Beiträge von flo222

    Aus eigener Erfahrung würde ich zum Fabia greifen, hab selbst die letzten 4 Jahre einen Fabia Kombi mit dem 1.9 TDI-Motor gefahren, und wenn der Nachwuchs nicht die Anschaffung eines größeren Wagens erforderlich gemacht hätte, dann würd ich den auch noch die nächsten Jahre weiterfahren. So fährt ihn jetzt mein Bruder, bleibt also zumindest in der Familie. Den Wagen kannst Du extrem sparsam fahren (glaub mein Rekord lag mal bei 3,6 l auf der Heimfahrt von Salzburg nach Regensburg). Weiß jetzt nicht genau, was der 80 PS Motor genau für einer ist, aber über den Fabia kannst Du dich gut auf www.fabia4fun.de erkundigen, da findest Du eigentlich alles zu jeder Motorisierung. Und reisetauglich ist der Wagen definitiv, bin damit täglich 160 km gependelt, das war überhaupt kein Problem, hat top Sitze und man fühlt sich einfach wohl in dem Fahrzeug. Hat eine vernünftige Größe um was zu transportieren können, aber man fährt kein "Schiff".


    Was sind denn deine Kriterien? Soll er günstig im Unterhalt sein, wenig verbrauchen oder ggf. günstig zu reparieren sein? Was den Verbrauch angeht kannst Du dir eine gute Übersicht unter www.spritmonitor.de verschaffen, da siehst Du ziemlich genau welche Modelle was in etwa verbrauchen. Reparaturkosten würd ich jetzt mal bei nem Modell aus der VW-Palette (Skoda, Seat) günstiger einschätzen als bei nem Mitsubishi. Vielleicht nicht unbedingt in der Vertragswerkstatt, aber da kannst Du Sachen in der Regel in jeder freien Werkstatt machen lassen, weil unter dem Blech eben ein VW ist, und zur Not auch Teile vom Schrottplatz besorgen. Das ist bei nem Mitsubishi eher schwer.

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    Original geschrieben von polli
    na ganz so hatte ich es nicht geschrieben und außerdem auf keinen Fall gesagt die würden heute bereits priorisiert! Hier das Beispiel von dem ich sprach §5 Abs. 4 würd mich doch wundern wenn den Meldebehörden (bzw. anderen relevanten Stellen) keine Liste der Polizisten vorliegen würde - wäre doch dann ein leichtes diese Liste den Mobilfunkbetreibern zur Verfügung zu stellen.


    Ist übrigens Bestandteil der Anmeldung am Wohnort, dass in dem jeweiligen Formular der Beruf bei den genannten Personengruppen mit hinterlegt wird. Meine Frau ist Krankenschwester, und wir wurden bei der Anmeldung hier an unserem neuen Wohnort auch extra danach gefragt. In ihrem Antrag an die Meldebehörde wurde es dann entsprechend vermerkt, in meinem nicht, ich bin in Krisenzeiten also unwichtig :D . Aber gilt wohl nur für die genannten medizinischen Berufe, Polizisten o.ä. sind da nicht vermerkt und werden wohl auch nicht abgefragt. Hab ich bis dahin auch nicht gekannt, war sehr erstaunt, dass bestimmte Berufe so mit den Meldedaten verknüpft werden.

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    Original geschrieben von Leopold.stoch
    Weiß jemand, wann die Schufa die alten, eigenen Wohn-Adressen löscht?


    Ich hab insgesamt 7 Adressen drin (mit der aktuellen Anschrift). Die älteste davon ist die bei meinen Eltern, und da bin ich bestimmt schon fast 10 Jahre nicht mehr gemeldet. Interessanterweise sind die Adressen an meinem ehemaligen Studienort nicht verzeichnet, wären nochmal 3 Adressen mehr, aber da war ich nur über den Zweitwohnsitz gemeldet. Dagegen hat meine Frau eine alte Anschrift von mir in ihrer Übersicht, an der sie niemals gewohnt hat oder gemeldet war. Damals waren wir auch noch nicht verheiratet, ihr Name war also auch noch anders. Ich hab nur beim Auszug damals ihren Namen auf dem Nachsendeantrag der Post mit angegeben, weil ich dachte, es kann ja nicht schaden, nur für den Fall dass doch mal was gekommen wäre. Meine Vermutung ist, dass die meisten der Anschriften von der Post über Nachsendeanträge übermittelt werden. Eine Meldebutton bzgl. der Adressen gibt es nicht, auch keinen Hinweis wann die gelöscht werden. Wobei der Score meiner Frau trotz einiger Umzüge auch nicht schlecht ist, wird also nicht unbedingt das alleinige Merkmal sein. Aber würde auch gern die ein oder andere Anschrift entfernen lassen, einfach weil es der Schufa egal sein kann, und ich auch meine Gründe für die Umzüge hatte (ist ja beruflich heute leider häufig so, dass man gar keine andere Wahl hat als regelmäßig umzuziehen; die meisten könnten sich bestimmt auch was schöneres vorstellen).

