Beiträge von geos

    Welche GSM-Telefone kann man für schlechte Empfangssituationen empfehlen?
    Sind alte Telefone besser als neue? Ich habe hier ein Siemens S25 (mit externer Antenne). Oder wären ein Siemens S35 oder ein Nokia 3210 (beide ohne externe Antenne) erfolgsversprechender, oder vielleicht ein halbwegs neues von Nokia, Samsung, LG, Sagem, ...?

    Telekom macht Werbung, dass die Xtra Handy Flat bei Buchung bis zum 30.06.2011 im ersten Monat kostenfrei sein, siehe z.B. hier:
    http://www.t-mobile.de/xtra-ha…t/0,22400,25773-_,00.html
    Ich habe für eine Xtra Karte im Tarif Xtra Card ein Kundeaccount bei T-Mobile angelegt und wollte dann die Xtra Handy Flat buchen. Da kam allerdings dann beim Buchungsvorgang, wenn man mit dem Warenkorb an die Kasse gehen möchte, die Meldung, dass ich dazu nicht berechtigt sei.
    Ein Versuch, die Xtra Handy Flat über das Sprachmenü unter 2202 aus zu buchen, bringt die Fehlermeldung, dass nicht genug Guthaben auf meiner Karte sei und ich doch zunächst aufladen möge.
    Das passiert so bei Xtra Card und Xtra Click Karten, und zwar auch dann, wenn die Karte 10 EUR Guthaben aufweist.
    Weiss jemand, wie man nun Xtra Handy Flat buchen kann???

    Bei mir hat MD nach der zweiten höflichen Nachfrage nun auch anstandslos das Geld zurücküberwiesen. Auf die erste Mitteilung, ebenfalls per Webinterface, vor 14 Tagen hatte ich nichts außer einer formlosen Eingangsbestätigung erhalten.
    Text nun lautete


    "... Gestatten Sie zunächst, dass wir uns für die verspätete Beantwortung Ihrer E-Mail entschuldigen.


    Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes sind wir darauf aufmerksam geworden, dass im Rahmen unseres IT-Großprojektes leider bestimmte Kunden, die bisher nichts für eine Rufumleitung zahlen mussten, versehentlich auf einen Dienst umgestellt wurden, bei dem dieses Leistungsmerkmal kostenpflichtig ist.


    Bei allen Kunden, die von diesem bedauerlichen Fehler betroffen waren, werden natürlich entsprechende Maßnahmen vorgenommen, um sie schnellstmöglich wieder auf das ursprüngliche Produkt ohne Kosten für Rufumleitungen umzustellen. Kunden, denen eine Rufumleitung versehentlich berechnet wurde, werden eine Gutschrift des jeweiligen berechneten Betrags erhalten.


    Wir haben Ihrem bei uns geführten Kundenkonto einen Betrag in Höhe von XXX,XX € gutgeschrieben und zur Auszahlung auf Ihr Bankkonto angewiesen."


    also alles gut; das möchte ich vorbildlichen Kundenservice nennen.

    IMHO geht es hier zunächst darum, dass Mobilcom-Debitel seit der Rechnungssystemumstellung netzinterne RUL als netzinterne Verbindungen ausweist und bepreist.
    Ich würde also zunächst MD darauf hinweisen, dass es sich bei den Verbindungen in Wahrheit um Rufumleitungen handelt. Das ist in der aktuellen Abrechnung von MD falsch oder zumindest unklar ausgewiesen.


    Der nächste Punkt ist, ob RUL (und nur um RUL geht es; mit der Genion-Funktionalität hat es gar nichts zu tun; wäre aber sowieso egal, da sich die fraglichen RUL alle bei Aufenthalt in der HZ ereignet haben dürften) kostenfrei ist oder nicht.
    Hier hilft ein Blick in alte TT-Postings, z.B. hier:
    http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=424826
    Im Beitrag vom 15.1.2010 hat max4you die Situation übersichtlich dargestellt.
    Demnach war bis 02/2008 RUL im O2-Netz explizit als kostenlos in der Preisliste ausgewiesen
    Danach, bis 16.02.2009 war in der Preisliste keine Aussage zur Bepreisung von RUL zu finden (allerdings sehr wohl explizit die Aussage "innerhalb O2-Netz kostenlos" inkl. Konfigurationsbeispielen auf dem Webserver von Debitel).
    Danach trat wohl eine neue Preisliste in Kraft, laut derer RUL bepreist werden.
    Preislisten behalten für einen Vertrag ihre Gültigkeit, solange keine Tarifänderung stattfindet; das dürfte bei den wenigsten betroffenen Kunden der Fall sein.
    Ähnliches gilt auch für die AGB, was in dieser Diskussion allerdings irrelevant ist, da die AGB die Bepreisunsfrage nicht adressiert.
    Demnach dürfte die Bepreisung netzinterner RUL für Kunden, in deren Preisliste dies drinsteht, absolut korrekt sein; für alle anderen nicht, weder in der Vergangenheit noch in Zukunft, solange es keine Tarifänderung gibt.

    Für alle, die mit Freenet/Mobilcom/Debitel Stress wegen Rufumleitungen bei Debitel Altverträgen haben, mag folgende Information in der Kommunikation mit dem Unternehmen hilfreich sein:


    http://web.archive.org/web/200…gment/umleitung/index.php


    Es handelt sich um ein archiviertes Abbild der Seite zum Zeitpunkt 26.02.2009.
    Auf die Originalseite auf http://www.debitel.de gelangte man damals (wie auch im Archiv) ganz normal über
    Kundencenter -Kundenangebote - Info-Center - Mobilfunk mit Vertrag - Anleitungen - O2-Netz - Gesprächsmanagement: Rufumleitungen


    Alternativ ist auch ein Einstieg direkt über Sitemap - Info-Center möglich.


    M.W. gibt es ein Gesetz oder Urteil, dass zugesicherte Angaben in Werbe- und Infobroschüren Vertragsbestandteil sind (Juristen nach vorne, bitte :-)).


    Auf der genannten Infoseite zum Thema RUL stand bis mindestens 26.02.2009 wörtlich
    "Rufumleitung im O2-Netz" ... "zu einem Anschluss im O2-Netz kostenfrei"
    (zitiert mit Copy&Paste)


    Was mit Rufumleitungen gemeint ist, dürfte Dank der Anleitungsbeispiele dort auch unstrittig sein.


    Zu irgend einem Zeitpunkt nach dem 26.02.2009 wurden diese Infoseiten dann entfernt oder geändert und es wurde eine Bepreisung von RUL in der Preisliste ausgewiesen. Für Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, ist eine Berechnung von netzinternen RUL natürlich vollkommen korrekt.


    Hat jemand noch alte Preislisten und könnte mal nachsehen? In der Preisliste preisliste_credit.pdf (d.h. Preisliste für Laufzeitverträge), die zumindest am 01.11.2008 von Debitel zum Download angeboten wurde und laut Angabe darin ab 01.09.2008 gültig war, wird keine Aussage zur Bepreisung von RUL im O2-Netz gemacht.


    M.W. kann Freenet/Mobilcom/Debitel übrigens die Konditionen auch nicht einfach so ändern oder die Verträge fristlos beenden, da es sich soweit ich weiss um Verträge mit zwei Jahren Mindestlaufzeit und anschließender automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten handelt (YMMV).