Beiträge von jdf

    Ok, Dankeschön :top:


    Wollte ja nicht unhöflich sein mit meiner Nachfrage, hatte aber Angst die Frage geht in der Fülle der Fragen in diesem Sammeltread unter, sry


    Vermutlich bin ich immer noch von meiner Zeit als Aufstocker beim Jobcenter geschädigt wo man jeden f... angeben und rechtfertigen muss, egal ob leistungsrelevant oder nicht. Daher dachte ich, auch das FA will alles bis ins Detail wissen, weil es wäre ja komisch wenn jemand als Selbstständiger nur Betriebseinnahmen und keine Betriebsausgaben hat. Aber gut, ich gebe also wenn ich dich richtig verstanden habe nur Ausgaben bzw. Pauschalen an, wenn ich sie von der Steuer absetzen kann bzw. will ;)

    Ist ja schon gut, ich ziehe meine Frage an dich daher zurück. Warum gleich so unfreundlich?


    War der Meinung, dass es keine spezielle Frage ist, sondern eine einfache (für Leute, die schon mal eine Steuererklärung gemacht haben).


    Ich meine damit ganz einfach, dass bei Selbständigen Verpflegungsaufwendungen anlässlich von Geschäftsreisen beschränkt abziehbar sind (so steht es in der Anleitung zum Vordruck EÜR). Dort steht u.a. "Aufwendungen für die Verpflegung sind unabhändig vom tatsächlichen Aufwand nur in Höhe der Pauschbeträge abziehbar". Bei mir sind aber die tatsächlichen Aufwendungen deutlich niedriger als die Pauschalen. Der Auftraggeber hat damit nix zu tun, denn es handelt sich um meine Betriebsausgaben.


    Die Frage ging auch in eine ganz andere Richtung (und vielleicht hälst Du die Frage dann auch für eine dumme Frage eines Steuerneulings): Muss ich diese Angaben machen? Wie gesagt, ich profitiere davon null, mein Gewinn ist auch ohne den Abzug jeglicher Verpflegungskosten - egal ob pauschal oder tatsächliche Kosten - deutlich unter dem Freibetrag und ich muss keine Steuern zahlen. Ich dachte nur, ich müsse wahrheitsgemäße Angaben machen gegenüber dem FA, daher die Frage muss ich es immer angeben, oder nur dann wenn es mir was bringen würde?


    Gibt es hier keine Selbständigen, die mir weiterhelfen können?
    Schade :(

    Ich hab nochmal ne Frage zur Steuer 2010, hoffe es gibt hier Leute die sich mit der Anlage S und EÜR für Kleinunternehmer auskennen ;)


    Was mache ich mit dem Verpflegungsmehraufwand? Muss ich den immer angeben/bin ich dazu verpflichtet oder nur wenn es mir was bringt ihn abzusetzen (was definitiv nicht der Fall ist)? Wäre sonst ja unnötiger Aufwand fürs FA und mich. Weiss jemand Rat?


    Wenn ja, kommt das dann in die EÜR als Betriebsausgabe, oder seperat davon aufführen?


    Wenn nein, lasse ich es weg.

    Zitat

    Original geschrieben von jdf
    D.h. ich kann jetzt noch eine Steuererklärung für 2008 einreichen? Ich war damals noch nicht zur Abgabe verpflichtet, das bin ich erst seit 2010 und da ich grad an der sitze, fiel mir das mit 2008 wieder ein.


    Sehe ich das richtig oder nicht?