Beiträge von patpat

    Outlook Synchronisation


    Ich habe ein kleines Problem mit der Outlook-Synchronisation beim D880. Bei mir wird lediglich der Ort, jedoch nicht die Straße synchronisiert. Ferner werden alle Kontakte mit Outlook 2007 synchronisiert; auch diejenigen, die nicht für die "Handy-Sychronisation" markiert sind.


    Kennt jemand Lösungen zu meinen Problemen? :confused:

    Re: Re: Nutzung von WLAN mit dem xda III



    Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Was meinst Du denn, wenn Du davon sprichst mit "Firma" zu verbinden. Ich habe gar keinen Einfluss darauf wie sich das Gerät verbindet. Bei mir verbindet sich der xda zwar mit dem Router, allerdings baut er immer noch eine GPRS-Internetverbindung auf, wenn ich eine Seite auffrufe.


    Grüße,


    patpat

    Hat jemand von Euch auch folgendes Problem:


    Wenn ich den xda III mit meinem WLAN verbunden habe, verbindet er sich dennoch weiter per GPRS mit dem Internet beim Aufruf von WWW-Seiten. Ein Zugriff über das WLAN erfolgt nicht.


    Die xda-Hotline sagt das Problem sei bekannt und ich solle das Gerät in den Flugmodus versetzen. Leider hilft dies auch nicht. Er versucht weiter, über GPRS zu verbinden, was jedoch logischerweise nicht funktioniert.


    Hat jemand einen Tipp zur Problemlösung?


    Viele Grüße

    Zitat

    Dumme Ausrede ... im Loop-Kontocheck gehts ja auch :flop:


    Das Problem liegt tatsächlich im D1-Roaming. Bei Laufzeitverträgen werden Verbindungen im D1-Roaming direkt von D1 vermittelt. o2 hat mit der Vermittlung der Verbindungen gar nichts zu tun. Die Verbindungen werden erst viel später von D1 gegenüber o2 abgerechnet. Daher wäre eine Kostenkontrollfunktion reichlich unpräzise und würde sicherlich auch zu jeder Menge Reklamationen führen.


    Bei Prepaidverbindungen (Loop) erfolgt jedoch die Vermittlung des Gespräches über o2 dirket, d.h. D1 übergibt das Gespräch an o2, das es dann weitervermittelt. Daher ist hier auch eine Echtzeitabrechnung möglich.


    Somit ist es zwar schade, dass es keine Kontrollfunktion gibt, sie lässt sich jedoch auch nicht zuverlässig realisieren. Wenn man sich hieran stört, muss man eben zu einem anderen Netzbetreiber gehen.

    Zitat

    Und übrigens: wird die Sonderkündigung als rechtens angesehen, erhalten alle betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht und haben dann vier Wochen Zeit ihren Vertrag zu beenden, auch wenn sie im November 2004 der Vertragsveränderung nicht widersprochen haben.


    Wieso sollten denn alle Kunden ein Sonderkuendigungsrecht bekommen, wenn einer einen Rechtsstreit gewinnt. Das soll mir Dein Anwalt mal erklaeren.

    Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    Schlimmstenfalls 5 Jahre, aber die sitzt Du sicher locker mit einer Arschbacke ab. ;) :top: klick Ich würde neben Artikel 1 auch ganz besonders die Nummer 2 beachten...
    :rolleyes:


    Ich moechte hier niemanden langweilen, aber der Tatbestand des Betruges waere hier nicht gegeben. Ein Betrug setzt eine Taeuschung ueber Tatsachen voraus und rechtlich taeuschen kann man nur Menschen, nicht aber das Online-VVL-System von o2. Auch die Tatbestandsvoraussetzungen des Computerbetruges waeren nicht gegeben.


    Bei einem nochmaligen Verlaengerungsversuch im Shop koennte das ganze jedoch anders aussehen.


    Unmoralisch waere eine Online-Verlaengerung schon, strafbar jedoch nicht.


    PS Sorry wegen der fehlenden Umlaute. Sitze an einem US-PC.

    In einem solchen Fall sollte man zumindest ersteinmal ruhig bleiben! Schuldzuweisungen nützen hier herzlich wenig, denn das Kind ist erst einmal im Brunnen. Nun sollte man nach Mitteln und Wegen suchen, es herauszuholen.


    Zunächst einmal sollte Carstens Freundin in den VF-Shop gehen und ihr Anliegen nocheinmal ruhig vortragen. Ich habe während des Studiums selbst in einem Mobilfunkshop gejobbt und bin mir sicher, dass es geht den Vertrag zu stornieren, wenn der gute Wille des Shops da ist. Die Karte sollte hierzu jedoch möglichst unbenutzt sein. Mit strafrechtlichen Drohungen wie einer Anzeige wegen Betrug würde ich mich allerdings zurückhalten, denn das verdirbt das Klima ganz schnell.


    Solle das nicht funktionieren, sollte sich Carstens Freundin möglichst schnell einen Anwalt nehmen. Sie hat ja sicherlich eine Rechtsschutzversicherung. ;) Aussagen wie "unterschrieben ist unterschrieben" sind in dieser Pauschalität zunächst einmal Blödsinn. Zwar muss man sich grundsätzlich erst einmal an Verträge halten, jedoch sieht die Rechtsordnung auch Mittel und Wege vor, Verträge unter gewissen Voraussetzungen nachträglich zu lösen.


    Im Fall von Carstens Freundin fallen mir da spontan die Anfechtung wegen Täuschung (§ 123 BGB) und die Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB) vor. Um zu sagen, welcher Fall hier vorliegt, bedarf es sicherlich einer genaueren Analyse des Sachverhaltes. Daher sollte sich Carstens Freundin auch zu einem Anwalt begegen. Und man sollte auch bedenken, dass Carstens Freundin einen Zeugen hat, der Shopverkäufer nicht. Und nur weil man mit jemanden zusammen ist, ist man nicht gleich unglaubwürdig.


    So long!