja auch zu.

    Das dachte ich mir schon.


    Also erstmal als Tip für solche "Verhandlungssituationen": Wenn dir einer anbietet, auf eine Anzeige zu verzichten, aus Gnade, um dich nicht zu ruinieren und im Gegenzug erwartet, dass du ein Schuldbekenntnis unterschreibst, dann sollte man das tunlichts unterlassen.
    Den Typen bist du oder deine Zukunft völlig egal, wenn sie genug Material für eine Anzeige hätten, würden sie sie stellen, das wäre viel einfacher. Allerdings haben sie im Zweifelsfall nichts und stehen mit einem Schuldbekenntnis sicher besser da.
    OK, als 20jähriger war ich auch noch nicht so abgebrüht in solchen Situationen, das muss man wohl auch erst mit der Erfahrung lernen.


    Liegt das jetzt alles 2 Jahre zurück? Ist mir nicht ganz klar, der Zeitablauf.


    Wenn es so ist, kommt eine Strafanzeige wahrscheinlich nicht mehr in Frage. Die Versicherung kann jetzt lediglich zivilrechtlich klagen.
    Ob sie dafür Erfolgsaussichten hätte, kann man eigentlich erst nach Sichtung der Unterlagen (z.B. deiner Erklärung und der Anspruchsbegründung der Versicherung) bewerten.
    Auf jeden Fall wäre das ein zivilrechtliches Verfahren, dessen Ausgang auch nicht in die SCHUFA oder Führungszeugnis eingetragen wird.

    Waren es denn Sachen im Wert von 3000eur, die du mitgenommen hast?


    Ansonsten setzen die dich lediglich erstmal so stark unter Druck, um nicht wegen der Kündigung verklagt zu werden. Die deutschen Kündigungsschutzgesetze sind recht effektiv und so kann es bei einer, zudem fristlosen, Kündigung aus einem Grund wie bei dir durchaus passieren, dass du die Firma verklagst und vor dem Arbeitsgericht Recht bekommst, weil dir der Betrug/die Unterschlagung nicht nachgewiesen werden kann.


    Meine persönliche Meinung: Wenn du nicht gegen die Kündigung klagst, wird von deren Seite auch nichts mehr kommen. Die wollten dich einfach nur los werden, weil du etwas zuviel "Eigenbedarf" betrieben hast und sich gegen eine eventuelle Kündigungsschutzklage deinerseits absichern.
    Mit "Erpressung" und sowas würde ich da erstmal keinen Stress machen, selbst Nötigung dürfte schwer nachzuweisen sein, wenn nur mal einer von denen böse guckt oder einen drohenden Spruch macht, sowas passiert im Arbeitsleben jeden Tag.

    Das mit Congstar würde mich jetzt aber auch mal interessieren, zumal im prepaid-wiki nichts genaues darüber steht.
    Schicken die eine SMS und dann hat man noch ein paar Tage Zeit zum aufladen?


    Ich habe da nämlich eine gute Nummer, kann mich aber nicht mehr genau erinnern, wann ich die Karte gekauft hatte.


    PS: Ich meine die ganz normale congstar-9cent-Prepaidkarte

    Ach Leute, nun macht doch keine Panik.


    Weiter oben im Thread steht doch, dass diese Prepaid-Bude eine niederländische Firma ist.
    In anderen Ländern mit einem weniger engen Melderecht als Deutschland ist es durchaus üblich, vor der Einrichtung eines Einkaufskontos durch die Vorlage z.B. einer Strom- oder Wasserrechnung seinen Wohnsitz nachzuweisen. Das hat weniger mit der Kreditkarte, als mit einem allgemeinen Wohnsitznachweis zu tun.


    Mir selbst ist das auch schon passiert, wenn ich in anderen EU-Staaten ein Einkaufskonto eröffnen wollte, da habe ich dann (die wollten eine Festnetz-Telefonrechnung sehen) eine D2-Rechnung (aber mit der Berliner Anschrift) gefaxt, ging auch.
    Paypal verlangt das auch manchmal von den deutschen Kunden, glaube ich.


    Wenn ich hier in Hagen in den HEMA gehe, dann handele ich auch mit einer niederländischen BV und habe bei Reklamationen erstmal mit der zu tun, obwohl das Geschäft in Deutschland gemacht wurde.


    Andere Länder, andere Sitten, mir ist das so lieber, als mich bei jedem Aufenthalt irgendwo "polizeilich" anmelden zu müssen, wie das ja hier noch Gesetz ist (obwohl schon ganz schön verwässert).