Beiträge von Pyriander

    Update


    Bis heute habe ich keinerlei Postalisches von Mobilcom bekommen, weder Begrüßungsbrief, Rechnung , nichts. Komme auch nicht ins Kundencenter, weil meine Nummer unbekannt ist.


    Aber 2x 30 € abgebucht, das haben sie. Keine Ahnung, wofür. :-(


    Irgendwas schon passiert mit Handyblau?


    Schöne Grüße


    André

    Hallo,


    verrückte Welt, jetzt habe ich gerade einen Mann bei Handyblau erreicht, und inmitten des Gesprächs klingelt es und ich bekomme meine Lieferung und Vertrag, nun weiß ich auch die Nummer und kann Mobilkomm erreichen.
    Das Notebook ist absolut O.K., Sim Karten sind dabei..


    Jetzt muss ich nur noch herrausfinden, ob bei mir die Option:
    Option "happy Live" gebucht ist..


    LG
    André

    Oh, dann war sie Neujahr zu erreichen?
    Ich hab ja gedacht, da wäre Krankheit oder Abwesenheit im Spiel.
    Ist wohl ein Einzelunternehmen, das gerade den Bach hinnunter geht; es gibt keine Angebote mehr bei Ebay, und die erste schlechte Bewertung. :(
    Oh je, das gefällt mir jetzt doch nicht so, hätte ich heute mal ne Antwort bekommen, aber so..
    Ich versuche also heute, telefonisch zurückzutreten.
    Ich berichte weiter.
    Grüße

    Das ist schön, ich auch.
    Ich habe jetzt seit dem 27.12. 5 Nachrichten geschrieben, und keine Antwort bekommen.
    Wann hattest Du denn das letzte mal Kontakt?
    Im Ebay-Shop gibt es keine Angebote mehr; die Homepage führt zu toten Links...

    Zitat

    Original geschrieben von Olenka
    Die Sim-Karten habe ich noch nicht bekommen, aber wenn der verkäufer die Sim-Karten schon getestet hat, dann kann ich wahrscheinlich nicht widerrufen.


    Das kommt ganz darauf an, wieviel Aufwand Dir das wert ist,
    grundsätzlich bist Du als Verbraucher in D schon ganz gut geschützt, insbesondere bei Verträgen nach Fernabgabegesetz hast Du weitreichende Rücktrittsrechte.
    Wenn der Verkäufer die SIM-Karten testet, und daraus Rechtsfolgen ergehen, ohne das Du konkret dazu zustimmst und unterrichtet wirst, könnte das als Verstoß gegen das AGB Recht durchgehen (unerwartete Klauseln).