Beiträge von iStephan

    Hier mal zum Vergleich meine Bildmobil-Erfahrungen (liegen zeitlich schon etwas zurück). Kurz nachdem Allmobil von Vodafone geschluckt und integriert worden war, fragte ich sowohl bei der Bildmobil- als auch bei der Vodafone-Kundenhotline per E-Mail an, wer jetzt mein Vertragspartner sei, da doch die allmobility GmbH laut Handelsregistereintrag erloschen und ob eine Umstellung meiner Bildmobil möglich sei (den Wortlaut was ich alles wollte weiss ich nicht mehr auswendig).


    Die Antwort von Bildmobil war erkennbar angesäuert und machte um die dargestellten Fakten einen großen Bogen. Am Ende sagten sie das altbekannte (24,95 Portierungsentgelt), aber textbausteinmässig eingeleitet: "Die Portierung zu einem anderen Anbieter kostet ..." Hier gäbe es also reichlich Potential nachzufassen und zu drängen! Denn man hat ein Recht zu wissen wer der Vertragspartner ist (vor allem wenn in den AGB sich dieser die Überleitung auf andere Anbieter ausdrücklich vorbehalten hat).


    Ich meldete dann meine Bildmobil in "Mein Vodafone" an oder versuchte das wenigstens und fragte auch die VF Hotline. Diese stellte sich jedoch dumm und fragte zurück , sinngemäss: "Wir können Ihre Karte / Nr. nicht finden, wir benötigen weitere Informationen zur Identifikation", ebenfalls textbausteinmässig.


    Schon kurios. Datenschützer kämpfen ja darum dass bei Fusionen nicht Datensätze zusammengeführt werden zu denen völlig neue Rückschlüsse über den Kunden möglich sind (a la : der hat ja nicht 10 sondern 40 Prepaid-Karten im D2-Netz... :p ) - und ich habe oft Zweifel dass es anders gemacht wird - und hier wird das tatsächlich so gehandhabt?


    Wenn ich mich recht erinner, ists in ähnlichen Fällen (Tchibo ->Loop) schwierig bis unmöglich einen Tarifwechsel zu machen, auch per Portierung unmöglich, da es am Kriterium " anderer Anbieter" gewaltig hapert - das setzt ja voraus dass der Anbieter nicht mit sich selbst quasi im Zerwürfnis lebt - die linke weiss nicht was die rechte tut - und von Anfang an auch ohne Fusionen weiss wieviel ich bei seinen Abspaltungen, Auswüchsen und Hydra-ähnlichen Kopfvervielfachungen Kunde bin.


    Wenn aber dieses Hapern anbieterseitig durch Fusionitis "verschuldet" wurde, steht einem kostenfreien Wechsel rein sachlogisch eigentlich nichts im Wege.

    Mein erster Reflex: Au, au, das tut weh - tu's nicht.... so rein bankmässig einen Disput mit jemand ausfechten, dem man vielleicht erstmal die Abbuchungserlaubnis förmlich entziehen könnte ... ich meine, immerhin hattest du sie blau ja erteilt, rein formal waren sie dann wohl zur Abbuchung berechtigt und hattest ihnen das Vertrauen ausgesprochen. Der Entzug des Vertrauens abbuchen zu dürfen will ja redlich begründet sein. Zurückbuchen würde ich erstmal nur, wenn keine formelle Abbuchungserlaubnis (mehr) vorliegt nachdem ich sie entzogen hatte. Nicht aber, um das materielle Geschäft als solches rückgängig zu machen und die Bank als Büttel einzuspannen
    (Sogenannter Bank-Blau-Büttel BBB)


    wie konnte es überhaupt passieren dass blau von deinem Bankkonto den Ersatzkarten-Kaufbetrag abbuchen konnte?


    ich hatte bisher angenommen die Ersatzkarte wird vom Blau-Guthaben abgebucht?


    oder steht der One-Click :rolleyes: Button nur zur Verfügung wenn Bankdaten hinterlegt sind?


    Es sieht so aus als seist du ggüb. Blau auf Krawall gebürstet :p ;)


    Zitat

    Original geschrieben von ElaHü
    Upps, jetzt schmeißst du unterschiedliche Dinge zusammen


    Ja, und das kann bei dieser Wiederholungsintensität und bei dieser Häufung kein Zufall mehr sein ... :rolleyes:

    Ich fasse mal zusammen.


    Skater und namorico mit zusammen 3000 TT-Beiträgen sind dafür dass du zahlen musst.


    Lionel30 und meine Wenigkeit mit zusammen 65 TT-Beiträgen glauben dass du nicht zahlen musst.


    JHV (mit sehr vielen Beiträgen) glaubt, dass eine Abstimmung hilfreich wäre.


    3000 > 65
    Fazit: Du musst zahlen ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Bella Italia
    und dir würde ich mal wärmstens die Threadregeln raten sie dir zu lesen Kamerad. :)


    Nicht zu warm bitte :p


    Also die Forenregeln sind mir bekannt und ich respektier sie ... schnell unübersichtlich würde es aber, wenn für jeden Thread (vorm Threadersteller? von dir?) eigene Threadregeln aufgestellt würden.


