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Hallo,
tut mir ja leid für Dich. Ich war zwischen Ausbildung und Studium mal ein paar Monate arbeitslos.
Du solltest so schnell wie möglich zum AA, da Dein Geld ab dem Tag der Arbeitslosmeldung anfängt zu laufen und damit keine Lücken in den Versicherungszeiten entstehen (Krankenv., Rentenv., ...)
Ich musste nen Sozialversicherungsausweis vorlegen und was ich eben so verdient habe. Danach richtet sich ja die Höhe des Geldes was Du kriegst.
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Hallo und Danke...
Werd mich wohl überraschen lassen. Noch ne Frage: Wenn die mir das Bafög streichen sollten, weil die "üblichen" Leistungen fehlen, krieg ich es dann irgendwann wieder, wenn die gewünschten Leistungen erreicht sind? Ist vielleicht ne blöde Frage, aber habe mich mit der Materie noch nicht so beschäftigt.
Danke
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Hallöchen,
ich bin ganz frisch hier und hab auch gleich eine Frage...
Ich studiere an einer FH in S-A und komme jetzt dann ins 3.Semester. Außerdem bin ich Bafög-Bezieherin...
Um nach meinem Vordiplom, was ich nach Abschluss des 4. Semesters haben sollte... noch Bafög zu bekommen, muss ich so nen Leistungsnachweis für die Bafög-Stelle erbringen. Den stellt mir der Prüfungsausschuss aber nur aus, wenn im "wesentlichen" (Wortlaut eines Info-Zettels in der FH) alle Vordiplomprüfungen bestanden worden sind. Genauer ließ es sich nicht in Erfahrung bringen.
Weiß einer wie "dehnbar" der Wortlaut "im wesentlichen" ist? Ich krieg zwar nur den 2stelligen Bafög-Betrag, aber ich habe Angst, völlig ohne Bafög dazustehen, wenn ich Ende 4. Sem. nicht alle Prüfungen bestanden habe (und das steht in den Sternen...). Wär super wenn einer von Euch Erfahrungen damit gemacht hat und sie mit mir teilen würde.
Dank Euch schon mal.