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Original geschrieben von joomla
.....wird trotzdem von Talkline das Geld fleißig abgebucht, .....
Ungeachtet der Widerruf- und/oder Rücktrittsmöglichkeiten beim Vertrag selbst, kann man immer noch das Geld bei der Bank zurückrufen und damit erlischt auch die Einzugsermächtigung. Oder direkt an den Provider einen Widerruf der Einzugsermächtigung schicken.
Zitat
Original geschrieben von xecuta
das sagen die immer, um den unwissenden Kunden einzuschüchtern und ihn davon abzubringen zurückzutreten. Per E-Mail widerrufen! Wenn nicht akzeptiert wird, einem Anwalt übergeben. Ein Brief vom Anwalt und die Sache ist erledigt.
Die Aussage halte ich für sehr pauschal. Auch in diesem Fall hätte lesen geholfen und was wirklich in den AGB steht, kann nur der TE beantworten.
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So, die erste Bestellung über talkthisway ist abgewickelt. Die Hardware kam heute an. Die beigelegte Beschreibung (für AG-Befreiung) und die vorgefertigten Unterlagen sind sehr guter Service.
Sehr netter Kontakt (telefonisch wie auch per Mail).
Ein dickes Lob bis hier!! :top:
Ein zweites dickes Lob, wenn die Auszahlung auch so gut klappt.
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Zitat
Original geschrieben von Gelconec
done
achso, am mo gibts die ersten Angebote hier, die zählen dann für 04/09
u es werden spezielle TT-Angebote sein...
Wann kommen denn die Angebote?
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Hallo DaRappa,
muss mich meinen Vorredner anschließen. Das Gerät und der Preis sind leider nicht überzeugend.
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Das Angebote geprüft werden müssen, versteht sich von selbst.
Ich verstehe aber nicht, warum immer einige das Haar in der Suppe suchen müssen. :confused:
Der Verkäufer ist Kaufmann und betreibt eine Firma. Lt. Impressum ist er sogar persönlich voll haftend, da er Gewerbetreibender ist.
Wenn er so agieren würde (per falscher Kreditkarte) wie gemutmaßt, dann wäre der Straftatbestand des Betruges erfüllt und der Verkäufer landet vor Gericht.
Ganz abgesehen davon, dass sich das alles per Phanatsie im Lummerland abspielt, kostet mich das ganze nichts. Und sebst wenn, die 30,40 oder 60 Euro, die dann für diese Karten zu bezahlen wären, erschüttern mich nicht in meiner Existenz.
Also, einfach über ein schönes Angeot freuen. :top:
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Vielleicht wäre es ja in Zeiten der PISA-Studien auch gar nicht aufgefallen.....
Wer weiß das schon?
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Erstmal herzlichen Glückwunsch zum neuen Shop und ich wünsche viel Erfolg.
Das Thema Rechtschreibung würde ich auch aufgreifen wollen, noch bevor man sich über das Logo Gedanken macht.
z.B. (nur auf den ersten Blick)
"....Wir laden alle Besucher recht herzlich ein, unser stetig wachsendes Angebot zu durchstöbern....."
Ist nicht böse gemeint! :top:
Dann bin ich ja mal auf die Angebote gespannt. :eek:
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Da er gewerblicher Händler und damit Kaufmann ist, ist mir persönlich egal wieviel Provision er bekommt. Hauptsache, dort steht "..völlig kostenlos.."
Hab´ jetzt auch 3 Stück bestellt.
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Vielleicht bin ich ja blind geworden über nacht oder es liegt an der Zeitumstellung, aber ich sehe die Liste auf Seite 1 im Angebot nicht mehr.
Wo ist sie hin?
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Welche Voraussetzungen muss man denn erfüllen, um den Studentenbonus zu bekommen?