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    Original geschrieben von bernbayer
    Du kannst jede Session einzeln per Kreditkarte bezahlen, oder auch aus vorhandenen Guthaben, das wird dir beim buchen in der Auswahl angezeigt.


    D.h. auch bei vorhandenem Guthaben kann ich trotzdem per Guthaben zahlen? Wo er folgt da die Abfrage? Hab bisher noch nichts gebucht, da ich nur testen wollte ob dir Karte mit dem o2-Prepaid-Stick geht, und dafür hat die ProSieben-Seite ja gereicht. Kommt da dann auf der nächsten Seite nach der Wahl des Paketes quasi die Abfrage ob man das aus seinem Guthaben oder per KK bezahlen möchte?

    Bezahlung mit Kreditkarte


    Hab da auch mal ne Frage zu den Websessions. In der Übersicht wurde bei den meisten Anbietern Prepaid-Guthaben oder eben Bezahlung mit Kreditkarte (pro Session) angegeben.


    Gestern kam meine ProSieben-Karte, ich seh auf der Startseite logischerweise noch mein Guthaben und die buchbaren Optionen. Wie ist das sobald das Guthaben aufgebraucht ist? Kann ich dann jede Session einzeln mit Kreditkarte zahlen (so hätte ich es verstanden)? Seh ich die Option erst nach dem Verbrauch des Guthabens oder ist der Link hierzu womöglich schon da und ich hab ihn nur übersehen?

    Das ist wohl falsch rüber gekommen, mir ist schon klar, dass es nie so einfach sein wird wie einfach nur das Erbe abzulehnen, aber es wie ChickenHawk auch schreibt noch Wege gibt, das zumindest auf das geerbte zu beschränken. Zwar mit Aufwand verbunden, aber eben durchaus möglich. Stand ja auch in einem der Links die auf der ersten Seite gepostet wurden, dass man die Gläubiger mittels des Schreibens 3 Monate "auf Abstand" halten kann, und ggf. dann eine Nachlassinsolvenz herbeiführen kann. ist mit Aufwand verbunden aber immer noch besser als großartig draufzuzahlen.


    Und aufgrund der neu erlangten Erkenntnisse werden wir das Risiko eingehen, und keine Angst, soviel dass es für das Privatierleben reicht dürfte wohl nicht zum Verteilen anstehen. Zumindest nicht bei dem Erbanteil. Da müssten wir wohl bei dem Albrecht-Bruder als Erbe eingesetzt sein, dass sich 1/36 rentiert :D


    zauberfee: Kannst Du deine Erfahrungen mal kurz hier reinschreiben? Würden mich einfach interessieren, weil irgendwie jeder meint was zu wissen (also auf meinen Bekanntenkreis bezogen), aber keiner bisher wirklich mit sowas konfrontiert war.

    Ne ganz neue Wendung hat sich ergeben, unglaublich was auf einmal alles geht wenn der Termin näher rückt, da fangen alle an sich zu erinnern. Und auf einmal kommen Informationen zutage an die sich vorher keiner mehr erinnert.


    Das Grab wird von der Schwester der Verstorbenen bezahlt, gibt wohl insgesamt noch 2 Schwestern. Aber anscheinend ist der Kreis aufgrund des ein oder anderen Todesfalls und damit dem Nachrücken in der Erbfolge entsprechend angewachsen. Die Verstorbene hat das Grundstück nicht mehr das bei unserem Teil vor 40 Jahren noch bekannt war, da wohnt eine der beiden Schwestern die noch leben drin. Um das Grundstück geht es also nicht (evtl aber dann um das Geld falls die Geschwister "ausgezahlt" wurden). Aber die Verstorbene war wohl sehr sparsam (um es so auszudrücken), Geld scheint wohl vorhanden zu sein. Und die einzigen Miterben die wir kennen (die angeblich auch niemanden sonst kennen) waren persönlich auf dem Nachlassgericht, und da wurde ihnen zwar keine Summe genannt, aber der Hinweis, dass man das Erbe doch nicht ausschlagen soll, da es wohl nicht um Schulden geht. Aber wie gesagt, nicht offiziell, nur unter der Hand.


