In einem solchen Fall sollte man zumindest ersteinmal ruhig bleiben! Schuldzuweisungen nützen hier herzlich wenig, denn das Kind ist erst einmal im Brunnen. Nun sollte man nach Mitteln und Wegen suchen, es herauszuholen.
Zunächst einmal sollte Carstens Freundin in den VF-Shop gehen und ihr Anliegen nocheinmal ruhig vortragen. Ich habe während des Studiums selbst in einem Mobilfunkshop gejobbt und bin mir sicher, dass es geht den Vertrag zu stornieren, wenn der gute Wille des Shops da ist. Die Karte sollte hierzu jedoch möglichst unbenutzt sein. Mit strafrechtlichen Drohungen wie einer Anzeige wegen Betrug würde ich mich allerdings zurückhalten, denn das verdirbt das Klima ganz schnell.
Solle das nicht funktionieren, sollte sich Carstens Freundin möglichst schnell einen Anwalt nehmen. Sie hat ja sicherlich eine Rechtsschutzversicherung. Aussagen wie "unterschrieben ist unterschrieben" sind in dieser Pauschalität zunächst einmal Blödsinn. Zwar muss man sich grundsätzlich erst einmal an Verträge halten, jedoch sieht die Rechtsordnung auch Mittel und Wege vor, Verträge unter gewissen Voraussetzungen nachträglich zu lösen.
Im Fall von Carstens Freundin fallen mir da spontan die Anfechtung wegen Täuschung (§ 123 BGB) und die Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB) vor. Um zu sagen, welcher Fall hier vorliegt, bedarf es sicherlich einer genaueren Analyse des Sachverhaltes. Daher sollte sich Carstens Freundin auch zu einem Anwalt begegen. Und man sollte auch bedenken, dass Carstens Freundin einen Zeugen hat, der Shopverkäufer nicht. Und nur weil man mit jemanden zusammen ist, ist man nicht gleich unglaubwürdig.
So long!