Beiträge von august123

    besonders wenn das Handy noch in der Sonne ist dabei, kann das schon passieren, hatte ich neulich auch. Gute 60°C, kurz davor dass man sich die Finger verbrennt... Groß machen kann man da nichts, nicht in der prallen Sonne nutzen vielleicht *lach*. Sei froh dass du kein iPad hast, das würde sich schon längst davor abschalten :D
    Die 60°C sind eben vorallem für den Akku alles andere als gut.

    hm das ganze geht weiter...


    Zitat

    Wir bitten Sie uns aber in dem Zusammenhang eine eidesstattliche Erklärung beizulegen, dass die Ware in dem Zustand angekommen ist, wie Sie es zu uns zurücksenden. Wir gehen auch davon aus, dass das Gerät unbenutzt ist.


    das ist ziemlicher Käse, oder?


    Zitat

    auch bei großen Marken - gesetzliche Garantien umgangen werden durch Ausreden.


    ohne Worte... und das ist nen anderer Ansprechparnter von diesem Laden.

    das ganze wird kurios :D
    Auf obigen Text von mir erhielt ich folgende Antwort: (leicht gekürzt u. verändert)



    Zitat


    wir sind bislang stets zur Seite gestanden und haben bei der Abwicklung helfen wollen...
    ...uns unter Druck zu stellen ist etwas unfair...
    Eine Herstellergarantie ist keine Kulanz, sondern ... die gesetzliche Pflicht - vorrausgesetzt ist ein Garantiefall.
    .. anbieten, dass wir die Reklamation beim Hersteller machen. ...Gerät bitte an uns zurücksenden - ... wir kümmern uns um die Abwicklung.


    Ohne Worte :D Neben der Tatsache dass er Garantie und Gewährleistung total verwechselt, ist es schon sehr frech zu behaupten dass der Kunde ihn unter Druck setzt wenn er die zustehenden Gewährleistungsansprüche fordert.
    Wie gesagt, die anfänglichen Reaktionen vom Händler waren "bitte an Samsung wenden wir haben damit nichts zu tun" und als Samsung die Garantie ablehnte, hat er dennoch die Zuständigkeit von sich gewiesen.


    Und ich muss für Samsung noch eine Lanze brechen, "ihre Bitte um Kulanz wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet wir bitten um Gedult". Sollte da was postivies rauskommen, mach ich das über den Hersteller, statt Ärger mit einem solchen Händler. Wobei der auch mal erfahren muss, wie die Rechtslage ist...

    und wer muss beim Widerrufsrecht/ Fernabsabsatz beweisen, dass die Mängel beim Kauf vorhanden waren und nicht durch meinen Gebrauch entstanden sind? Darauf konnte mir bisher niemand Antwort geben.
    Ich möchte eben nicht am Ende 25% Wertersatz leisten, obwohl ich für die Mängel garnicht verantwortlich bin. Ich denke die Sorge ist berechtigt?
    Also bin ich im Endeffekt dennoch auf die positive Reaktion des Händlers angewiesen.

    Zitat

    Guten Tag, wie bereits mitgeteilt, ist das von mir am 27.6.10 gekaufte Samsung N150 Netbook bei mir in einem nicht einwandfreien, mängelfreien Zustand angekommen. Deswegen möchte ich von meinem Gewährleistungsanspruch Gebrauch machen. Das originalverpackte und werksversiegelte Samsung Netbook weist folgenden Sachmangel auf, der mir unmittelbar nach dem auspacken und einem kurzen Funktionstest des Netbooks aufgefallen ist: das Display hat mehrere feine Kratzer im linken und oberen Bildschirmbereich. Die Kratzer sind bei heller Umgebung gut zu erkennen und sind störend. Zur Verdeutlichung habe ich Fotos davon aufgenommen: http://www.august123.de/Samsung N150/DSC_8889 - Kopie.JPG
    Da im Angebot neue, mängelfreie Ware beworben war und die Mängel bereits beim auspacken des Geräts vorhanden waren möchte ich nach §439 BGB Nacherfüllung Sie bitten, mir nach Eingang des mangelhaften Geräts und dessen Prüfung, ein neues, originalverpacktes Gerät identischen Typs wie das bestellte zuzusenden.
    Bitte teilen Sie mir die weiteren Schritte für die Gewährleistungsabwicklung mit.


    kann man das so lassen oder gibts noch Vorschläge?

    ja, dass der Händler hier wieder sehr einfach seine Pflicht von sich weist ist mir auch aufgefallen. Der "Zweitweg" über Samsung wäre für mich akzeptabel gewesen, wenn dort ein einfaches lösen des Problems möglich gewesen wäre- weil dies nicht der Fall ist, ist mein weiterer Ansprechpartner der Händler, das ist mir jetzt klar.
    Okay, ich werde mich also weiter an den Händler mit Berufung auf die Gewährleistung wenden -den ich schon vom Ergebnis bei Samsung gefolgt von seinem Vorschlag das dort zu regeln unterrichtet habe- und eine entsprechende Reparatur/ Neugerät/ Preisnachlass mit entsprechendem Nachdruck fordern.


    Oder komme ich mit einem Widerruf mit Hinweis auf den Defekt schneller zum Ziel (Geld zurück, woanders neues kaufen), wobei sich ein Widerruf bei mangelhafter Ware etwas schwierig gestaltet wie oben schon beschrieben?