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Hi,
handelt es sich hier um eine offizielle Siemens FW
oder um eine gepatchte V16 ?
Auf der Siemens Webseite ist nach wie vor die v16 die aktuelle.
Bitte um kuzes nachvollziehbares Info. Danke.
Falls die V20 doch fürs SL55 und nicht fürs S55 ist, wie kriege ich die V20 Mappings aufs Handy ?
mfg SF
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Also Schwiegervater machte den "Vodafone KombiPaket Wochenende 50" und da steht mittig in rot und fett drin:
032 nicht möglich
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032 geht bei Vodafone nicht. ich weis das genau weil heute mein Schwiegervater seinen Vertrag verlängerte und in den Papieren die er da unterschrieb stand der Zusatz drin das 032 nicht geht.
mfg SF
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Hallo Danielbaerchen,
Danke für Deine Bemühungen. :top:
Ich schaffte es leider noch nicht anzurufen da ich beruflich unterwegs war und gerade erst zurück kam.
@ NoxX,
könntest Du es etwas genauer definieren was Du meinst ? ich verstehe nämlich nur Bahnhof.
Danke.
mfg SF
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sorry harlekyn, aber Du verstehst nicht ganz um was es geht. Ich will da gar nichts ändern ! Lies einfach den Thread hier nochmals in Ruhe durch.
PS: Auserdem habe ich und meine Freunde einen VoIP Anbieter mit dem wir ins Festnetz und Europa kostenlos telefonieren und den werden wir bestimmt nicht wechseln.
mfg SF
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Danke für den Tip. das mach ich Montag.
mfg SF
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Zitat
Original geschrieben von uwm
Toller Provider übrigens, der mal eben Anrufe zu bestimmten Nummern einfach so sperrt .... 
ja find ich auch beschissen. OK, ich hätte mich als ich den BASE Vertrag abschloss besser informieren sollen. Leider aber denkt man nicht immer an alles.
Viele meiner Freunde in Ost und Süddeutschland wechselten auf Kabel-DSL und telefonieren nun per VoIP über eine 032 Nummer. Die kann ich jetzt weder über meinen ARCOR Anschluss sowie meinen BASE erreichen. Das kann ja nicht wahr sein. Deshalb muss es doch eine Möglichkeit geben aus dem Vertrag rauszukommen. Bei ARCOR muss ich wohl oder übel noch bleiben da es Internet-DSL mäsig für mich derzeit keine alternative gibt.
Vieleicht kann JohnnyT uns auch weiterhin auf dem laufenden halten wie es bei ihm weitergeht.
Vieleicht schaut hier auch mal jemand rein der sich juristisch gut auskennt und weitere Tipps geben kann. Zur Zeit bin ich nämlich hin und hergerissen mit soviel versch. Antworten.
mfg SF
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Zitat
Original geschrieben von Aitack
SatFix, hälst Du uns mal BITTE auf dem laufenden, wie E+ reagiert?
Das mach ich auf jeden Fall.
Auch danke ich allen für die bisher pro sowie kontra Antworten zum Thema.
Die einzigste Antwort die ich bist jetzt von BASE erhielt war folgende e-mail. Auf meine Küdigungs Androhung in meiner e-mail gingen die garnicht ein.
Zitat
Sehr geehrte ...............,
vielen Dank für die Nachricht und Ihr Interesse an unserem Produkt BASE.
Mit Voice over IP (VoIP) wird Sprache in Datennetzwerke übertragen, d. h. telefoniert wird in ein Computernetzwerk auf Grundlage des Internet-Protokolls. Die Sprachinformationen werden durch das Internet-Protokoll in Datenpakete aufgeteilt und gelangen auf nicht festgelegten Wegen (in einem Netzwerk) zum Ziel. Als Vorwahlnummern für VoIP werden, je nach Anbieter 032er Rufnummern, Festnetznummern oder auch 0180er Rufnummern angeboten.
