Danke für die Antwort.
Werde mir die mal ausdrucken und mich dann noch mal mit meiner Versicherung in Bbdg. setzen.
Auch wenn das alles schon passiert ist, werde ich denen mal eine Rechnung vorlegen und denen aufzeigen was sie denn gespart haben in Sachen Brille usw.
Und selbst wenn die nicht alle Kosten übernehmen, ein Teil würde reichen und wäre ein Erfolg.
Da ich eh nur 50/50 bin, reicht mir ein kleiner Teil, denn die Beihilfe tut eh nichts dabei, das braucht man erst gar nicht probieren.
Wobei hier der Hinweis auf das VG Arnsberg schon ein TIP ist, mal sehn was die dazu sagen.
Auch wenn man der Versicherung das vorlegt, reagieren die schon anders.
Aber ich versuchs einfach mal.
Hab dank dafür
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Genau diese Begründung habe ich auch bekommen:
Die PKV (ja, bin 100% PKV) hatte mir in der Ablehnung mitgeteilt, das es sihc bei der LASIK um eine kosmetische Wunschbehandlung handelt, das nicht alle Maßnahmen vom Versicherungsschutz umfasst sind, sondern nur medizinische notwendige Heilbehandlungen, das eine medizinische Notwendigkeit nicht gegeben ist, haben sich auf das Prinzip der Nachhaltigkeit berufen (nur wenn Erfolg versprechende und/oder gefahrlose geeignete Methoden nicht zur Wahl stehen) und behauptet das die hohen Kosten keine Rücksichtnahme auf die Versichertengemeinschaft darstellen würden... außerdem erhötes Risiko und schlussendlich: Brille ist ausreichend!