    Einen kleinen feinen Nebenraus-Thread zum Wochenende eröffnen kann keine grosse Sünde sein; ich habe sie nicht begangen, und ist der Thread mal offen, schreibt sich ganz ungeniert in denselben ............

    Prima bellissima wäre es gewesen wenn du inhaltlich was beiträgst, weil sich dann das verschieben / Zusammenführen des / der Threads besser rentieren würde ;)


    So bin ich nur hochgeschreckt weil eine Neuer-Beitrag-Mail reinkam und dann DAS ^^


    Wie findest du denn die bisherigen Argumente? Muss Nomadd zahlen und sich abfinden, oder soll er auf Rückzahlung bestehen?
    Was wäre "moralisch" am gescheitesten?

    Zitat

    Original geschrieben von Lionel30
    Aber es ist dabei nun mal kein neuer Vertrag zustande gekommen


    Der Satz ist vollkommen richtig, nur nicht so wie du das gemeint hast :D


    Es ist in der Tat nicht nur kein neuer Vertrag sondern - überhaupt kein Vertrag zustandegekommen! Denn der Threadersteller hat nur spielerisch herumgeklickt und dabei in seinem inneren Bewusstsein - wie er sagt - gar keine Kaufabsicht gehabt.


    Auf die kommt es aber bei der Beurteilung der Frage ob ein Vertrag zustande gekommen ist, massgeblich an.


    Es fehlte wohl am Rechtsbindungswillen beim Klicken. Man darf in das Klicken nicht nachträglich eine Kaufabsicht hineininterpretieren.


    Und deshalb könnte es gut sein dass gar kein Vertrag zustandegekommen ist. Interessant wäre die Frage nun, ob und inwieweit das Versehen unvermeidlich war und ob der Threadersteller gegenüber dem Mobilanbieter Vertrauensschaden ersetzen muss. Vielleicht fällt dazu jemand anders mehr ein?


    EDIT: wie man es auch dreht und wendet: wenn Lionel30 recht hat, dann ist kein Vertrag zustandegekommen (weder Kauf- noch Ersatzkartenbestellungsvertrag) und somit schuldet der TE jedenfalls keinen Kaufpreis sondern allenfalls Vertrauensschadens-Ersatz in unklarer Höhe; wenn meine Idee von weiter oben stimmen sollte und ein Neu-Prepaidvertrag vorliegen, dann hätte der TE ein Widerrufsrecht nach Fernabsatz.

    Ich muss dem Threadersteller beispringen!


    Sowas ähnliches ist mir mal an einem Fahrkarten-Automaten des Nahverkehrs der DB passiert.


    Wollte am Tag vor einer nur eventuell stattfindenden Fahrt rausfinden ob auf der Geldkarte genug Guthaben ist und da es anscheinend keinen Button für "Guthabenabfrage only" gibt, musste ich einen Kauf für ein Länderticket komplett durchspielen. Ich war nur die Fernverkehrsautomaten gewohnt mit der EC_Zahlung. Als "Zahlen" im Display erschien, steckte ich die Karte rein. Sie wurde sofort mit festem Biss verriegelt, Zack-Zack wurde in grossen Lettern 20 Tacken abgebucht und die Karte war leer :eek:


    Ich hatte erwartet dass noch ein Bestätigen-Dialog kommt was am Nahverkehrsautomaten nicht der Fall ist. Die DB hatte übrigens ein Einsehen und hat mir den Betrag auf meine Reklamation hin - in der ich auf den "bestätigungslosen Prozess" hinwies - in Rekordgeschwindigkeit bar erstattet!


    Meine Argumentation gegenüber einem Mobilfunkanbieter wäre, dass durch den Wegfall der Originalkarte (warum wurde überhaupt eine Ersatzkarte benötigt, das spricht doch für den Verlust der Originalkarte) die Vertragsgrundlage (bei ohnehin fehlender Vertragsbindung - Prepaid!!) zunächst entfallen war und die Vertragsfortsetzung mit einer neuen Karte ein neues Vertragsangebot (Ersatzkartenbestellung) mit Annahme durch den Anbieter (=SIM-Lieferung) nach sich zieht. Dies insbesondere da bei Blau ja bekanntlich gar kein interner Prozess für Kündigungen vorgesehen ist! Der Account ginge nach Verlustiggehen der SIM mit Sicherheit einem vorprogrammierten Ende entgegen, wenn der Kunde nicht aktiv wird (Ersatzkartenbestellung.)


    Und warum soll da nicht die Fernabsatzregelung greifen?
    Es ist doch mit Händen zu greifen und ohne weiteres nachzuvollziehen, dass der Kunde hier einem Irrtum erlegen ist, den er eingesehen, frühestmöglich geltend gemacht und reklamiert hat.