032er Rufnummern sind aus dem E-Plus Netz nicht erreichbar
Festnetznummern sind erreichbar und werden wie normale Anrufe ins Festnetz berechnet
0180er Vorwahlen werden entsprechend des jeweiligen Tarifplans wie 0180er Nummern berechnet
Im Internetportal von BASE unter http://www.base.de steht Ihnen eine juristische Preisliste als .pdf-File zum Download bereit.
Senden Sie uns eine weitere E-Mail oder rufen Sie uns an, wenn wir noch etwas für Sie tun können. Fragen und Anregungen steht Ihnen unsere BASE Kundenbetreuung unter der Rufnummer 0163-1140 (von BASE für 0,49/min) gern zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BASE Kundenservice
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mfg SF
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032 ist keine Sonderrufnummer. Aus dem Telekom Netz ist es jedenfalls kein Problem anzurufen bzw. angerufen zu werden. T-Online vergibt fast ausschlieslich 032er Nummern für VoIP.
Es geht hier um TKG 2004 § 46
mfg SF
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Habe einen E+ BASE Flat Vertrag und seit gestern ist bei mir zuhause VoIP mit 032 Rufnummer geschaltet. Kann somit jetzt nicht mehr von unterwegs zuhause anrufen weil ...
Die von ihnen gewählte Rufnummer ist aus dem eplus Netz nicht erreichbar.
Wäre das ein Grund vorzeitig meinen Vertrag zu kündigen ?
Hab mal folgende email an den BASE Kundendienst geschrieben. Antwort bekam ich noch keine.
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
Leider ist mein BASE Vertrag nur eingeschränkt nutzbar. Mein Festnetzanschluss ist auf VoIP umgestellt mit der Rufnummer 032-222xxxxxx. Somit kann ich meine Familienmitglieder aus dem BASE/E-Plus Netz nicht mehr erreichen. Ich bekomme folgende Ansage: “Die von ihnen gewählte Rufnummer ist aus dem E-Plus Netz nicht erreichbar”. Bei der 032 Rufnummerngasse handelt es sich um Anschlüsse die nomadisch genutzt werden können (z.B. VoIP). Ich bitte Sie nochmals diese Störung umgehend zu beseitigen, da ich mich ansonsten gezwungen sehe den Vertrag wegen Nichterfüllung fristlos zu kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
als Kündigung fand ich in einem anderen Forum folgendes Formschreiben:
Zitat
Außerordentliche Kündigung zu sofort wegen fehlender Ausführung von Anrufen in den europäischen Nummernraum (Kundennummer 12345/Base Rufnummer 0177-12345678)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen E-Plus BASE Vertrag zu sofort.
Leider kommen Sie als Betreiber eines öffentlichen Telefonnetzes nicht ihrer Verpflichtung gemäß § 46 Abs. 4 TKG nach, da Anrufe in die Nummerngasse + 49 32 in ihrem Netz nicht vermittelt werden.
TKG 2004 § 46 Rufnummernübertragbarkeit, europäischer Telefonnummernraum
(1) Betreiber öffentlich zugänglicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass Teilnehmer ihre Rufnummer unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, wie folgt beibehalten können:
1. im Falle geographisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort
und
2. im Fall nicht geographisch gebundener Rufnummern an jedem Standort.
Die Regelung in Satz 1 gilt nur innerhalb der Nummernräume oder Nummerteilräume, die für einen Telefondienst festgelegt wurden. Insbesondere ist die Übertragung von Rufnummern für Telefondienste an festen Standorten, zu solchen ohne festen Standort und umgekehrt unzulässig.
(2) Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit müssen sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel desAnbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit entsprechend Absatz 1 beibehalten können.
(3) Dem Teilnehmer können nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Das Gleiche gilt für die Kosten, die ein Netzbetreiber einem Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit in Rechnung stellt. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 bis 4.
(4) Betreiber öffentlicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass alle Anrufe in den europäischen Telefonnummernraum ausgeführt werden.
Ich bitte Sie, mir den Kündigungstermin umgehend zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
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Was meint Ihr ?
gruss SF