Danke, den Thread hab ich irgendwie beim Suche nicht gefunden... Sorry
Beiträge von Noisy81
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Hallo zusammen,
Ich greife noch einmal die Frage zu dem Sonderkündigungsrecht auf:In den AGB von Debitel ist folgender Auszug zu finden:
"9. Vertragsübernahme durch Dritte / Abtretung von Rechten
9.1. Wir sind berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen unsere Rechte und Pflichten
aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen anderen Diensteanbieter oder
Netzbetreiber zu übertragen. In diesem Falle sind Sie jedoch dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis
innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt der
Vertragsübernahme durch das neue Unternehmen zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht werden
wir Sie in der schriftlichen Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen."Nun ist natürlcih die Frage, ist eine Fusion eine "Abgabe von Rechten und Pflichten"? Vermute, dass es sich rechtlich nur um eine Umorganisation und Namensänderung handelt, weil die Vorstände natürlich wissen, dass man sonst das Recht hat zu kündigen?!
Ich selbst bin bei Debitel (VF) und meine Freundin bei Mobilcom (VF). Wir sind seit der letzten Vertragsverlängerungen absolut unzufrieden mit dem Service und dem Preismodell. Das Ganze wird sicherlich nicht besser wenn die Provider zusammen kommen.
Uns würde dieses Kündigungsrecht natürlich zugute kommen.Gruß Noisy
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Kündigung nach einer Fusion zwischen zwei Provodern.
Wie ja bekannt geworden ist, werden Debitel und Mobilcom (Freenet) fusionieren. Ich selbst bin bei Debitel (VF) und meine Freundin bei Mobilcom (VF). Wir sind seit der letzten Vertragsverlängerung absolut unzufrieden mit dem Service und dem Preismodell. Da Ganze wird sicherlich nicht besser wenn die Provider zusammen kommen.
Haben wir durch die Fusion eine Art Sonderkündigungsrecht?
In den AGB von Debitel ist folgender Auszug zu finden:"9. Vertragsübernahme durch Dritte / Abtretung von Rechten
9.1. Wir sind berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen unsere Rechte und Pflichten
aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen anderen Diensteanbieter oder
Netzbetreiber zu übertragen. In diesem Falle sind Sie jedoch dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis
innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt der
Vertragsübernahme durch das neue Unternehmen zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht werden
wir Sie in der schriftlichen Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen."Meine Frage ist nun ersteinmal, ist eine Fusion eine "Abgabe von Rechten und Pflichten"? Befürchte, dass es sich rechtlich nur um eine Umorganisation und Namensänderung handelt, weil die Vorstände natürlich wissen, dass man sonst das Recht hat zu kündigen?!
Vielleicht hat ja jemand von Euch eine Antwort oder steht ggf. vor selbigen Problem!
Gruß Noisy