    Mein Vater hat heut noch einen befreundeten Richter gefragt, was man machen soll, und der meinte auf jeden Fall annehmen, da in Bayern wohl die Nachlassgerichte in 98% der Fälle bei sowas tätig werden, wenn Vermögen da ist, das die Beerdigungskosten übersteigt. Und sollte es wider Erwarten doch um Schulden gehen, dann kann man das mittels eines Schreibens an die Gläubiger so abbügeln, dass man wohl auch ohne Gerichtsbeschluss max. bis zur Höhe des Erbes haftet. Das Schreiben würde er uns im Fall der Fälle sogar aufsetzen.


    Tja, so wie es ausschaut werden wir es wohl doch riskieren, den Notar absagen und das Erbe annehmen. Mal schauen was passiert. Der einzige Vorteil ist, dass bei 1/36 auch die Schulden entsprechend geringer ausfallen sollten wenn denn gleich zu Beginn welche da sind.

    laudanum: Vielen Dank nochmal für deinen Tipp!!!!! Ich hab gerade mal bei der Friedhofsverwaltung angerufen, hab mich erst mal auf die großen Friedhöfe in der Stadt konzentriert. Und ich hab jetzt das Grab in dem sie liegt und auch den Namen derjenigen die das Grab bezahlt. Das ist jetzt der erste Name bei dem ich mal mit Recherchen anfangen kann, war echt eine super Idee von Dir, an die Möglichkeit hab ich gar nicht gedacht. Und irgendeinen Grund sollte es ja geben warum die genau in dem Grab liegt, wird ja wohl nicht einfach so mitbezahlt.

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    Original geschrieben von laudanum
    Du solltest ja auch nur das Haus mit Google Earth googlen, nicht die Dame selber! ;)


    Versuch doch mal den Friedhof zu finden, auf welchem sie beigesetzt wurde. So etwas muss bezahlt werden, du könntest beispielsweise über die das Grab pflegende Firma an einen Ansprechpartner aus der Verwandtschaft kommen.
    Sollte es zu einer Urnenbestattung gekommen sein, würde ich per se das Erbe ablehnen.


    Hast du mal versucht, an die Anschrift via Telefonbuch zu kommen?


    Ich kann ja mal das Grab in Google Earth suchen, gibt es da auch ne Röntgenfunktion? (okay, langsam wird's makaber :D )


    Beim Friedhof geht es ja los, da haben wir zig Friedhöfe zur Auswahl, da sie ja bei ihr auf dem Land (vorausgesetzt sie ist nicht umgezogen) oder eben in der Stadt beigesetzt sein kann. Und am Telefon erfährt man nicht wirklich was, anscheinend wird der Datenschutz auf nem Friedhof noch erst genommen, dabei sollten da eigentlich keine Anzeigen mehr zu befürchten sein :D Aber der Tipp war gut, danke dafür! Werd versuchen nochmal auf dem Weg einzuhacken, mal schauen ob dabei was rauskommt, weil die Friedhöfe sind zumindest übersichtlicher als auf gut Glück in irgendeinem Ort anzufangen was rauszufinden, vor allem aus der Ferne. Im Telefonbuch steht sie nicht mehr, ist halt auch schon 2 Jahre oder so tot. Und im ganzen Landkreis auch niemand mit dem gleichen Nachnamen, macht es nicht gerade leichter, wen soll man da auf gut Glück anrufen.

    Gewohnt hat sie da wo meine Frau und ich ursprünglich herkommen, das Nachlassgericht von dort hat uns auch angeschrieben. Aber das ist halt für die komplette Stadt und den Landkreis zuständig. Wir schauen jetzt mal, ob mein Vater mal in den Ort fährt wo vor 40 Jahren der letzte Kontakt bestand (der hat zwar nichts mit zu tun, aber etwas mehr Zeit als mein Schwiegervater), aber ist halt schon sehr mühselige Detektivarbeit, und so wirklich Zeit hat auch keiner von uns dafür.


    Find es mittlerweile auch erschreckend wie wenig man erfährt, dafür dass man ohne eigenes Zutun ja auch gleich die Erbschaft annimmt.