Original geschrieben von Johannes S.
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und hatte eigentlich eine technische Frage, die sich allerdings schon geklärt hat. Zu dem Thema Insolvenz und Mobilfunkvertrag möchte ich mich dennoch äußern denn man bekommt beim lesen einiger Beiträge den Eindruck manche Poster wissen nicht worum es sich bei einer Insolvenz genau handelt.
Der privaten Insolvenz geht ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorraus in dem versucht wird Vergleiche mit den Gläubigern zu treffen, erst wenn dieser scheitert kann die Insolvenz eröffnet werden.
Der Schuldner muß sein Einkommen bis zum gesetzlich verankerten unpfänbaren Betrag an den gerichtlich bestellten Treuhänder abführen der dieses Geld an die Gläubiger verteilt. Diese Verteilung der Gelder geschieht sechs Jahre lang danach ist das Verfahren beendet und der Schuldner von der Schuld befreit wenn der Schuldner seine Pflichten erfüllt hat und sich wohlverhalten hat.
Jemand in der Insolvenz ist also nicht unbedingt mittellos sondern verfügt so fern er in Lohn und Brot steht über ein Einkommen das sich nach oben nach der Pfändungstabelle richtet. Es ist also kein Betrug wenn man Handyverträge abschließt und die daraus entstehenden Forderungen aus dem verbleibenden unpfändbaren Betrag begleicht.
Würde die Rechnung nicht beglichen wären diese Forderungen Neuschulden die nicht von der Restschuldbefreiung der Insolvenz erfasst würden und für die der Schuldner gerade zu stehen hätte wie jeder andere Vertragspartner der sich nicht in der Insolvenz befindet auch.
Nach meiner Einschätzung ist die Kündigung des Mobilfunkanbieters um die es in diesem Thread geht unrechtmäßig.
Ich zitiere die AGB aus der Seite 1 dieses Threads:
2.3.4 gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird oder er die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt hat, oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann, es sei denn, er leistet nach Aufforderung innerhalb von 10 Tagen eine angemessene Sicherheitsleistung.
Dieser Passus zielt eindeutig auf eine Verschlechterung der finanziellen Sittuation des Kunden ab die während der Vertragslaufzeit stattfindet, dies ist bei dem TE nicht der Fall. Der Mobilfunkanbieter hätte den Vertrag von vorne herein ablehnen müssen und kann ihn nun nicht aufgrund seiner AGB kündigen da sich die finanzielle Lage des Kunden seit Vertragsabschluß nicht geändert hat. Weiter wurde der Kunde nicht aufgefordert eine Sicherheitsleistung zu leisten wie es die AGB vorsieht.
Ich würde falls ich die Verträge behalten wollte der Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein aus oben genannten Gründen widersprechen und gegen eine Sperrung des Anschlußes mit einer einstweiligen Verfügung gerichtlich gegen den Anbieter vorgehen.
Eine moralische Frage stellt sich hier nicht, das ist eine rein juristische Frage.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der Insolvenz eingeräumt es ist also legal sie zu nutzen. Der Gesetzgeber gestattet innerhalb gewisser Grenzen die Vertragsfreiheit, wenn der Mobilfunkanbieter seine AGB schlampig formuliert und bei Neukunden keine ordentliche Bonitätsprüfung vornimmt kann eine Kündigung nicht hilfsweise aus moralischen Gründen stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
J.S.