Aufgrund einer seit mehreren Jahren (kein Witz) bestehenden Störung an meinem Urlaubsort an der Ostsee, habe ich mich nun mal bei der BnA beschwert. Es kann ja nicht sein das TEF seit Jahren dieses Problem ignoriert.
Bin gespannt was dabei rauskommt.
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr
vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie schildern, dass Ihr Mobilfunknetz bei Ihrem Anbieter gestört sei.
Um Ihnen zu helfen, habe ich Ihren Anbieter gebeten, Ihrem Anliegen nachzugehen.
Ab dem 01.12.2021 sind alle Anbieter per Gesetz verpflichtet, eine Störung unverzüglich und unentgeltlich zu beseitigen, es sei denn, Sie haben die Störung selbst zu verantworten.
Kann Ihr Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Tages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen, muss er Sie spätestens innerhalb des Folgetages darüber informieren. Er muss Ihnen mitteilen, welche Entstörungsmaßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.